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Erderwärmung Lob von der Wirtschaft, Streit in der Koalition: Was bedeutet das Urteil zum Klimaschutzgesetz?

Die Klimapolitik der Bundesregierung ist nicht ausreichend, urteilt das Verfassungsgericht in Karlsruhe. Die Wirtschaft fordert Planungssicherheit.
29.04.2021 Update: 29.04.2021 - 17:28 Uhr 23 Kommentare
Die Kläger und ihre Anwälte äußerten sich überwiegend überrascht über die klare und unmissverständliche Entscheidung der Karlsruher Richter. Quelle: dpa
Fridays for Future

Die Kläger und ihre Anwälte äußerten sich überwiegend überrascht über die klare und unmissverständliche Entscheidung der Karlsruher Richter.

(Foto: dpa)

Berlin Das deutsche Klimaschutzgesetz von 2019 ist in Teilen nicht mit den Grundrechten vereinbar, hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe entschieden. Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Was bedeutet das Urteil für Regierung und Wirtschaft?

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urteil:

Über was genau wurde entschieden?

Das Bundesverfassungsgericht hatte über vier Klimaklagen zu entscheiden, in denen der Bundesregierung vorgeworfen wird, nicht genug im Kampf gegen den Klimawandel zu tun. Bisherige Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland zur Minderung der Treibhausgasemissionen und zur Begrenzung der globalen Erwärmung seien unzureichend.

Die Politik wird nun nachbessern und deutlich ambitioniertere Ziele und Instrumente als bisher festsetzen müssen.

Wer hat geklagt?

Vor allem junge Kläger zwischen 15 und 32 Jahren wollten die deutsche Klimapolitik von Karlsruhe überprüfen lassen. Darunter befindet sich auch die Klimaaktivistin Luisa Neubauer, aber auch andere junge Menschen, die aufgrund des Klimawandels schon heute wirtschaftliche Auswirkungen auf die Betriebe ihrer Familien feststellen.

Mehrere Umweltorganisationen haben die Kläger unterstützt, darunter Greenpeace, Germanwatch, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Deutsche Umwelthilfe.

War mit dem Urteil gerechnet worden?

Die Kläger und ihre Anwälte äußerten sich überwiegend überrascht über die klare und unmissverständliche Entscheidung der Karlsruher Richter. Der Jurist Felix Ekardt sprach von einem bahnbrechenden Urteil und einer „schallenden Ohrfeige“ für die Regierung.

„Das Urteil ist ein Durchbruch“, sagten Ekardt und die Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Franziska Heß. Erstmals habe eine Umweltklage vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg gehabt. Anwältin Roda Verheyen sagte, die Regierung sei unmissverständlich aufgefordert, einen schlüssigen Pfad zur Klimaneutralität aufzuzeigen. „Klimaschutz ist Grundrechtsschutz“, sagte Anwalt Remo Klinger.

„Die Entscheidung verdeutlicht das Grundproblem der deutschen Klimaschutzpolitik, dass die Umsetzung in der Praxis hinter den Klimaschutzzielen zurückhängt“, erklärte Moritz Rademacher, Energierechtler aus dem Düsseldorfer Büro von Hengeler Mueller.

Wie reagiert die Politik?

Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock feierte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts als „historische Entscheidung“. „Klimaschutz schützt unsere Freiheit und die Freiheit unserer Kinder und Enkel“, erklärte die Grünen-Chefin per Kurznachrichtendienst Twitter. „Deshalb konkreter Auftrag für das Hier und Heute: Klimaschutzgesetz jetzt überarbeiten. Die nächsten Jahre sind entscheidend für konsequentes Handeln.“

Innerhalb der Bundesregierung sorgt das Urteil für Streit. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) warf seinem Kabinettskollegen, Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) auf Twitter vor, genau das verhindert zu haben, was nun vom Bundesverfassungsgericht angemahnt wurde. „Aber das können wir rasch korrigieren. Sind Sie dabei?“ Altmaier nannte das Urteil „epochal für Klimaschutz und Rechte der jungen Menschen“. Zugleich sorge das Urteil für Planungssicherheit für die Wirtschaft, schrieb der Minister auf Twitter. Schon in den nächsten Tagen will Altmaier über Verschärfungen des Klimagesetzes reden.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) forderte mehr Ehrgeiz. „Dieses Urteil ist ein klarer Auftrag, dass ambitionierter Klimaschutz überall oben auf der Agenda stehen muss“, erklärte der Unions-Kanzlerkandidat nach einer Videokonferenz mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Das Urteil markiere einen „historischen Moment“. Nachhaltigkeit und Klimaschutz seien Pflicht jeglicher Politik gegenüber den Bürgern von morgen. „Ambition, Aufbruch und Anstrengung - das muss uns beim Klimaschutz leiten“, sagte der CDU-Bundesvorsitzende.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) kritisierte den Koalitionspartner. Sie habe sich „sehr dafür eingesetzt, dass wir auch ein Zwischenziel für 2040 auf dem Weg hin zur Treibhausgasneutralität im Jahr 2050“ im Klimaschutzgesetz festschreiben. Das sei aber mit CDU und CSU „nicht machbar“ gewesen. „Insofern ist das jetzt erst einmal gut, dass das Bundesverfassungsgericht sagt, da könnt ihr euch nicht wegducken, da müsst ihr klarer auch was vorgeben“, sagte Schulze. Für den Sommer kündigte sie Eckpunkte für ein weiterentwickeltes Klimaschutzgesetz an.

Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Umweltministerium, kanzelte Altmaiers Reaktion auf das Urteil als „schon ein bisschen peinlich“ ab. „Bei den Verhandlungen zum Klimaschutzgesetz – ich war zufällig dabei – ist die Aufnahme des Zielpfades nach 2030 am Wirtschaftsminister und der Union gescheitert“, schrieb Flasbarth auf Twitter.

Die FDP hält nun einen „Neustart beim Klimaschutz“ für nötig. Die Entscheidung des Gerichts sei ein „Plädoyer für Langfristigkeit und Generationengerechtigkeit in der Politik“, schrieb Fraktionsgeschäftsführer Marco Buschmann auf Twitter.

Wie reagiert die Wirtschaft?

Der Industrieverband BDI begrüßte, dass das Urteil richtigerweise von der Politik fordere, langfristige CO2-Ziele parlamentarisch festzulegen. „Klimaschutz ist ein Generationenprojekt“, heißt es in einer Mitteilung des Verbands. Zwischen den Generationen sei ein fairer Ausgleich herzustellen. Der BDI rief die Politik auf, transparent gangbare Klimapfade bis 2050 aufzuzeigen, um CO2-Reduktionen vorzugeben. „Das schafft Klarheit und Planungssicherheit für Unternehmen, neue Technologien zu entwickeln und massiv zu investieren, und liegt im Interesse der Industrie.“

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte eine Chance für eine vorausschauendere, langfristiger ausgerichtete Energiepolitik im Sinne des Pariser Abkommens sein – für den Ausbau der Erneuerbaren Energien, den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft sowie eine klimaneutrale Mobilität und Wärmeversorgung, sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

Das Pariser Klimaabkommen sieht vor, die Erderwärmung bis 2050 auf unter zwei Grad Celsius, besser 1,5 Grad, im vorindustriellen Vergleich zu begrenzen.
„Klar ist: Je schneller wir schon heute hierfür die richtigen Weichen stellen, desto weniger Last nehmen wir mit auf die Strecke von 2030 bis 2050“, sagte Andreae weiter. Notwendige Impulse seien beispielsweise eine Erhöhung der Ausbaupfade für Windenergie und Photovoltaik und eine Reform des Abgaben- und Umlagensystems zur Entlastung der Stromverbraucher. Die Versorgungssicherheit müsse dabei immer mitgedacht werden.

Die Wohnungswirtschaft warnt vor einem „sozialen Wohn-Dilemma“. „Noch weiter verschärfte Klimaziele machen noch höhere Investitionen notwendig, um den CO2-Ausstoß in Wohngebäuden weiter zu senken“, sagte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. „Dieses Geld fällt nicht vom Himmel, vor allem nicht bei den Wohnungsunternehmen in Deutschland, die mit geringen Renditen von maximal drei bis vier Prozent wirtschaften müssen.“ Der Staat müsse daher die finanziellen Folgen für Mieter „massiv“ mit Fördermitteln ausgleichen.

Was sagt die Wissenschaft?

Das Urteil verpflichte die deutsche Politik, die Maßnahmen darzulegen, mit denen sie die Klimaziele erreichen will, sagte Ottmar Edenhofer, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, dem Handelsblatt. „Die deutschen Emissionen werden nicht wegen dieses Urteils stärker sinken müssen, sondern wegen der Zielverschärfung der Europäischen Union.“ Ein zweiter Emissionshandel für Transport und Wärme auf Ebene der EU ermögliche einen glaubwürdigen Pfad zur Treibhausgasneutralität bis 2050. „Damit bekommen Unternehmen die Planungssicherheit, die sie für Investitionen in saubere Innovationen brauchen.“

Auch Martin Kesternich vom Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) forderte die Bundesregierung auf, die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen mit konkreten politischen Maßnahmen zu hinterlegen. Dabei komme dem CO2-Preis als „Leitinstrument“ eine Schlüsselrolle zu. „Dieser könnte, den langfristigen Reduktionspfaden folgend, entsprechend ausgestaltet werden“, sagte der stellvertretende Leiter des ZEW-Forschungsbereichs „Umwelt und Ressourcenökonomik, Umweltmanagement“ dem Handelsblatt.

Durch das Preissignal erhielten Unternehmen frühzeitig den Anreiz, in CO2-arme Technologien zu investieren. „Das garantiert nicht nur die Freiheitsrechte junger Leute, sondern ebnet einen klaren Pfad hin zu einer CO2-armen Wirtschaft und Gesellschaft.“

Volker Quaschning von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, der ebenfalls in Karlsruhe geklagt hatte, forderte die Bundesregierung auf, ihre widersprüchliche Energie- und Klimaschutzpolitik zu beenden. „Anstatt den Klimaschutz und die Energiewende kontinuierlich zu blockieren und zu behindern, sollte die Regierung endlich die Chancen für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt durch einen ambitionierten Klimaschutz erkennen“, sagte Quaschning dem Handelsblatt. Quaschning sieht die Vereinigten Staaten in dieser Hinsicht als Vorbild. „Die USA machen es uns vor und zeigen, wie man so auch die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise signifikant abmildern kann.“

Wie ist die Klimaschutzpolitik bislang geregelt?

Deutschland hat sich zum Pariser Klimaabkommen bekannt und will seine Emissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 mindern. Im Dezember 2019 hatte die Koalition ein Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht, das erstmals gesetzlich verbindliche Klimaziele mit jährlich sinkenden Treibhausgas-Budgets für die Sektoren Verkehr, Energie, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft vorschreibt. Seit Anfang 2021 wird in Deutschland der CO2-Ausstoß im Verkehrs- und Wärmebereich bepreist.

Was kritisiert Karlsruhe an den Regelungen?

Die Karlsruher Richter kritisieren vor allem, dass die Vorschriften „hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030“ verschieben. Dadurch seien die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden in ihren Freiheitsrechten verletzt. Um die Pariser Klimaziele zu erreichen, müssten die nach 2030 erforderlichen Minderungen immer dringender und kurzfristiger erbracht werden.

Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten sei „praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind“. 

Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern. Die zeitliche Verlagerung der Klimaschutzanstrengungen gehe zwangsläufig mit stärkeren Freiheitseinschränkungen für künftige Generationen einher, erläuterte Energierechtler Rademacher.

Der Gesetzgeber stehe vor der großen Herausforderung, „praktische Konkordanz zwischen Klimaschutz und Freiheitsrechten herzustellen, und zwar auf einer Gleitskala von heute bis ins Jahr 2050 und gegebenenfalls auch darüber hinaus“.

Wie geht es jetzt weiter?

Der Handlungsdruck auf die deutsche Politik und auch bei den Unternehmen verschärft sich. „Karlsruhe hat die Bundesregierung dazu aufgefordert, einen klaren Pfad vorzulegen, wie Emissionen stärker als bisher vorgesehen gesenkt werden können“, sagte der klimapolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Lukas Köhler, dem Handelsblatt.

Sein Vorschlag: alle wirtschaftlichen Sektoren in den europäischen Emissionshandel einzubinden. „Das wäre auch für die Unternehmen der planbarste und wirtschaftlich effizienteste Weg, mit den erforderlichen Emissionsminderungen umzugehen“, sagte Köhler.

Bislang deckt der europäische Emissionspreis vor allem Energie- und andere Industrieunternehmen ab. Die Verbrennung fossiler Brennstoffe für den Verkehrs- und Wärmebereich ist bislang nicht einbezogen.

Wolfgang Steiger, Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrats mahnte: „Das Verfassungsgerichtsurteil ist kein Freibrief für eine nationale Klima-Planwirtschaft.“ Gerade im Superwahljahr müsse die Politik daher „der Versuchung widerstehen, in Symbolpolitik und Aktionismus zu verfallen“. Klimaschutz gelinge nur mit marktwirtschaftlichen Instrumenten.

Die größte Planungssicherheit und höchste Effizienz biete ein sektorenübergreifendes, internationales Preissignal, wie es durch das europäische Emissionshandelssystem (ETS) vorgegeben werden. „Daran sollte sich die Bundesregierung orientieren“, sagte Steiger.

Schleswig-Holsteins SPD-Fraktionschef Ralf Stegner warb für ein Tempolimit auf Autobahnen. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 Kilometern pro Stunde würde zwar „nur einen bescheidenen Beitrag zur Schadstoffreduzierung und damit zum Klimaschutz leisten können“, sagte Stegner dem Handelsblatt. „Der Beitrag wäre aber einfach zu haben, ist weltweiter Standard und brächte zusätzlich die Vorteile von mehr Verkehrssicherheit und einen besseren Verkehrsfluss.“ Stegner fügte hinzu: „Jeder Verkehrstote weniger wäre das schon wert.“

Muss die Regierung nicht ohnehin nachsteuern, weil das EU-Klimaziel verschärft wurde?

Ja, und genau hier liegt die Herausforderung. Das neue EU-Klimaziel sieht vor, die Emissionen bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Was das im Einzelnen für Deutschland bedeutet, ist bislang unsicher.

Die Union erklärte kürzlich, bei der Frage, mit welchen Instrumenten dieser Meilenstein konkret erreicht werden solle, „liegen noch viel Arbeit und intensive Diskussionen vor uns“. Eine bloße Fortschreibung der bisherigen Instrumente der europäischen Klimapolitik samt der derzeit geltenden Lastenverteilung unter den Mitgliedstaaten sei „ausgeschlossen“. Das würde Deutschland, das bisher überproportional zum EU-Klimaziel beitrage, überfordern.

Mehr: Deutsches Klimaschutzgesetz ist in Teilen verfassungswidrig.

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Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Deutschland hat einen Anteil von 2%. Wir wollen jetzt ganz schnell auf Null kommen. Wieviel
    Hundertausende Arbeitsplätze gehen verloren?. Allerdings haben wir einen Vorteil, denn wir
    haben über 2 Millionen gering qualifizierte Flüchtlinge und wollen noch mehr davon.
    Wie teuer wird das Leben in Deutschland - ähnlich wie die Schweiz; aber die muessen keine
    Höchststeuern und Abgaben zahlen. Wiedersehen Deutschland, das war einmal ein Staat,
    in dem ich gut und gerne lebe.
    Andere Frage: wenn der Co2-Wert auf Null sinkt, wie verändert sich das Klima? und
    welche Auswirkungen hat diese Veränderungen auf den Pflanzenwuchs. Diese Frage konnte bisher keiner beantworten. Irgendwie verstehe ich das nicht, zumal wir doch so kluge Klimapolitiker haben.

  • Von den 8 Richter/innen des Ersten Senats haben 2 irgendwann mal Umweltrecht gemacht, eine auch mit einem Stipendium der Bundesstiftung Umwelt. Da mag es schon einen Bias geben. Die anderen haben einen bunten Strauß von Fachgebieten, viel Verwaltungsrecht. Nominiert wurden die Richter überwiegend von CDU/CSU und SPD, je eine/r von FDP und Grünen.

    Ich halte ein solches Urteil für anmaßend. Das sind politische Fragen, keine rechtlichen.

    Im Beschluss vom 24.3.21 heißt es u.a. „Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um das zu erreichen, müssen die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden.“ Und wo ist berücksichtigt dass es so gut wie egal ist was Deutschland macht? Bei sowieso nur 2% Anteil an der CO2-Erzeugung?

  • Das Urteil ist ja ein deutsches Urteil und die Klimaerwärmung ist ein globales Problem. Deutschland hat eine sehr hohe Bevölkerungsdichte und unser Wohlstand begründet sich vor allem auf unsere Arbeitskraft und Expertise, welche Export ermöglichen. Das Wichtigste ist, dass wir unsere Demokratie stabil und die Arbeitslosigkeit gering halten. Nur so bleiben wir handlungsfähig. Als Exportland müssen wir uns danach richten, was unsere Kunden haben wollen. Starre Vorgaben für die nächsten Jahrzehnte sind da sehr problematisch. Was nützt es uns, wenn wir Maschinen klimaneutral herstellen und wir können sie nicht verkaufen, weil sie in China oder Indien auf konventionelle Weise viel billiger hergestellt werden. Gut, wir könnten vielleicht erreichen, dass die EU unseren eigenen Markt schützt, durch Klimazölle. Aber wir haben damit keinen Einfluss auf andere Handelsströme. Und Zölle erheben können auch die anderen. Natürlich würde eine schrittweise Abschaltung unserer Industrien nach einem bestimmten Plan bei uns zu einem Rückgang der CO2-Emissionen führen, weil wir uns dann keine SUVs oder Flug- oder Schiffsreisen oder auch keine warme Wohnung mehr leisten können. Auch mit dem Import von Lebensmitteln könnte es happig werden, wenn unsere Währung verfällt. Vielleicht kann sich noch jemand erinnern an die Zeit vor der Wiedervereinigung, als es in der Propaganda hauptsächlich darum ging, wer Bananen oder Fernseher hat und wer nicht. Dem Klima würden unsere Opfer hier in Deutschland womöglich wenig nützen. Momentan kommt ein bisschen viel zusammen. Man sollte tunlichst vermeiden, den Zusammenhalt unserer Bevölkerung zusätzlich zu strapazieren.

  • "Die Politik muss Steuern, damit die Wirtschaft besser Rudern kann." Das ist jetzt wesentlich und die Deutschen tun sich schwer damit, weil der Lobbyismus beinah JEDE INNOVATION BLOCKIERT. Die innovative Neutrino Technologie, welche Deutschland an die Weltspitze bringen wird, steht bereit. Die Königlich Schwedische Akademie der Wissenschaften hatte bereits im Januar 2021 in einer  von Daimler Benz beauftragten Studie die Effizienz der Technologie und  die im Patent deklarierten Eigenschaften der Neutrino-Voltaik bestätigt. Es ist also ua. möglich mit einem selbstladenden PICar eine saubere und ehrliche Elektromobilität, ohne Stopps an Ladesäulen zu erschaffen.  Auch der einstige BundesVerkehrsminister a.D., Prof. KRAUSE veröffentlichte dazu kürzlich: "Das ewige Licht - Der Beginn eines neuen Zeitalters"  Er begründet eindringlich, die günstigste und sauberste Variante der Energienutzung basiert auf Neutrino Technologie. Eine mobile und dezentrale Energienutzung über die Neutrinovoltaic kann jetzt möglich werden, denn sie wird die Photovoltaik ergänzen und ablösen, denn sie kann auch in vollkommener Dunkelheit Energie wandeln. Die Patente der Berliner Neutrino Energy Group sind bereit. Die Einführung der Neutrinovoltaik zur Gewinnung von elektrischem Strom unter dem Einfluss verschiedener elektromagnetischer Strahlung, einschließlich hochenergetischer kosmischer Neutrinos basiert auf neueste Forschungsergebnisse. Die auf Neutrinovoltaik-Technologie basierenden DC-Neutrinoquellen sind sehr kompakt und wetterunabhängig, erzeugen in einem Grundmodus 24h x 365 Tage Strom und können in Gerätegehäuse oder sogar in Elektroautos eingebaut werden. Sie sind in der Lage, sowohl Geräte als auch einzelne Haushalte und Elektroautos ohne Anschluss an eine zentrale Stromversorgung mit Strom zu speisen. Das GO für eine dezentrale, mobile Haushaltsversorgung und unendliche Reichweiten für die Elektromobilität mit der Neutrinovoltaic! Indien, Russland und China sind schon dabei!

  • @Marcel Hülsebus
    Lieber Hr. Hülsebus warum unterstellen sie denen die anderer Meinung sind einfach sie seien uninformiert und hätten noch nicht einmal einen IPCC Report gelesen? Ich habe mich bereits seit dem Club of Rome mit diesen Dingen beschäftigt, auch dann mit schillernden Persönlichkeiten wie Hr. Pachauri. Wie oft haben diese Prognosen danebengelegen und welche persönlichen Interessen hat gerade das IPCC verfolgt? Cui bono? Das wäre eine abendfüllende Diskussion, aber sie scheinen das ja alles kritiklos als einzig gültige Wahrheit hinzunehmen.
    Ich wünsche ihnen, dass sie nicht irgendwann persönlich unter den staatlichen Allmachtsphantasien leiden, wenn es dann für Kritik und Opposition zu spät ist.

  • @Christoph Cirkel
    Unsere jertzigen Reduktionsziele sind nunmal nicht mit dem 1,5´C Ziel vereinbar und wenn die anderen Länder nicht genug machen haben wir die Technologien die sie brauchen um klimaneutral zu werden.

  • @Thomas Wolf
    Ich denke mal ihre Kinder haben ebensowenig Interesse an zb. den höheren Chance auf Naturkatastrophen, häufigere Hitzewellen & Dürren, die Flüchtlingsströme (Auch die innerhalb DE) die bei einer erhöhung über 2´C bevorstehen, aber wenn man sich nie einen IPCC Report durchliest, weiß man nunmal nicht was da auf einen zukommt.
    Auch Schade das ich nah an Holland wohnen wo Themen wie Verkehrswende und EE´s sehr viel mehr Rückenwind haben, die schütteln ihren Kopf über die bürokratischen Hürden.
    Zudem haben einige Freunde bei Enercon gearbeitet und in den letzten Jahren wegen der WKA Ausbau Flaute ihren Job verloren, weil die Union der Energiewende nicht den Rücken deckt.
    Außerdem verlangen Finanziers wie Blackrock und Anleger immer mehr Nachhaltigkeit was einen Zukunftsmarkt für die jetzigen Produkte schafft und der Klimawandel wird höchstens schlimmer als besser.

  • Ein Urteil, das noch vielen Frohlockenden gewaltig auf die Häupter fallen wird.
    Ein Großteil dieser FFF-Gemeinde (Frohlockenden Fanatischen Fanatikern) sieht nur ein Ziel: den Endsieg gegen die bösen Stromversorger erreichen. Die aber haben einen festen Plan bis 2038, können eigentlich nicht gemeint sein.
    Auch weil sie bis heute sogar alle Ziele übererfüllt haben.
    Hier wird nun an den anderen Schrauben gedreht werden müssen, an Gebäuden incl. Heizung, Verkehr, Landwirtschaft, Industrie. Also an Mieten, Mobilität incl. Neuseelandferien, vielen bisherigen Arbeitsplätzen etc..
    Und kostenneutral ist dies nicht. Ebenso fürs Klima praktisch nutzlos, weil Deutschlands Anteil an der globalen THG-Emission nicht viel größer ist als allein der bisherige jährliche Zuwachs der globalen Emissionen.
    Und unsere Richter wollen, dass Deutschland die Grenze von 2Grad einhält??
    Und den Indern, Afrikanern etc. was verbietet?
    Wenn Deutschland sich abschafft und verschwindet, bemerkt es das Klima überhaupt nicht.
    Kluge Richter braucht das Land, evtl. genau so nötig?

  • Die Maßnahmen der Bundesrepublik zu Erreichung der globalen Erwärmung wären unzureichend. Verringern eventuelle Maßnahmen der Bundesregierung die Klimaveränderung? Kann die Bundesrepublik überhaupt zureichende Maßnahmen erbringen, um den Temperaturanstieg (ein welltweites kein regionales auf Deutschland lokalisiertes Problem) zu begrenzen? Daher die Frage: Ist die Bundesrepublik Deutschland der richtige Adressat der Klage?

  • @Herr Michael Zehe
    "Den Planeten retten wir nur mit intelligenten und nachhaltigen Ideen".
    Aha, dann nennen Sie doch mal die Ideen, an die Sie denken. ÖPNV, Radfahren oder besser noch zu Fuß gehen (spart auch noch die Energie für die Herstellung und den Transport von Fahrrädern) ist sicher noch umweltfreundlicher als E-Auto fahren. Andere Antriebsformen sind dagegen schlechter.
    Und nennen Sie jetzt bitte nicht CO2-Abscheidung. Die kostet ziemlich viel Energie im Verhältnis zur abgeschiedenen Menge an CO2.

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