Ex-Leibwächter von Osama bin Laden Wiedereinreisesperre für Islamist Sami A.

Das Gericht hat die Rückholung von Sami A. angeordnet, wogegen die Stadt Bochum Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt hat.
Berlin Für den nach Tunesien abgeschobenen Islamisten Sami A. gilt eine Wiedereinreisesperre für Deutschland. Dies sei automatisch der Fall, wenn eine rechtskräftig abgelehnte Person abgeschoben worden sei, sagte der Sprecher der Stadt Bochum, Thomas Sprenger, am Montag.
Damit würde A. bei einem Versuch zur Rückkehr an den deutschen wie auch an den Grenzen der europäischen Schengen-Staaten abgewiesen. Sollte aber das Oberverwaltungsgericht anordnen, dass der mutmaßliche ehemalige Leibwächter von Osama bin Laden zurückzuholen sei, werde ihm natürlich ein Visum ausgestellt. „Wir haben keine neuen Fakten geschaffen“, sagte er.
Der Tunesier war Mitte Juli von Düsseldorf in sein Heimatland abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dies wegen der möglichen Gefahr von Folter untersagt hatte. Der Beschluss war den Behörden aber erst zugegangen, als A. sich schon auf dem Flug in das nordafrikanische Land befand. Das Gericht hat die Rückholung angeordnet, wogegen die Stadt Bochum Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt hat.
Tunesien hat erklärt, es wolle A. nicht an Deutschland zurück überstellen. Inzwischen haben die Behörden ihn aus der Haft entlassen. Der Verdacht gegen ihn habe sich noch nicht erhärtet. Die Ermittlungen dauern aber an.
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Also irgendwann muss man den Richtern glaube ich schon mal etwas in den Hintern treten.
Wenn in dem speziellen Fall der Person Folter droht und er das so entscheidet, dann kann man auch von einem Richter erwarten, dafür zu sorgen, dass seine Entscheidung sofort auf dem Fax landet! Oder war der Herr da komplett überfordert? Er DARF es sogar selber drauf legen!!!!
Was ich dann nochmal komisch finde, ist der Umstand, dass jetzt eine Situation eingetreten ist, die das Verfahren nicht so vorgesehen hat, ok, aber man kann daraus ja deutlich etwas ablesen: die Person ist in Tunesien auf freien Fuß gesetzt worden, weil die Beweise für eine weitere Haft nicht vorlagen. Die Begründung für die Verweigerung einer Abschiebung war eine potentielle Folter, die die Person dort erleiden könne. Ganz offensichtlich wird er jetzt aber nicht gefoltert, sondern läuft frei herum. Das ist doch eine neue Faktenlage!!!!
Oder haben wir es hier im Rahmen der allgemeinen Histerie, mit der Interpretation zu tun, dass eine Aufenthaltgenehmigungsverweigerung in Deutschland per se Folter ist, oder angeblich gegen irgendein Menschenrecht verstößt?
Der grüne Passauer Richter, der damals das Urteil fällte pro offene Grenzen, weil ja die Politik die Rechtsordnung aufgehoben hätte, war wohl auch so ein Fall.
Wir müssen wieder zurückkommen, dass wieder die Dinge tatsächlich passieren, die in den Gesetzen auch drinstehen, und nicht immer das Gegenteil aus verfahrenstechnischen vermeintlichen Zwängen! Das ist Rechtsstaat! Das andere ist das Gegenteil!