In seiner ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“ verwendet der Satiriker in einer „Schmähkritik“ über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan Formulierungen, die unter die Gürtellinie zielen. Er will damit nach eigenen Angaben den Unterschied zwischen erlaubter und verbotener Satire zeigen.
Das ZDF gibt bekannt, der Beitrag werde aus der Mediathek gelöscht und nicht wie vorgesehen wiederholt.
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) kritisiert das Gedicht in einem Telefonat mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu als „bewusst verletzend“.
Es wird bekannt, dass die Türkei in einer Verbalnote an das Auswärtige Amt rechtliche Schritte gegen Böhmermann verlangt.
Die Bundesregierung gibt den Weg für ein Strafverfahren gegen Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatschefs nach Paragraf 103 Strafgesetzbuch frei.
Böhmermann kündigt „eine kleine Fernsehpause“ an.
Merkel bezeichnet ihre Äußerung, Böhmermanns Gedicht sei „bewusst verletzend“, als Fehler. Dadurch sei der Eindruck entstanden, dass ihre persönliche Bewertung etwas zähle.
Böhmermann kritisiert Merkel in der „Zeit“: „Die Bundeskanzlerin darf nicht wackeln, wenn es um die Meinungsfreiheit geht.“ Erdogan nennt er einen „nervenkranken Despoten“.
Der Moderator kehrt mit „Neo Magazin Royale“ zurück.
Das Landgericht Hamburg erlässt auf Antrag Erdogans eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann. Der Moderator darf seine „Schmähkritik“ zu großen Teilen nicht öffentlich wiederholen. Böhmermann will die einstweilige Verfügung nicht akzeptieren.
Erdogan will das Gedicht komplett verbieten lassen. Sein Anwalt reicht daher eine Privatklage beim Hamburger Landgericht ein. Die Verhandlung ist für den 2. November 2016 vorgesehen.
Erdogan kündigt an, seine Strafanzeigen wegen Beleidigung des Staatspräsidenten zurückzuziehen. Später wird allerdings klargestellt, dass dies für die Klagen in Deutschland nicht gilt.
Die Staatsanwaltschaft Mainz gibt die Einstellung der Ermittlungen gegen Böhmermann bekannt. Es seien „strafbare Handlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen“.
Eine Beschwerde Erdogans gegen die Einstellung der Ermittlungen weist die Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz zurück.