Energiepolitik Kabinett beschließt Grundlage für Ausbau der Windkraft auf See

Windenergie soll ausgebaut werden.
Berlin Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine gesetzliche Grundlage für einen stärkeren Ausbau der Windkraft in Nord- und Ostsee auf den Weg gebracht. Geplant ist, das Ausbauziel von 15 Gigawatt auf 20 Gigawatt Leistung bis 2030 anzuheben. Das hatte die schwarz-rote Koalition in ihrem Klimaschutzprogramm vereinbart. Mit der nun vom Kabinett beschlossenen Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes soll das neue Ziel gesetzlich verankert werden.
Für 2040 ist ein Ausbauziel von 40 Gigawatt geplant, wie aus einem Gesetzentwurf hervorgeht. Dieser lag der Deutschen Presse-Agentur vor. Dieses Ziel solle eine langfristige Planung ermöglichen und einen verlässlichen Ausbau der Windenergie auf See sicherstellen. Diese spielt eine wichtige Rolle beim Ökostrom-Ausbau.
Der Bund und die Küstenländer sowie die Übertragungsnetzbetreiber hatten vor kurzem eine Vereinbarung zum Ausbau der Windkraft auf See geschlossen. Demnach soll sichergestellt werden, dass erforderliche Planungs- und Genehmigungsschritte sowie der Bau von Anbindungsleitungen und Offshore-Windparks Hand in Hand gehen.
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