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ErderwärmungLob von der Wirtschaft, Streit in der Koalition: Was bedeutet das Urteil zum Klimaschutzgesetz?

Die Klimapolitik der Bundesregierung ist nicht ausreichend, urteilt das Verfassungsgericht in Karlsruhe. Die Wirtschaft fordert Planungssicherheit.Silke Kersting, Dietmar Neuerer 29.04.2021 - 17:28 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Die Kläger und ihre Anwälte äußerten sich überwiegend überrascht über die klare und unmissverständliche Entscheidung der Karlsruher Richter.

Foto: dpa

Berlin. Das deutsche Klimaschutzgesetz von 2019 ist in Teilen nicht mit den Grundrechten vereinbar, hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe entschieden. Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Was bedeutet das Urteil für Regierung und Wirtschaft?

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urteil:

Über was genau wurde entschieden?

Das Bundesverfassungsgericht hatte über vier Klimaklagen zu entscheiden, in denen der Bundesregierung vorgeworfen wird, nicht genug im Kampf gegen den Klimawandel zu tun. Bisherige Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland zur Minderung der Treibhausgasemissionen und zur Begrenzung der globalen Erwärmung seien unzureichend.

Die Politik wird nun nachbessern und deutlich ambitioniertere Ziele und Instrumente als bisher festsetzen müssen.

Wer hat geklagt?

Vor allem junge Kläger zwischen 15 und 32 Jahren wollten die deutsche Klimapolitik von Karlsruhe überprüfen lassen. Darunter befindet sich auch die Klimaaktivistin Luisa Neubauer, aber auch andere junge Menschen, die aufgrund des Klimawandels schon heute wirtschaftliche Auswirkungen auf die Betriebe ihrer Familien feststellen.

Mehrere Umweltorganisationen haben die Kläger unterstützt, darunter Greenpeace, Germanwatch, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Deutsche Umwelthilfe.

War mit dem Urteil gerechnet worden?

Die Kläger und ihre Anwälte äußerten sich überwiegend überrascht über die klare und unmissverständliche Entscheidung der Karlsruher Richter. Der Jurist Felix Ekardt sprach von einem bahnbrechenden Urteil und einer „schallenden Ohrfeige“ für die Regierung.

„Das Urteil ist ein Durchbruch“, sagten Ekardt und die Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Franziska Heß. Erstmals habe eine Umweltklage vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg gehabt. Anwältin Roda Verheyen sagte, die Regierung sei unmissverständlich aufgefordert, einen schlüssigen Pfad zur Klimaneutralität aufzuzeigen. „Klimaschutz ist Grundrechtsschutz“, sagte Anwalt Remo Klinger.

„Die Entscheidung verdeutlicht das Grundproblem der deutschen Klimaschutzpolitik, dass die Umsetzung in der Praxis hinter den Klimaschutzzielen zurückhängt“, erklärte Moritz Rademacher, Energierechtler aus dem Düsseldorfer Büro von Hengeler Mueller.

Wie reagiert die Politik?

Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock feierte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts als „historische Entscheidung“. „Klimaschutz schützt unsere Freiheit und die Freiheit unserer Kinder und Enkel“, erklärte die Grünen-Chefin per Kurznachrichtendienst Twitter. „Deshalb konkreter Auftrag für das Hier und Heute: Klimaschutzgesetz jetzt überarbeiten. Die nächsten Jahre sind entscheidend für konsequentes Handeln.“

Innerhalb der Bundesregierung sorgt das Urteil für Streit. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) warf seinem Kabinettskollegen, Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) auf Twitter vor, genau das verhindert zu haben, was nun vom Bundesverfassungsgericht angemahnt wurde. „Aber das können wir rasch korrigieren. Sind Sie dabei?“ Altmaier nannte das Urteil „epochal für Klimaschutz und Rechte der jungen Menschen“. Zugleich sorge das Urteil für Planungssicherheit für die Wirtschaft, schrieb der Minister auf Twitter. Schon in den nächsten Tagen will Altmaier über Verschärfungen des Klimagesetzes reden.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) forderte mehr Ehrgeiz. „Dieses Urteil ist ein klarer Auftrag, dass ambitionierter Klimaschutz überall oben auf der Agenda stehen muss“, erklärte der Unions-Kanzlerkandidat nach einer Videokonferenz mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Das Urteil markiere einen „historischen Moment“. Nachhaltigkeit und Klimaschutz seien Pflicht jeglicher Politik gegenüber den Bürgern von morgen. „Ambition, Aufbruch und Anstrengung - das muss uns beim Klimaschutz leiten“, sagte der CDU-Bundesvorsitzende.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) kritisierte den Koalitionspartner. Sie habe sich „sehr dafür eingesetzt, dass wir auch ein Zwischenziel für 2040 auf dem Weg hin zur Treibhausgasneutralität im Jahr 2050“ im Klimaschutzgesetz festschreiben. Das sei aber mit CDU und CSU „nicht machbar“ gewesen. „Insofern ist das jetzt erst einmal gut, dass das Bundesverfassungsgericht sagt, da könnt ihr euch nicht wegducken, da müsst ihr klarer auch was vorgeben“, sagte Schulze. Für den Sommer kündigte sie Eckpunkte für ein weiterentwickeltes Klimaschutzgesetz an.

Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Umweltministerium, kanzelte Altmaiers Reaktion auf das Urteil als „schon ein bisschen peinlich“ ab. „Bei den Verhandlungen zum Klimaschutzgesetz – ich war zufällig dabei – ist die Aufnahme des Zielpfades nach 2030 am Wirtschaftsminister und der Union gescheitert“, schrieb Flasbarth auf Twitter.

Die FDP hält nun einen „Neustart beim Klimaschutz“ für nötig. Die Entscheidung des Gerichts sei ein „Plädoyer für Langfristigkeit und Generationengerechtigkeit in der Politik“, schrieb Fraktionsgeschäftsführer Marco Buschmann auf Twitter.

Wie reagiert die Wirtschaft?

Der Industrieverband BDI begrüßte, dass das Urteil richtigerweise von der Politik fordere, langfristige CO2-Ziele parlamentarisch festzulegen. „Klimaschutz ist ein Generationenprojekt“, heißt es in einer Mitteilung des Verbands. Zwischen den Generationen sei ein fairer Ausgleich herzustellen. Der BDI rief die Politik auf, transparent gangbare Klimapfade bis 2050 aufzuzeigen, um CO2-Reduktionen vorzugeben. „Das schafft Klarheit und Planungssicherheit für Unternehmen, neue Technologien zu entwickeln und massiv zu investieren, und liegt im Interesse der Industrie.“

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte eine Chance für eine vorausschauendere, langfristiger ausgerichtete Energiepolitik im Sinne des Pariser Abkommens sein – für den Ausbau der Erneuerbaren Energien, den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft sowie eine klimaneutrale Mobilität und Wärmeversorgung, sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

Das Pariser Klimaabkommen sieht vor, die Erderwärmung bis 2050 auf unter zwei Grad Celsius, besser 1,5 Grad, im vorindustriellen Vergleich zu begrenzen.
„Klar ist: Je schneller wir schon heute hierfür die richtigen Weichen stellen, desto weniger Last nehmen wir mit auf die Strecke von 2030 bis 2050“, sagte Andreae weiter. Notwendige Impulse seien beispielsweise eine Erhöhung der Ausbaupfade für Windenergie und Photovoltaik und eine Reform des Abgaben- und Umlagensystems zur Entlastung der Stromverbraucher. Die Versorgungssicherheit müsse dabei immer mitgedacht werden.

Die Wohnungswirtschaft warnt vor einem „sozialen Wohn-Dilemma“. „Noch weiter verschärfte Klimaziele machen noch höhere Investitionen notwendig, um den CO2-Ausstoß in Wohngebäuden weiter zu senken“, sagte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. „Dieses Geld fällt nicht vom Himmel, vor allem nicht bei den Wohnungsunternehmen in Deutschland, die mit geringen Renditen von maximal drei bis vier Prozent wirtschaften müssen.“ Der Staat müsse daher die finanziellen Folgen für Mieter „massiv“ mit Fördermitteln ausgleichen.

Was sagt die Wissenschaft?

Das Urteil verpflichte die deutsche Politik, die Maßnahmen darzulegen, mit denen sie die Klimaziele erreichen will, sagte Ottmar Edenhofer, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, dem Handelsblatt. „Die deutschen Emissionen werden nicht wegen dieses Urteils stärker sinken müssen, sondern wegen der Zielverschärfung der Europäischen Union.“ Ein zweiter Emissionshandel für Transport und Wärme auf Ebene der EU ermögliche einen glaubwürdigen Pfad zur Treibhausgasneutralität bis 2050. „Damit bekommen Unternehmen die Planungssicherheit, die sie für Investitionen in saubere Innovationen brauchen.“

Auch Martin Kesternich vom Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) forderte die Bundesregierung auf, die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen mit konkreten politischen Maßnahmen zu hinterlegen. Dabei komme dem CO2-Preis als „Leitinstrument“ eine Schlüsselrolle zu. „Dieser könnte, den langfristigen Reduktionspfaden folgend, entsprechend ausgestaltet werden“, sagte der stellvertretende Leiter des ZEW-Forschungsbereichs „Umwelt und Ressourcenökonomik, Umweltmanagement“ dem Handelsblatt.

Durch das Preissignal erhielten Unternehmen frühzeitig den Anreiz, in CO2-arme Technologien zu investieren. „Das garantiert nicht nur die Freiheitsrechte junger Leute, sondern ebnet einen klaren Pfad hin zu einer CO2-armen Wirtschaft und Gesellschaft.“

Volker Quaschning von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, der ebenfalls in Karlsruhe geklagt hatte, forderte die Bundesregierung auf, ihre widersprüchliche Energie- und Klimaschutzpolitik zu beenden. „Anstatt den Klimaschutz und die Energiewende kontinuierlich zu blockieren und zu behindern, sollte die Regierung endlich die Chancen für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt durch einen ambitionierten Klimaschutz erkennen“, sagte Quaschning dem Handelsblatt. Quaschning sieht die Vereinigten Staaten in dieser Hinsicht als Vorbild. „Die USA machen es uns vor und zeigen, wie man so auch die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise signifikant abmildern kann.“

Wie ist die Klimaschutzpolitik bislang geregelt?

Deutschland hat sich zum Pariser Klimaabkommen bekannt und will seine Emissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 mindern. Im Dezember 2019 hatte die Koalition ein Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht, das erstmals gesetzlich verbindliche Klimaziele mit jährlich sinkenden Treibhausgas-Budgets für die Sektoren Verkehr, Energie, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft vorschreibt. Seit Anfang 2021 wird in Deutschland der CO2-Ausstoß im Verkehrs- und Wärmebereich bepreist.

Was kritisiert Karlsruhe an den Regelungen?

Die Karlsruher Richter kritisieren vor allem, dass die Vorschriften „hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030“ verschieben. Dadurch seien die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden in ihren Freiheitsrechten verletzt. Um die Pariser Klimaziele zu erreichen, müssten die nach 2030 erforderlichen Minderungen immer dringender und kurzfristiger erbracht werden.

Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten sei „praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind“. 

Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern. Die zeitliche Verlagerung der Klimaschutzanstrengungen gehe zwangsläufig mit stärkeren Freiheitseinschränkungen für künftige Generationen einher, erläuterte Energierechtler Rademacher.

Der Gesetzgeber stehe vor der großen Herausforderung, „praktische Konkordanz zwischen Klimaschutz und Freiheitsrechten herzustellen, und zwar auf einer Gleitskala von heute bis ins Jahr 2050 und gegebenenfalls auch darüber hinaus“.

Wie geht es jetzt weiter?

Der Handlungsdruck auf die deutsche Politik und auch bei den Unternehmen verschärft sich. „Karlsruhe hat die Bundesregierung dazu aufgefordert, einen klaren Pfad vorzulegen, wie Emissionen stärker als bisher vorgesehen gesenkt werden können“, sagte der klimapolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Lukas Köhler, dem Handelsblatt.

Sein Vorschlag: alle wirtschaftlichen Sektoren in den europäischen Emissionshandel einzubinden. „Das wäre auch für die Unternehmen der planbarste und wirtschaftlich effizienteste Weg, mit den erforderlichen Emissionsminderungen umzugehen“, sagte Köhler.

Bislang deckt der europäische Emissionspreis vor allem Energie- und andere Industrieunternehmen ab. Die Verbrennung fossiler Brennstoffe für den Verkehrs- und Wärmebereich ist bislang nicht einbezogen.

Wolfgang Steiger, Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrats mahnte: „Das Verfassungsgerichtsurteil ist kein Freibrief für eine nationale Klima-Planwirtschaft.“ Gerade im Superwahljahr müsse die Politik daher „der Versuchung widerstehen, in Symbolpolitik und Aktionismus zu verfallen“. Klimaschutz gelinge nur mit marktwirtschaftlichen Instrumenten.

Die größte Planungssicherheit und höchste Effizienz biete ein sektorenübergreifendes, internationales Preissignal, wie es durch das europäische Emissionshandelssystem (ETS) vorgegeben werden. „Daran sollte sich die Bundesregierung orientieren“, sagte Steiger.

Schleswig-Holsteins SPD-Fraktionschef Ralf Stegner warb für ein Tempolimit auf Autobahnen. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 Kilometern pro Stunde würde zwar „nur einen bescheidenen Beitrag zur Schadstoffreduzierung und damit zum Klimaschutz leisten können“, sagte Stegner dem Handelsblatt. „Der Beitrag wäre aber einfach zu haben, ist weltweiter Standard und brächte zusätzlich die Vorteile von mehr Verkehrssicherheit und einen besseren Verkehrsfluss.“ Stegner fügte hinzu: „Jeder Verkehrstote weniger wäre das schon wert.“

Muss die Regierung nicht ohnehin nachsteuern, weil das EU-Klimaziel verschärft wurde?

Ja, und genau hier liegt die Herausforderung. Das neue EU-Klimaziel sieht vor, die Emissionen bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Was das im Einzelnen für Deutschland bedeutet, ist bislang unsicher.

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Die Union erklärte kürzlich, bei der Frage, mit welchen Instrumenten dieser Meilenstein konkret erreicht werden solle, „liegen noch viel Arbeit und intensive Diskussionen vor uns“. Eine bloße Fortschreibung der bisherigen Instrumente der europäischen Klimapolitik samt der derzeit geltenden Lastenverteilung unter den Mitgliedstaaten sei „ausgeschlossen“. Das würde Deutschland, das bisher überproportional zum EU-Klimaziel beitrage, überfordern.

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