Erdgas: Falls Nord Stream 2 scheitert: Behörden verlangen Konzept für Rückbau
Pflicht zum Rückbau.
Foto: ReutersBerlin. Falls die Ostseepipeline Nord Stream 2 dauerhaft nicht in Betrieb genommen würde, müssten die Betreiber einen Plan für den Umgang mit den Stahlrohren am Meeresgrund entwickeln. Diese Regelung ist nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern Bestandteil der Nebenbestimmungen zur Pipelinegenehmigung.
Laut des mecklenburg-vorpommerischen Ministeriums heißt es in den Nebenbestimmungen zur Pipeline: „Bei absehbarer endgültiger Außerbetriebnahme ist durch den Vorhabensträger ein Konzept für den Umgang mit der Pipeline nach Außerbetriebnahme zu erarbeiten, das umweltfachliche, technische und rechtliche Aspekte betrachtet.“ Dieses Konzept ist den Angaben zufolge „der zuständigen Behörde zur abschließenden Entscheidung zu übergeben“.
Die Zukunft der umstrittenen Pipeline ist ungewisser denn je. Ein Sprecher des US-Außenministeriums sagte am Mittwochabend in Washington: „Nord Stream 2 ist vom Tisch.“ Zuvor hatte US-Präsident Joe Biden Sanktionen gegen die Betreibergesellschaft verhängt.
Am Dienstag hatte bereits Bundeskanzler Olaf Scholz entschieden, das bei der Bundesnetzagentur laufende Zertifizierungsverfahren für die Pipeline zu stoppen. Eine Inbetriebnahme ist damit vorerst unwahrscheinlich.
Die Pipeline ist fertiggestellt, beide Rohrleitungen des Doppelstrangs sind mit Erdgas befüllt. Nord Stream 2 besteht aus rund 200.000 Stahlrohren, die jeweils zwölf Meter lang und 24 Tonnen schwer sind.
Betrieb theoretisch denkbar
Rein theoretisch wäre eine Inbetriebnahme auch ohne Zertifizierung durch die Netzagentur denkbar. Sie würde zwar einen Verstoß gegen geltendes Recht darstellen, dieser Verstoß könnte mit einem einmaligen Bußgeld von bis zu einer Million Euro geahndet werden. Im Vergleich zu den geschätzten Kosten für den Bau der Pipeline in Höhe von über zehn Milliarden Euro würde der Betrag nicht ins Gewicht fallen.
Allerdings weist die Bundesnetzagentur darauf hin, dass über diesen Betrag hinaus eine Geldbuße bis zur dreifachen Höhe des durch die Zuwiderhandlung erlangten Mehrerlöses verhängt werden könnte. „Daneben besteht die Möglichkeit der Einleitung eines Aufsichtsverfahrens, wenn ein Transportnetz ohne Zertifizierung in Betrieb genommen wird. In diesem Zusammenhang können Zwangsgelder von bis zu 10 Millionen Euro verhängt werden“, schreibt die Regulierungsbehörde. Als letztes Mittel komme auch die Untersagung des Betriebs der Nord Stream 2 in Betracht. „Eine solche Anordnung kann insbesondere gerechtfertigt sein, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Zertifizierung nicht erteilt werden kann aufgrund einer fehlenden Bewertung zur Versorgungssicherheit durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima“, schreibt die Netzagentur weiter.
Was die Nebenbestimmung bedeutet, die die Nord Stream 2 AG dazu verpflichtet, ein Konzept für den Umgang mit der Pipeline nach Außerbetriebnahme zu erarbeiten, blieb zunächst unklar. Eine Pflicht zur Demontage lasse sich daraus nach erster Abschätzung jedenfalls nicht ableiten, sagte ein Verwaltungsrechtler, der nicht zitiert werden wollte.
Anmerkung: In einer früheren Version dieses Artikels war als einzige Möglichkeit der Ahndung eines Verstoßes ein Bußgeld in Höhe von einer Millionen Euro genannt. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass weitere Möglichkeiten bestehen, gegen einen Verstoß vorzugehen.