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Europäischer Gerichtshof Deutschlands Sicherungsverwahrung ungenügend

Die Sicherungsverwahrung in Deutschland steht schon länger in der internationalen Kritik. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Fall die Bundesrepublik verurteilt.
28.11.2013 - 14:10 Uhr 1 Kommentar
Sicherungsverwahrung in einer Justizvollzugsanstalt: Ende März 2013 waren in Deutschland so 475 Gefangene untergebracht, darunter drei Frauen. Quelle: dpa

Sicherungsverwahrung in einer Justizvollzugsanstalt: Ende März 2013 waren in Deutschland so 475 Gefangene untergebracht, darunter drei Frauen.

(Foto: dpa)

Straßburg Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Fall von Sicherungsverwahrung Deutschland verurteilt und dem Kläger 3000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Die Justiz hätte für den psychisch gestörten Sexualstraftäter in Sicherungsverwahrung „eine besser geeignete Unterbringung als das Gefängnis finden müssen“, hieß es in dem Urteil des Gerichtshofes vom Donnerstag. Die Bedingungen seiner Sicherungsverwahrung unterschieden sich nicht wesentlich von einer normalen Haft im Gefängnis.

Seit Juni 2013 gelten in Deutschland neue Regeln. Die Sicherungsverwahrung ist – anders als die Haft – keine Strafe für ein Verbrechen. Deshalb müssen die Bedingungen und die Möglichkeiten der Therapie deutlich besser sein als die Haft.

Ein Gericht hatte den Mann 1997 in Hanau bei Frankfurt wegen sexueller Übergriffe auf Kinder zu vier Jahren Haft verurteilt. Seine Sicherungsverwahrung war über die damals zulässige Höchstdauer von zehn Jahren verlängert worden, weil er als stark rückfallgefährdet galt. Ende März 2013 waren in Deutschland 475 Gefangene in Sicherungsverwahrung untergebracht, darunter drei Frauen.

  • dpa
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1 Kommentar zu "Europäischer Gerichtshof: Deutschlands Sicherungsverwahrung ungenügend"

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  • So sind Juristen: Alles für Täter und nichts für die Opfer! Ich warte auf den Tag, wenn endlich die Familienangehörige der Juristen die Opfer sind und der Richter urteilt, es war ja nicht schlimm, nur eine Vergewaltigung. Meine Frau empfand Spass danei, meine Tochter wurde Gewalt angetan, aber Sie war selbst Schuld, da Sie sich im Internet bewegte oder es war ja nur ein Mord. Der Mörder muß unbedingt eine 2. Chance zur Wiederholung der Tat erhalten. Ich(der Jurist ) leiste hier Hilfe!

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