Wer 45 Jahre lang Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat, kann mit 63 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Für jeden Monat, den die Rente vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter beginnt (2014: 65 Jahre und drei Monate), wird das Altersgeld eigentlich um 0,3 Prozent gekürzt. Dieser lebenslange Abschlag entfällt bei der Rente mit 63.
Aus der Rente mit 63 wird bis 2029 die Rente mit 65: Die Schwelle soll schrittweise steigen. Die neue „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ gilt ab 63 Jahren nur für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und deren Rente nach dem 1. Juli 2014 beginnt. Für ab 1953 Geborene steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Für ab 1964 Geborene liegt sie somit bei 65 Jahren.
Bisher gab es nur eine „Rente für besonders langjährig Versicherte“ ab 65 Jahren. Die neue Rente mit 63 weitet diese Regel aus und senkt zudem die Anspruchsvoraussetzungen. Zeiten der Arbeitslosigkeit werden als Beitragsjahre mitgezählt, wenn Anspruch auf das reguläre Arbeitslosengeld I bestand. Hartz-IV-Empfänger bleiben außen vor.
Die Kosten wachsen langsam von 900 Millionen Euro 2014 auf 1,9 Milliarden Euro 2015 bis auf 3,1 Milliarden jährlich im Jahr 2030.
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