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Flutfolgen Hilfsfonds für Flutopfer wird rund 30 Milliarden Euro umfassen

Die Unwetterschäden allein in NRW belaufen sich nach ersten Schätzungen auf etwa 13 Milliarden Euro. Die Kosten sollen über 20 Jahre abgetragen werden.
09.08.2021 Update: 09.08.2021 - 16:22 Uhr Kommentieren
Die Zahl der Todesopfer durch das Hochwasser liegt im Land weiter bei 142. Quelle: dpa
Flutkatastrophe Rheinland-Pfalz

Die Zahl der Todesopfer durch das Hochwasser liegt im Land weiter bei 142.

(Foto: dpa)

Berlin Der geplante Milliardenhilfsfonds zur Bewältigung der Überschwemmungen wegen des Unwetters Mitte Juli wird deutlich größer ausfallen als bislang gedacht. Der Fonds „Aufbauhilfe 2021“ soll nun etwa 30 Milliarden Euro umfassen. Darauf einigten sich Vertreter von Bund und Ländern in einer Vorbesprechung für den gemeinsamen Gipfel am Dienstag.

Bereits zuvor hatte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) gesagt, der Fonds werde 20 bis 30 Milliarden Euro umfassen müssen. Bislang war von rund zehn Milliarden Euro oder etwas mehr die Rede gewesen.

Doch die Flutschäden sind größer als befürchtet. Das Bundesfinanzministerium taxiert den Finanzbedarf zu ihrer Beseitigung auf etwa 30 Milliarden Euro. Das ist deutlich mehr als bei früheren Überschwemmungen, etwa dem Hochwasser von 2002.

„Die Flut vom 14. und 15. Juli war vermutlich die größte Naturkatastrophe, die Nordrhein-Westfalen seit Bestehen der Bundesrepublik getroffen hat“, sagte NRW-Ministerpräsident Laschet.

Die Schäden durch das Unwetter Mitte Juli beliefen sich allein in Nordrhein-Westfalen nach ersten Schätzungen auf mehr als 13 Milliarden Euro, so Laschet. Die Schäden im ebenfalls betroffenen Rheinland-Pfalz seien mindestens ebenso hoch. Hinzu kommen Milliardenschäden an Autobahnen und Schienen, für die der Bund zuständig ist.

Allein in NRW seien unter anderem mehr als 150 Schulen beschädigt worden, davon mindestens acht so schwer, dass ohne Ausweichlösung nicht einmal ein eingeschränkter Schulbetrieb möglich sei, berichtete Laschet. Zudem seien jeweils über 200 Kitas sowie Arztpraxen geschädigt worden und über 50 Apotheken.

Bundestag könnte zur Sondersitzung zusammenkommen

Die Bundesregierung und die Länder wollen den Fonds am Dienstag auf den Weg bringen, am 18. August sollen die Hilfen dann vom Bundeskabinett beschlossen werden. Der Bundestag kommt nur noch einmal im September zu einer Sitzung zusammen.

Jetzt sei jedoch ein zügiges parlamentarisches Verfahren mit Sondersitzungen von Bundestag und Bundesrat nötig, bekräftigte Laschet. „Ich denke, dass im August noch der Bundestag zusammenkommen kann.“

Auch CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak sprach sich für eine baldige Sondersitzung des Bundestags aus. Andere Parteien wie FDP, Grüne und AfD fordern seit Längerem eine Sondersitzung.

Der Fonds soll als Sondervermögen des Bundes je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert und über einen Zeitraum von 20 Jahren wieder abgetragen werden. Nach Informationen des Handelsblatts ist trotz der Mehrausgaben kein Nachtragshaushalt des Bundes nötig. Die Ausgaben könnten aus dem laufenden Etat bestritten werden, hieß es in Regierungskreisen.

Der Bund plant in diesem Jahr infolge der Corona-Pandemie mit Rekordschulden in Höhe von 240 Milliarden Euro. Da der Spielraum aber wohl nicht komplett ausgereizt werden muss, kann die Bundesregierung das Geld für den Flutfonds einsetzen.

Fonds-Kosten sollen über 20 Jahre abgetragen werden

Die Hilfen für die betroffenen Regionen sollen schnell und unbürokratisch fließen, heißt es in einem ersten Beschlussentwurf für die Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag. Zeitraubende vorherige Bewilligungen von Maßnahmen sollen „angesichts der Dringlichkeit der Schadensbeseitigung“ unterbleiben, heißt in dem Papier.

Zudem streben Bund und Länder eine dezentrale Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall an, wie aus dem Entwurf ebenfalls hervorgeht. Dazu gehöre insbesondere das Sirenenförderprogramm des Bundes, mit dem den Ländern bis 2023 insgesamt bis zu 88 Millionen Euro für die Ertüchtigung und Errichtung von Sirenen zur Verfügung gestellt werden.

Im rheinland-pfälzischen Landtag will die CDU-Fraktion derweil die Arbeit der verantwortlichen Stellen in der Flutkatastrophe von Mitte Juli nun doch in einem Untersuchungsausschuss unter die Lupe nehmen.

Das Gremium solle die Vorgänge von den bereits wenige Tage vor dem Starkregen erfolgten ersten Warnungen bis zu der Unwetternacht und auch darüber hinaus aufklären, sagte Fraktionschef Christian Baldauf.

Untersuchungsausschuss noch im September?

Die Hauptfrage dabei laute: „Wäre es möglich gewesen, mehr Menschenleben zu retten?“ Beantragt werden soll der Untersuchungsausschuss beim ersten Landtagsplenum nach der Sommerpause Ende September.

Für eine Einsetzung reicht die Zustimmung von einem Fünftel der Landtagsabgeordneten aus, die CDU hat die dafür nötige Stimmenzahl. Bereits wenige Tage nach der Katastrophe hatte die ebenfalls oppositionelle AfD einen Untersuchungsausschuss gefordert.

Am Freitag hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz Ermittlungen gegen den Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), und ein weiteres Mitglied des Krisenstabs aufgenommen. Dabei geht es um den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen.

Im Kern soll geklärt werden, welche Lehren aus den Ereignissen für die künftige Aufstellung des Katastrophenschutzes gezogen werden müssen.

Mehr: Laschet will unbegrenzte Hilfen für Hochwassergeschädigte

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