Im Eilverfahren will die Koalition ihr Gesetzespaket zur Bewältigung des Flüchtlingsstroms durchs Parlament treiben. Am Dienstag gab das Bundeskabinett dem Gesetzentwurf von Innenminister Thomas de Maiziere grünes Licht. Noch in dieser Woche soll die erste Lesung im Bundestag stattfinden. Parlament und Bundesrat sollen dann bis Mitte Oktober zustimmen. Da die Grünen schon ein Ja angekündigt haben, scheint die Zustimmung der Länderkammer sicher. Ein Überblick über die geplanten Regelungen:
Die meisten Kosten etwa für Unterbringung, Verpflegung und medizinische Versorgung fallen bei Ländern und Kommunen an. Der Bund will sich daran strukturell, dauerhaft und dynamisch beteiligen. Für das laufende Jahr verdoppelt der Bund seine Hilfe auf zwei Milliarden Euro. Ab 2016 zahlt er den Ländern eine Pauschale von 670 Euro monatlich pro Flüchtling, und zwar von der Registrierung bis zum Abschluss des Verfahrens. Insgesamt erhalten die Länder für 2016 vorab 2,68 Milliarden Euro...
Die Summe orientiert sich an 800.000 Flüchtlingen pro Jahr und einer Verfahrensdauer von fünf Monaten. Kommen mehr Menschen oder dauern die Verfahren länger, muss der Bund tiefer in die Tasche greifen, denn am Ende des Jahres gibt es eine „personenscharfe Spitzabrechnung“. Zudem erhöht der Bund für die Jahre 2016 bis 2019 seine Zahlungen für den sozialen Wohnungsbau um jeweils 500 Millionen Euro. Für die Betreuung unbegleiteter Minderjähriger zahlt der Bund 350 Millionen Euro pro Jahr.
In den Erstaufnahmeeinrichtungen sollen Bargeldzahlungen wie etwa das Taschengeld durch Sachleistungen ersetzt werden. Wird doch Geld ausgezahlt, soll dies nur noch für maximal einen Monat im Voraus möglich sein. Rechtskräftig abgelehnte und ausreisepflichtige Personen, die einen Termin zur freiwilligen Ausreise verstreichen lassen, werden die Leistungen gekürzt...
Sie erhalten dann bis zur Ausreise oder Abschiebung nur noch das Notwendige, um Ernährung und Unterkunft sowie die Körper- und Gesundheitspflege sicherzustellen. Dies soll alles als Sachleistungen gewährt werden. Die Regelung gilt auch für Personen, die im Zuge eines künftigen Verteilsystems in der EU in einen anderen Mitgliedstaat umgesiedelt wurden.
Wer aus wirtschaftlichen Gründen, aber nicht wegen politischer Verfolgung oder Krieg einreist, soll schneller abgeschoben werden. Auch sollen Abschiebungen durch die Länder nur noch für drei Monate ausgesetzt werden dürfen. Flüchtlingen, die ihre Ausreise haben verstreichen lassen, wird der Termin der Abschiebung nicht mehr vorher angekündigt, um ein Untertauchen zu verhindern.
Der Bund übernimmt die Verteilung der Flüchtlinge und Asylbewerber auf die Länder und richtet „Wartezentren“ für Neuankömmlinge ein. Zudem soll das Bauplanungsrecht zeitlich befristet gelockert werden. Auch werden Abweichungen bei den Vorgaben zu erneuerbaren Energien möglich gemacht. Ergänzend können die Länder Vorschriften lockern, die in ihre Zuständigkeit fallen. Flüchtlinge aus Westbalkan-Staaten sollen künftig bis zu sechs Monate in den Erstaufnahmezentren bleiben dürfen und damit bis zum Ende des Asylverfahrens. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, 150.000 Erstaufnahmeplätze zu schaffen.
Menschen, die in Deutschland bleiben dürfen, sollen möglichst schnell in Gesellschaft und Arbeitswelt integriert werden. Die Integrationskurse werden daher für Asylbewerber sowie Geduldete mit guter Bleibeperspektive geöffnet. Nach drei Monaten dürfen Asylbewerber und Geduldete als Leiharbeiter eingesetzt werden, wenn es sich um Fachkräfte handelt. Für geringer Qualifizierte ist der Zugang zur Leiharbeit erst nach 15 Monaten möglich.
Die Krankenkassen in einem Bundesland können verpflichtet werden, die Gesundheitsbehandlungen von Flüchtlingen zunächst zu übernehmen. Sie erhalten das Geld später von den Kommunen zurück und bekommen auch den Verwaltungsaufwand ausgeglichen. In diesem Rahmen kann auch die Einführung einer Gesundheitskarte auf Länderebene vereinbart werden. Dies soll vor allem den Verwaltungsaufwand verringern, denn bislang müssen sich Asylbewerber für fast jeden Arztbesuch vom Amt eine Bescheinigung holen.
Nach Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina werden auch Albanien, Kosovo und Montenegro asylrechtlich als sichere Herkunftsstaaten eingestuft, um die Asylverfahren zu beschleunigen. Migranten von dort werden schon jetzt zu fast 100 Prozent nicht als schutzwürdig anerkannt. Menschen aus den sechs Westbalkan-Staaten sollen aber legal einreisen können, wenn sie einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag für Deutschland vorlegen und die Einreise in ihrem Heimatland beantragen.
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.
Wenn man Merkel hört, so keimt doch so ganz langsam der Gedanke auf, für wen arbeitet sie? Fürs deutsche Volk jedenfalls nicht
Vom wem wird sie bezahlt?
Bitte mal reinschauen!
https://www.youtube.com/watch?v=bfDDg910s34
Danke und Gruß
"Wer setzt sie endlich ab und stellt die verfassungsmäßige Ordnung wieder her? "
Naja gehen wir es mal nach dem Ausschlussprinzip an: der Verfassungsschutz wird es nicht sein, solange keine Befehl aus Washington kommt. Die sind dem Transatlantik mehr verpflichtet als dem Grundgesetz.
Obama hat damals den Friedensnobelpreis für seine Wahlversprechen erhalten
erhält Merkels den Preis evtl. dieses Jahr für die Aussicht einen Bürgerkrieg im eigenen Land zu verschulden?
Es würde vom Prinzip ja in den Rahmen passen. Jedes Jahr weichen sie ein wenig mehr ab.
Der Friedensnobelpreis war ursprünglich für Menschen vorgesehen die nicht in der Öffentlichkeit stehen.
Das Ding ist doch inzwischen zu einem Drops aus dem Automaten verkommen ...
Bitte hier einfach mal anklicken...
https://www.youtube.com/watch?v=9ntyRirEl7M
DANKE
@C. Falk
Die machen halt in Deutschland genau da weiter, wo sie in ihren Herkunftsländern aufgehört haben: sie führen Krieg miteinander. man fragt sich allerdings, warum sie den dortigen lebensbedrohlichen Verhältnissen denn entflohen sind, wenn sie hieir auf deutschem Boden genauso weitermachen? Wer übrighens eine Änderung der Verhaltensweise erwartet hat, der musste schon sehr naiv sein - vso naiv, wie unsere Gutmenschriege halt.
Was Merkel hier macht, ist Problem- und Kriegsimport. Und zwar im Großhandel.
Traurig: meine Aussage wurde manipuliert
Beeilen sie sich , gleich macht die Forenaufsicht d i c h t !
Sie durfte das nicht. Nach Grundgesetz ist auch sie an die Gesetze gebunden. Aber sie hält sich nicht dran - auch ohne Ermächtigungsgesetz. Frage: Wer setzt sie endlich ab und stellt die verfassungsmäßige Ordnung wieder her?
Was für ein Unsinn. Alle Staaten auf der Welt schützen ihre Grenzen, ohne dass da ständig geschossen wird. Deutschland kann ja mal in Saudi Arabien anfragen, wie man eine sehr lange Grenze wirksam dicht macht.