DSGVO-Klage Bank meldet Kontoüberziehung der Schufa und wird bestraft

Nach Ansicht des Landgerichts Lüneburg hat eine Bank mit einer Schufa-Meldung gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen.
Berlin Das Landgericht Lüneburg hat eine Bank dazu verurteilt, einem Kunden 1.000 Euro Schadensersatz zu zahlen. Nach Auffassung der Richter hat das nicht näher bezeichnete Kreditinstitut gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen, weil es die Kredit-Auskunftei Schufa zu Unrecht über ein angeblich um 20 Euro überzogenes Konto informiert hat.
Das Urteil (LG Lüneburg, Urteil v. 14.07.2020, Az. 9 O 145/19), das erst jetzt bekannt wurde, birgt eine gewisse Brisanz, weil es als Blaupause für weitere Verfahren dienen könnte. „Das Urteil ist Wasser auf die Mühlen von Klägern und Verbraucheranwälten“, sagte Tim Wybitul aus der Kanzlei Latham & Watkins dem Handelsblatt.
Das Landgericht lege bei der Feststellung eines Schadensersatzanspruchs gemäß DSGVO „ausgesprochen niedrige Maßstäbe an“. „Faktisch sieht es bereits die nach Auffassung des Gerichts unzulässige Veröffentlichung personenbezogener Daten als Verstoß gegen die DSGVO an“, erläuterte der Datenschutzanwalt, der deutsche und globale Unternehmen in komplexen Datenschutzfragen berät.
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