Finanzpolitik: Habeck hält auch Energiepreisbremsen für verfassungswidrig
Robert Habeck (Grüne) hatte ursprünglich geplant, viele politische Vorhaben über den Klimafonds zu finanzieren.
Foto: IMAGO/Mike SchmidtBerlin. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) befürchtet nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts Auswirkungen auf die Energiepreisbremsen und den gesamten Bundeshaushalt. „In der Begründung bezieht sich das Urteil, weil es so fundamental gesprochen ist, in der Tat im Grunde auf alle Fonds, die aufgesetzt wurden und die überjährig sind“, sagte der Vizekanzler.
Damit bestätigte Habeck einen Bericht des Handelsblatts, wonach durch das Urteil mit hoher Wahrscheinlichkeit auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) und damit der Bundeshaushalt 2023 verfassungswidrig sind. Zudem dürfte auch der Etatentwurf 2024 betroffen sein, der derzeit noch im Bundestag beraten wird.
Für Dienstag hat der Haushaltsausschuss eine Expertenanhörung zu den Urteilsfolgen angesetzt. Der Bundesrechnungshof wird in seiner Stellungnahme deutlich: „Auf der Grundlage des Urteils hält der Bundesrechnungshof sowohl den Haushalt 2023 als auch den Regierungsentwurf für den Haushalt 2024 in verfassungsrechtlicher Hinsicht für äußerst problematisch. Gleiches gilt für die Finanzierung des WSF-Energiekrise in beiden Jahren.“
Die Karlsruher Entscheidung hat also nicht nur ein 60 Milliarden Euro großes Loch in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) gerissen. Vielmehr muss die Ampelkoalition ihre gesamte Haushaltspolitik auf den Prüfstand stellen. Der Bundesrechnungshof warnte davor, den Etat 2024 unverändert am Donnerstag im Haushaltsausschuss zu beschließen. Dies halte man „für verfassungsrechtlich höchst risikobehaftet“.