EU-Binnenmarkt Arbeiten jenseits der EU-Grenzen wird teurer

Gleiche Rechte für ausländische Beschäftigte.
Brüssel, Berlin Unternehmen müssen ins EU-Ausland entsandte Mitarbeiter künftig nach den dort geltenden Standards entlohnen. Die Unterhändler von Europaparlament, Ministerrat und EU-Kommission einigten sich in Brüssel grundsätzlich darauf, dass für temporär Entsandte künftig in allen Branchen nicht nur der Mindestlohn, sondern die tarifvertraglichen Regelungen des Gastlandes gelten sollen. Das ist bisher schon im Baugewerbe der Fall.
Die Regelung steht im Zentrum einer umfassenden Überarbeitung der mehr als 20 Jahre alten Entsenderichtlinie, über die in Brüssel zwei Jahre lang verbissen verhandelt wurde. „Im Kern geht es darum, dass gleiche Löhne für gleiche Arbeit am gleichen Ort gezahlt werden“, sagte EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen. Die Zahl der Entsendungen war zwischen 2010 und 2016 um 69 Prozent auf 2,3 Millionen gestiegen.
Besonders Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hatte auf schärfere Gesetze gedrungen. Sie sollen verhindern, dass Billigkonkurrenz vor allem aus Osteuropa für soziale Verwerfungen sorgt.
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