Schleppende Bauvorhaben: Umweltkläger im Visier der Kommunen
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Einschränkung von KlagerechtenStockender Infrastrukturausbau: Politik und Kommunen machen gegen Umweltkläger mobil
Große Bauvorhaben sollen künftig schneller umgesetzt werden. CDU und Kommunen wollen daher Klagemöglichkeiten von Umweltverbänden stark einschränken.
Insgesamt 17 Jahre lang kämpften Umweltschützer vor Gericht gegen die Elbvertiefung. Im Juli 2019 begann schließlich die Vertiefung der Fahrrinne zum Hamburger Hafen.
Berlin Für Angela Merkel ist die Sache klar. Angesichts der konjunkturellen Lage mit möglicherweise sinkenden Steuereinnahmen müsse „alles getan werden, um auch für die Zukunft die Weichen zu stellen“, sagte die Bundeskanzlerin kürzlich in der Generalaussprache des Bundestages zum Haushalt 2020.
Handlungsbedarf sieht Merkel etwa bei Investitionen. Das Problem dabei sei jedoch nicht der Mangel an Geld. „Wir haben nicht ausreichend Planungskapazität, wir haben nicht ausreichend Beschleunigung“, sagte die CDU-Politikerin. Deshalb müsse dafür gesorgt werden, dass das Geld auch ausgegeben werden könne. „Und obwohl wir schon Planungsbeschleunigungsgesetze gemacht haben, sollten wir als Koalition noch mal überlegen“, so Merkel: „Wo können wir weitergehen, wo können wir schneller werden?“
Merkel trifft damit einen wunden Punkt. „Eine Top-Forderung der Betriebe ist die Beschleunigung von Planverfahren beispielsweise für den Energienetz-, Breitband- oder Verkehrsausbau. Das zeigen uns regelmäßig unsere Unternehmensbefragungen“, sagte der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Eric Schweitzer, dem Handelsblatt. „Denn gravierende Infrastrukturdefizite behindern Unternehmensansiedlungen.“ Davon seien dann nicht nur Händler und Dienstleister betroffen, sondern auch Hersteller von Industrieanlagen, die geeignete Wege für ihre Schwertransporte benötigten.
Ein erster Schritt für schnellere Verfahren ist 2018 mit einem vom Bundestag beschlossenen Gesetz gemacht worden. Welche weiteren Maßnahmen folgen sollen, ist bislang nicht abzusehen. Zuletzt hieß es lediglich von der Bundesregierung, man wolle „weitere Schritte zur Planungsbeschleunigung prüfen“.
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Dabei ist der Handlungsbedarf aus Sicht der Wirtschaft offensichtlich. Auch die Kommunen drängen auf neue Maßnahmen, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. „Insbesondere Konflikte mit dem Umwelt-, Arten- und Naturschutz bedeuten häufig Schranken für eine Projektumsetzung. Diese Praxis gehört auf den Prüfstand“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, dem Handelsblatt. „Oft sind es Naturschutzverbände, die zum Beispiel gegen die Errichtung neuer Windenergieanlagen vor Gericht klagen und die Ansiedlung verhindern oder verzögern.“
16 verschiedenen Landesbauordnungen
Als Konsequenz schlug Landsberg eine „Straffung und Verkürzung“ von Gerichtsverfahren und Instanzenwegen vor. „Die gegenwärtig umfassenden Verbandsklagerechte, die die Umsetzung der Energiewende nicht selten erschweren, sind ebenfalls zurückzufahren“, fügte der Städtebund-Chef hinzu.
Es sei daher folgerichtig zu prüfen, ob zum Beispiel die sogenannte Präklusionsklausel europarechtskonform wieder im Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) eingeführt werden könnte. Danach könnten dann Umweltverbände künftig keine Einwendungen mehr in gerichtlichen Verfahren einbringen, wenn sie sich nicht im Ausgangsverfahren beteiligt hatten.
Landsberg verlangte überdies einen „konsequenten Abbau überflüssiger Standards“. Verfahrensrechtliche Vorgaben im Vergaberecht, im Baurecht, aber auch bei den Förderrichtlinien des Bundes und der Länder müssten deutlich gestrafft werden. „So hat sich etwa die Zahl der Bauvorschriften in den letzten Jahren von 5.000 auf 20.000 vervierfacht“, sagte Landsberg. Hier müsse „dringend“ umgesteuert werden. Nötig sei etwa eine Vereinheitlichung der 16 verschiedenen Landesbauordnungen.
Stockende Großprojekte
Die ersten Stromferntrassen für die Energiewende wurden vor zehn Jahren mit dem Energieleitungsausbaugesetz beschlossen. Von den 1 800 Kilometern Leitung sind bis heute 1 200 Kilometer genehmigt und davon 800 Kilometer realisiert. 2013 erklärte das Bundesbedarfsplangesetz den Bau von insgesamt 5 900 Kilometern Höchstspannungsstromleitung für vordringlich: Bis heute sind 600 Kilometer genehmigt, nur 300 Kilometer realisiert, so die Bundesnetzagentur. Mit der Novelle zum Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus hofft Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) jetzt auf Beschleunigung: Es bündelt Zuständigkeiten und bietet Landwirten mehr Geld, wenn sie sich schnell mit dem Netzbetreiber einigen.
17 Jahre lang kämpften Umweltschützer dagegen vor Gericht. Als im Juli 2019 die Vertiefung der Fahrrinne zum Hamburger Hafen endlich begann, waren zwar noch einige Klagen anhängig. Das Bundesverwaltungsgericht hielt die Planung aber für weitgehend rechtmäßig.
An der Küstenautobahn, einem Verkehrsprojekt Deutsche Einheit, wird seit 1992 gebaut. Doch bei einem 20 Kilometer langen Stück vor Segeberg herrscht seit sechs Jahren Baustopp – wegen Fehlern bei der Artenschutzprüfung mit Blick auf Fledermäuse. Die Planungsgesellschaft hofft auf einen Baustart im Jahr 2022.
Der größte deutsche Seehafen bei Wilhelmshaven ist nur eingleisig an das Bahn-Fernnetz angebunden. Dieselloks müssen 69 Kilometer überbrücken. Der Ausbau auf zwei Gleise und die Elektrifizierung werden von der Stadt Oldenburg blockiert. Es gibt jetzt zwar einen Planfeststellungsbeschluss – aber gegen den Sofortvollzug klagt die Stadt erneut.
Seit 1997 soll die S-Bahn-Strecke im Süden Berlins um Ferngleise erweitert werden – so, wie es vor dem Mauerbau war. Doch es gab immer neue Vorschläge, Widerstände, Einflussnahmen. 2015 lag ein Planfeststellungsbeschluss vor. Der wurde natürlich beklagt. 2017 gab das Oberverwaltungsgericht Leipzig den Weg frei. Baubeginn also nach 22 Jahren Planung für 16 Kilometer.
Die SPD sicherte wie im Koalitionsvertrag vorgesehen zu, das Planungsrecht auf den Prüfstand zu stellen. „Denn in der Tat dauert die Umsetzung von wichtigen Infrastrukturprojekten in Deutschland manchmal zu lange“, sagte der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner dem Handelsblatt. Grund sei aber auch der Personalmangel bei Planungsbehörden, fügte Fechner mit Blick auf einen Vorstoß des Generalsekretärs der CDU, Paul Ziemiak, hinzu.
Ziemiak hatte kürzlich im Interview mit dem Handelsblatt eine Reform des Planungsrechts ins Spiel gebracht. „Deshalb sollte Herr Ziemiak sich dafür einsetzen, dass in den Planungsbehörden CDU-regierter Länder ausreichend Personal für schnellere Planungen zur Verfügung steht“, sagte Fechner.
„Nicht nur politisch genehme Verbände als Kläger zulassen“
Ziemiak hat seine Überlegungen inzwischen konkretisiert. Gemeinsam mit vier weiteren CDU-Politikern, darunter der Chef der Unions-Mittelstandsvereinigung, Carsten Linnemann, und der Verkehrsminister Nordrhein-Westfalens, Hendrik Wüst, hat er einen „11-Punkte-Plan für schnelleres Planen und Bauen“ entworfen. Um Verfahren zu beschleunigen, sollten etwa das Klagerecht von Umweltverbänden eingeschränkt, das Personal in Behörden aufgestockt und Bürger besser beteiligt werden, heißt es in dem fünfseitigen Papier, das dem Handelsblatt vorliegt.
Einer der Gründe, warum es von der Planung bis zum Baubeginn häufig viele Jahre oder sogar Jahrzehnte dauert, liegt aus Sicht der Christdemokraten in der wachsenden Zahl geltender planungs- und umweltrechtlicher Vorgaben. Als Beispiele genannt werden die Elbvertiefung, der Bau neuer Bahnstrecken oder Autobahnen. Verzögerungen gibt es aber auch beim Ausbau neuer Stromleitungen oder beim Bau von Windkraftanlagen an Land.
Zum Vorschlag, das Klagerecht von Verbänden einzuschränken, heißt es in dem 11-Punkte-Plan: „Umweltverbände sollen nur klagen dürfen, wenn die Belange des entsprechenden Verbands direkt betroffen sind oder eine ordnungsgemäße Beteiligung der Umweltverbände im Genehmigungsverfahren nicht gegeben war.“ Ansonsten werde das Verbandsklagerecht pauschal für die Blockade von Infrastrukturprojekten benutzt. Die Klagen von Umweltverbänden sollten sich auf umweltbezogene Rechtsvorschriften beschränken.
Die SPD warnt davor, Umweltkläger kleinzuhalten. Das Verbandsklagerecht stehe nur qualifizierten Verbänden zu und sei europarechtlich „zwingend“ vorgegeben, gab Rechtspolitiker Fechner zu bedenken. Er erinnerte daran, dass die Union in der schwarz-gelben Regierungszeit 2011 das Klagerecht für Verbände schon einmal habe einschränken wollen und sich wegen der zwingenden EU-Vorgaben „eine krachende Prozessniederlage eingefangen“ habe. „Wenn Herr Ziemiak Natur- und Umweltschutz einschränken will, sollte er konkret sagen wie und wo“, so Fechner.
Auch der Staatsrechtler Joachim Wieland sieht juristische Hürden. „In welchem Umfang Verbandsklagen zulässig sind, regelt eine Richtlinie der Europäischen Union, über die sich Deutschland nicht hinwegsetzen darf“, sagte der Professor an der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer dem Handelsblatt. Zulässig wäre die Beschränkung auf eine Tatsacheninstanz, um Gerichtsverfahren zu beschleunigen. „Deutschland darf aber nicht nur politisch genehme Verbände als Kläger zulassen“, betonte Wieland. „Das Verbandsklagerecht dient der Durchsetzung des Umweltrechts und muss so gestaltet sein, dass eine effektive Rechtsdurchsetzung gesichert ist.“
2 Kommentare zu "Einschränkung von Klagerechten: Stockender Infrastrukturausbau: Politik und Kommunen machen gegen Umweltkläger mobil"
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Herr Helmut Oser
Es geht bei vielen Umweltverbänden schon lange nicht mehr um die Vermeidung von Umweltschäden, sondern ausschließlich um die Verhinderung von verhaßten Projekten. Wenn man sieht was in Frankreich, Spanien und anderen EU-Ländern im Bahn-, Straßenbau und Industrieansiedelung möglich ist, und diese Länder halten sich auch an EU-Recht, so gibt es gewaltigen Spielraum in Deutschland das überzugene Klagerecht für Verbände, hauptsächlich Umweltverbände, drastisch einzuschränken.
Hier wird ein sinnvolles Recht durch die Umweltverbände konterkariert und muß daher auf das EU-Mindestmaß reduziert werden. Das besser heute als morgen.
Herr Hans Henseler
Die "Umweltverbaender" blockieren die Projekte fuer eine saubere Umwelt. Hier muss dringend etwas geschehen. Die Regierungen haben viel versaeumt.
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Es geht bei vielen Umweltverbänden schon lange nicht mehr um die Vermeidung von Umweltschäden, sondern ausschließlich um die Verhinderung von verhaßten Projekten.
Wenn man sieht was in Frankreich, Spanien und anderen EU-Ländern im Bahn-, Straßenbau und Industrieansiedelung möglich ist, und diese Länder halten sich auch an EU-Recht, so gibt es gewaltigen Spielraum in Deutschland das überzugene Klagerecht für Verbände, hauptsächlich Umweltverbände, drastisch einzuschränken.
Hier wird ein sinnvolles Recht durch die Umweltverbände konterkariert und muß daher auf das EU-Mindestmaß reduziert werden. Das besser heute als morgen.
Die "Umweltverbaender" blockieren die Projekte fuer eine saubere Umwelt. Hier muss
dringend etwas geschehen. Die Regierungen haben viel versaeumt.