Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung – 2011 sind das 2640 Euro - steuer- und sozialabgabenfrei in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen.
Zusätzlich können weitere 1800 Euro lohnsteuerfrei investiert werden. Insgesamt können 4440 Euro in eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse fließen. Der Verbreitungsgrad der Betriebsrenten ist in Deutschland noch immer gering. Vor allem bei kleineren und mittleren Unternehmen führt die Betriebsrente noch immer ein Schattendasein.
Der Staat bezuschusst die private Altersvorsorge mit Zulagen und Steuervorteilen. Riester-Sparer erhalten derzeit 154 Euro Grundzulage pro Person und 185 Euro für jedes Kind. Für Nachwuchs, der nach 2008 geboren ist, gibt es sogar 300 Euro.
Voraussetzung für die volle Förderung ist, dass der Sparer vier Prozent seines jährlichen Bruttolohns einzahlt, wobei bis zu 2100 Euro gefördert werden. Außerdem können Beiträge bis zu dieser Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Förderberechtigt sind grundsätzlich Angestellte sowie Beamte und deren Ehepartner.
Die Rürup-Rente richtet sich in erster Linie an Selbstständige. Sparer können einen wachsenden Teil der Einzahlungen von der Steuer absetzen.
Aktuell sind es 72 Prozent, bis 2025 soll der Anteil auf 100 Prozent ansteigen. Pro Jahr sind steuerbegünstigte Einzahlungen von bis zu 20.000 Euro (40.000 Euro für Verheiratete) möglich.