Erneuerbare Energien Solarbranche will Kommunen an Einnahmen beteiligen

Photovoltaik-Unternehmen wollen nun mit der Windbranche gleichziehen.
Berlin Führende Unternehmen der Solarbranche – darunter Vattenfall, Lichtblick, Juwi und BayWa – wollen Standortkommunen an ihren Einnahmen beteiligen, um die Akzeptanz für Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu erhöhen. In einem gemeinsamen Brief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und die Spitzen der Fraktionen von Union und SPD, der dem Handelsblatt vorliegt, fordern sie, den gesetzlichen Rahmen für eine transparente und rechtssichere Zahlung an die Kommunen zu schaffen.
Damit wollen die Photovoltaik-Unternehmen mit der Windbranche gleichziehen. Für Windräder hat das Wirtschaftsministerium bereits entsprechende Regeln erarbeitet. Sie sind Bestandteil der EEG-Novelle, die noch im September vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Für Photovoltaikanlagen gibt es dagegen keine entsprechenden Pläne.
Die EEG-Novelle sieht für neue Windräder vor, dass Kommunen je produzierter Kilowattstunde Strom einen Anteil von 0,2 Cent erhalten. In der Praxis entspricht das einer jährlichen Zahlung von etwa 20.000 Euro je Windrad an die Standortkommune. Optional können Betreiber neuer Windenergieanlagen Bewohnern der Standortkommune einen vergünstigten Bürgerstromtarif anbieten.
Wenn Anlagenbetreiber den Abschluss von mindestens 80 vergünstigten Stromlieferverträgen mit Bewohnern der Standortkommune nachweisen können, reduziert sich die Zahlung der Anlagenbetreiber an die Kommune pro Kilowattstunde von 0,2 Cent auf 0,1 Cent.
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Firmen sehen GroKo in der Pflicht
Die Unternehmen der Solarbranche empfehlen, die Regeln für Ausgleichszahlungen an die Kommunen, die Altmaier mit der laufenden EEG-Novelle für neue Windräder plant, auch für Photovoltaik-Anlagen einzuführen. Allerdings weisen sie darauf hin, dass die Regelung allein für Anlagen gelten soll, die über das EEG gefördert werden.
Gerade Photovoltaik-Anlagen werden aber zunehmend außerhalb der EEG-Systematik gebaut. Die Betreiber schließen dann direkte Abnahmeverträge mit Stromverbrauchern aus Industrie und Gewerbe ab. Für diese Fälle empfehlen die Branchenunternehmen andere Instrumente, etwa eine novellierte Gewerbesteuer, eine Außenbereichsabgabe oder eine angepasste Konzessionsabgabe.
Die Photovoltaik-Unternehmen sehen die Große Koalition in der Pflicht. Denn laut Koalitionsvertrag soll „eine bundeseinheitliche Regelung beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien die Standortgemeinden stärker an der Wertschöpfung“ beteiligen. Die geplante EEG-Novelle allerdings wird dieser Forderung nur mit Blick auf die Windenergie gerecht.
Derzeit sei es nur sehr begrenzt möglich, den Standortkommunen finanzielle Vorteile zu verschaffen, heißt es in dem Brief der Unternehmen. Freiwillige Zahlungen außerhalb eines gesetzlichen Rahmens stießen immer wieder auf rechtliche Probleme. Die aktuelle Ausgestaltung der Gewerbesteuer wiederum führe oft dazu, dass Standortkommunen leer ausgingen, weil sie das Geld nicht behalten dürften.
Die Unternehmen sind darauf angewiesen, für Akzeptanz zu sorgen. Die Flächen für Photovoltaikanlagen sind knapp.
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