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Firmenpleiten Insolvenzverwalter warnen vor Zombie-Unternehmen

Die Regierung will überschuldeten Firmen in der Cororonakrise mehr Luft verschaffen. Doch Experten fürchten massive Schäden für die Wirtschaft.
10.08.2020 - 16:53 Uhr 9 Kommentare
Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig wird, kann es dadurch auch anderen Unternehmen schaden. Quelle: imago images/Jochen Tack
Schlecht besuchte Einzelhändler

Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig wird, kann es dadurch auch anderen Unternehmen schaden.

(Foto: imago images/Jochen Tack)

Berlin, Düsseldorf Deutschlands Insolvenzverwalter warnen vehement davor, die Antragspflicht für Firmenpleiten weiter auszusetzen. „Für eine kurze Zeit war die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht als Beruhigungspille für die Wirtschaft vertretbar“, sagte Insolvenzverwalter Lucas Flöther dem Handelsblatt. „Diese Pille darf aber nur vorübergehend verabreicht werden.“ Andernfalls würden „Unternehmens-Zombies“ geschaffen. Flöther ist auch Sprecher des Gravenbrucher Kreises, in dem Deutschlands führende Sanierungsexperten zusammengeschlossen sind.

Sanierungsexperten rechneten bislang damit, dass im Herbst eine Pleitewelle durchs Land rollt, sobald das „Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz“ ausläuft. Dafür sprechen auch aktuelle Daten des Statistischen Bundesamts. Denn trotz der Coronakrise ist die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland zuletzt weiter gesunken.

Im Mai meldeten die Amtsgerichte demnach 1504 Unternehmensinsolvenzen und damit 9,9 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Für Juli prognostiziert die Behörde sogar einen Rückgang um fast 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Die wirtschaftliche Not vieler Firmen durch Corona spiegele sich somit bislang nicht in einem Anstieg der gemeldeten Insolvenzen wider, erklärten die Statistiker – und verwiesen auf die Aussetzung der Antragspflicht für Firmenpleiten.

„Eine undifferenzierte Aussetzung ist brandgefährlich“, warnte auch Jörn Weitzmann, Mitglied im Ausschuss Insolvenzrecht des Deutschen Anwaltvereins. „Wie der Obstverkäufer die faulen Kirschen aus der Obstschütte aussortiert, müssen auch zahlungsunfähige und überschuldete Unternehmen aus dem Markt ausscheiden, um zu verhindern, dass sie Gesunde anstecken.“ Das Insolvenzrecht sorge für „Wirtschaftshygiene“.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte angekündigt, pandemiebedingt überschuldete Unternehmen noch länger von der Pflicht zum Insolvenzantrag befreien zu wollen. Gleich zu Beginn der Coronakrise hatte die Ministerin eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende September verfügt, damit angeschlagene Firmen Zeit haben, staatliche Hilfen zu beantragen und Sanierungsbemühungen zu verfolgen.

Nach dem Willen Lambrechts sollen die betroffenen Unternehmen nun bis Ende März 2021 Luft bekommen. Die Justizministerin betonte, es gehe nur um Unternehmen, die pandemiebedingt überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig seien.

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Die Union kann sich derzeit eine Verlängerung bis zum Jahresende vorstellen. „Der Vorschlag von Lambrecht ist durchaus sinnvoll, weil er eine Unterscheidung zwischen Überlebensfähigkeit und Zahlungsunfähigkeit vorsieht“, sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Joachim Pfeiffer. „Wir müssen aufpassen, dass wir keine Zombie-Unternehmen mitschleppen, die auch schon vor Corona keine Zukunft hatten.“ Die Frist solle darum Ende 2020 enden.

„Der deutliche Rückgang der eröffneten Unternehmensinsolvenzen zeigt, dass auch Unternehmen durch die Aussetzung der gesetzlichen Regelungen geschützt werden, die nicht pandemiebedingt in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind“, kritisierte der Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID), Christoph Niering. Diese Fehlentwicklung müsse vor allem im Interesse der Gläubiger, und zu diesen gehörten auch die Arbeitnehmer der betroffenen Unternehmen, korrigiert werden. „Die von der Bundesjustizministerin vorgeschlagene nur schrittweise Rückkehr zur Insolvenzantragspflicht ist daher nicht der richtige Weg“, sagte Niering.

Wie die Insolvenzverwalter schaut auch die Wirtschaft mit Sorge auf die jüngsten Umtriebe der Justizministerin. „Eine Verlängerung der Frist würde einseitig zulasten der Gläubiger gehen und damit weitere Unternehmen gefährden“, sagte DIHK-Präsident Eric Schweitzer dem Handelsblatt. „Wir brauchen stattdessen kurzfristig eine Reform des Insolvenzrechts.“ Ein Teil der insolvenzgefährdeten Unternehmen könne mit rechtzeitigen Sanierungsmaßnahmen gerettet werden. Dafür bedürfe es neuer Verfahren außerhalb der klassischen Insolvenz.

Sanierungsmaßnahmen vereinbaren

Der DIHK-Präsident fordert darum, die EU-Restrukturierungsrichtlinie rasch umzusetzen, die ohnehin in deutsches Recht überführt werden muss – allerdings erst bis Juli 2021. „Ziel muss es sein, dass Unternehmen zum Beispiel mit ihren wichtigsten Gläubigern Sanierungsmaßnahmen vereinbaren können“, sagte Schweitzer.

Experten wie Lucas Flöther halten die aktuellen Entwicklungen für gefährlich. „Vertrauen ist der Kitt, der eine Volkswirtschaft zusammenhält“, erklärt Flöther, der sich unter anderem als Insolvenzverwalter von Air Berlin einen Namen machte. Jeder Vertragspartner müsse sich darauf verlassen können, dass sein Gegenüber zahlungsfähig sei und seine Zusagen auch einhalten könne.

„Wird die Aussetzung weiter verlängert, vertrauen sich die Unternehmen nicht mehr: weil sich keiner mehr sicher sein kann, ob sein Gegenüber nicht bereits pleite ist und nur deswegen noch nicht Insolvenz angemeldet hat, weil er nicht muss“, warnt Flöther und fordert, Unternehmen, die noch nicht einmal in der Lage sind, ihre bereits fälligen Verpflichtungen zu erfüllen, vom Markt zu nehmen.

Tatsächlich könnte besagten Zombie-Unternehmen Vorschub geleistet werden. Die Wirtschaftsauskunftei Creditreform geht von einer Verdopplung der Zahl von „Unternehmenszombies“ aus. Demnach läuft jedes sechste Unternehmen Gefahr, ein „Zombie“ zu werden, rechnete Patrik-Ludwig Hantzsch, Leiter der Creditreform-Wirtschaftsforschung, jüngst im „Spiegel“ vor.

In einer aktuellen Studie des Kreditversicherers Euler Hermes heißt es: „Während weitere staatliche Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen kurzfristig die Insolvenzen begrenzen, könnte dies aber auch zur Entstehung von mehr Zombie-Unternehmen führen, was mittel- und langfristig die Risiken von steigenden Insolvenzen erhöht.“

Das Potenzial für diese Entwicklung ist da. So verweist der DIHK auf Umfragen, nach denen sich über alle Branchen hinweg rund zehn Prozent der Unternehmen von Insolvenz bedroht sehen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) kündigte an, dass im Zuge der Coronakrise etwa 50.000 mittelständische Einzelhändler vor dem Aus stünden.

Mehr Zeit

„Das Thema Zombie-Firmen ist ein Branchenthema“, sagte Arndt Geiwitz, der als Insolvenzverwalter von Schlecker bekannt wurde und zurzeit bei Galeria Karstadt Kaufhof als Generalbevollmächtigter das Schutzschirmverfahren begleitet, dem Handelsblatt. „Hier sehe ich insbesondere die Automobilzulieferer in schwierigen Zeiten. Durch Corona kommen jetzt noch die Touristik-, Hotel- und die Veranstalterbranche hinzu.“

Eine weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis März nächsten Jahres kann Geiwitz noch nachvollziehen. Viele Unternehmen hätten durch Staatskredite hohe Schulden aufgebaut und bräuchten mehr Zeit, die Schulden durch Verkäufe von nicht betriebsnotwendigem Vermögen abzubauen. „Es muss allerdings dann wieder einen Punkt geben, an dem die Normalität zurückkehrt“, fordert Geiwitz. „Deswegen sollte spätestens im Sommer 2021 Schluss mit Sonderregelungen sein.“

Mit einer weiteren Aussetzung würde die Pleitewelle indes nur weiter hinausgeschoben – oder das „Scheitern dauerhaft vertuscht“, wie es Insolvenzverwalter Carsten Koch von der Kanzlei Westhelle & Partner ausdrückt. „Die Frage, welche Schäden den Gläubigern entstehen, tritt völlig in den Hintergrund“, kritisiert er und verweist unter anderem auf die beteiligten Banken, deren Forderungen teilweise ausfallen werden.

Mehr: Warum vielen deutschen Unternehmen die Pleite droht.

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9 Kommentare zu "Firmenpleiten: Insolvenzverwalter warnen vor Zombie-Unternehmen"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Schmerz lindern oder Handlungsdruck für Veränderungen nutzen?
    Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende September hat vielen Unternehmen in der Krise geholfen, sich erst einmal auf neue Rahmenbedingungen am Markt einzustellen. Auch die Hilfskredite haben den Unternehmen in den von der Krise besonders stark betroffenen Branchen erst einmal Zeit zum Umsteuern gegeben. Aber sowohl die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht als auch der vereinfachte Zugang zu Liquidität wirken am Ende nur schmerzlindernd. Im ein oder anderen Unternehmen führt das möglicherweise zum Aussitzen der Krise statt zur Neuausrichtung und zeitnahen Restrukturierung. Schmerzmittel können eben dazu führen, dass notwendige Operation auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Eingriffe in die geltenden Marktgesetze (dazu gehören die marktwirtschaftlichen Finanzierungsmechanismen und auch die Insolvenzantragspflichten) wirken wie Schmerzmittel. Sie nehmen von den "Patienten" den Leidensdruck, der oft eine notwendige Voraussetzung für Veränderungen ist. Je früher sich die betroffenen Unternehmen auf die neuen Rahmenbedingungen am Markt einstellen, um so größer sind ihre Handlungsspielräume und damit ihre Chancen am Markt zu bestehen.
    Andreas Melbaum
    Der Autor ist Interim-CFO und in dieser Funktion oft Treiber von notwendigen Veränderungsprozessen.

  • Es ist eigentlich nur "folgerichtig", wenn der Staat das , was er selber macht, auch Privaten zubilligt.
    Eigentlich hätte daher auch z.B. Bernie Madoff nicht bestraft werden dürfen: auf die Frage, wie er denn auf die Idee für sein Ponzi-System gekommen sei, soll er unverblümt geantwortet haben: "Social Security".
    Nichts anderes ist es mit der Insolvenz- / Konkursverschleppung. Darin ist nämlich der Staat selber ein wahrer Meister:
    "Gängige Verschleppungsmethoden sind:
    1. die Erhebung von Sondersteuern (siehe Solidaritätszuschlag und "Reichensteuer"),
    2. riskante Beschaffung von Finanzmitteln (siehe Eichels verheerende Kurzfrist-Umschuldungen trotz historischer Niedrigstzinsen sowie die Cross Border-Leasinggeschäfte der Kommunen),
    3. die Zurückweisung von Forderungen aus (angeblich) rechtlichen Gründen (siehe die Restitutionsverweigerung für Enteignungen während der sowjetischen Besatzungszeit),
    4. der zeitliche Aufschub von Zins- oder Tilgungszahlungen,
    5. Kurszerfall der Schuldpapiere bei sinkendem Rating,
    6. Zwangskonvertierungen (Umtausch in andere Schuldpapiere),
    7. Zahlungseinstellung bei politischen Umwälzungen (Weigerung der "neuen Herren", die Schulden der Vorgänger zu übernehmen),
    8. Umstellung der Geldeinheit,
    9. Verkauf des "Tafelsilbers" (...) und etliches mehr.
    Dem Einfallsreichtum der politischen Konkursverschlepper sind keine Grenzen gesetzt."
    https://forum.finanzen.net/forum/Staatsbankrott_und_Konkursverschleppung-t250965?page=0
    Dabei wird Unrecht allerdings nicht dadurch zu Recht, nur weil es der Staat selber begeht. Und dieses Unrecht wird nicht dadurch moralischer, dass es der Staat nur sich selber zubilligt, aber Privaten dagegen nicht.

  • Insolvenzverwalter (in dem Artikel zu Wort gekommen: Flöther, Geiwitz, Koch) sind die Ersten und Einzigen, dafür mit umso markigeren Worten, die davor warnen, die Antragspflicht für ein Insolvenzverfahren (weiter) auszusetzen, aber es scheint eben, um der lukrativen Insolvenzverwaltung willen. Möge einer von Ihnen den Nutzen einer seiner Verwaltungen für Gläubiger, Arbeitnehmer und Gesamtwirtschaft aufzeigen, am Besten im Verhältnis zu den durch die Verwaltung verbrauchten Kosten. Wer ist denn der ominöse Zombie? SCHUFA, Creditreform und andere datenspeichernde Wirtschaftsdienste, Finanzamt und Sozialversicherungsträger, kennen auch die sog. Zombies, und Vertragspartner der sog. Zombies haben ebenfalls Indikatoren. Herr Schweitzer (DIHK-Präsident) hat ganz sicher recht mit der Forderung der Reform der InsO und Rettungsverfahren außerhalb von Insolvenzverfahren ohne den Vertrauensverlust des Unternehmens und ohne die Kosten der Insolvenzverwaltung.

  • @ Josef Berchtold
    "Niedrige Zinsen sind das einzig vernünftige, zusammen mit dem derzeitigen Geld-System. Es soll doch Crash-Propheten geben, die vom natürlichen Zins reden und dann noch Darwin (Evolution) anführen. Wo bitte gibt es in der Natur einen natürlichen Zins? Es darf gelacht werden, beginnen Sie sofort mit dem Lachen, erhellt die Psyche."

    Sie dürfen gerne negieren, dass es einen natürlichen Zinssatz gibt - wie Sie von mir aus auch gerne abstreiten dürfen, dass 1 + 1 = 2 ist. Es gibt diesen natürlichen Zinssatz, weil es eben auch eine ZEITPRÄFERENZ gibt (und jeder Mensch hat zudem eine individuelle Zeitpräferenz):
    "Diese Präferenz übersetzt sich in die Wirtschaftsstruktur. Menschen mit hoher Zeitpräferenz fragen mehr gegenwärtige Konsumgüter nach und bilden weniger Ersparnisse. Daher kann man davon ausgehen, dass in einer Gesellschaft mit einer hohen Zeitpräferenzrate Ersparnisse eher knapp sind. Das äußert sich darin, dass der Preis für Ersparnisse ziemlich hoch liegt. Dieser Preis für Ersparnisse ist (...) nichts anderes als der Zinssatz. Es handelt sich um den Preis von gegenwärtigen Gütern ausgedrückt in zukünftigen Gütern. Das bedeutet: Wie viele zukünftige Güter verlangen Menschen, um auf gegenwärtige Güter zu verzichten? Auch ohne Geld [!] würde es einen solchen Zinssatz geben." (Rahim Taghizadegan: Wirtschaft wirklich verstehen, München 2011, S. 123f.)
    Und einzig und alleine beim derzeitigen (!!) Kredit- / Schuldgeldsystem bereitet der Zins ein Problem, Herr Berchtold, weil eben bei der Kreditierung von Geld der geforderte Zins nicht mitentsteht!! Und nur dieser Umstand macht erst eine exponentielle Kreditexpansion erforderlich, da ansonsten dieses System deflationär (und zwar deflationär im eigentlichen Sinne: nämlich als Kontraktion der Kreditgeldmenge) kollabiert.

  • Die Wirtschaftskompetenz der SPD war schon immer bescheiden, aber hier wird es kritisch: Wenn Unternehmen anderen Unternehmen nur noch per Vorkasse liefern, weil man ja nicht weiss: ist der Geschäftspartner ein Zomie? dann tritt ein Effekt ein wie in der Bankenkrise: da hatten die Banken einander misstraut und keine Kredite oder Zahlungen untereinander mehr geleistet. Hier ist aber nicht nur der Zahlungsverkehr, schlimmer noch: der Warenhandel und die Wertschöpfungsketten der Realwirtschaft betroffen.
    Statt die Insolvenzantragspflicht auszusetzen, die nur eine Kettenreaktion der Vorkasse auslöst, sollten die bekannten Instrumente des Insolvenz in Eigenregie, gestärkt werden: denn die Sanierungsexperten wissen dann schon welches Unternehmen noch Substanz hat und sanierungsfähig ist.
    Sonst droht ein massiver Vertrauensbruch in der Realwirtschaft.

  • Niedrige Zinsen sind das einzig vernünftige, zusammen mit dem derzeitigen Geld-System. Es soll doch Crash-Propheten geben, die vom natürlichen Zins reden und dann noch Darwin (Evolution) anführen. Wo bitte gibt es in der Natur einen natürlichen Zins? Es darf gelacht werden, beginnen Sie sofort mit dem Lachen, erhellt die Psyche.

  • Die Zombifizierung der deutschen Wirtschaft hat schon vor über 10 Jahren begonnen. Sinkende Margen und nicht wertberichtigte Kredite haben Teile der deutschen Wirtschaft ausgehöhlt. Das gilt vor allem für die Banken, deren Bilanzierungsrichtlinien in der Finanzkrise 2008/9 grundlegend geändert wurden. Die Ursache für die Zombifizierung sind zu viel Dirigismus und zu niedrige Zinsen, weshalb unser Wirtschaftssystem dysfunktional geworden ist. Mit Corona hat die Zombifizierung nichts zu tun.

  • Christine Lambrecht auch. Als Beamtin erhält sie den Sold am Monatsanfang, unabhängig von der Leistung ;-)

  • Man nehme Vorkasse, ganz einfach, ansonsten wird nicht geliefert.

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