Frauen im Vorstand Koalition macht Weg frei für Frauenquote und Familienauszeiten in Vorständen

Erstmals wird damit Vorständen eine Mindestbeteiligung von Frauen vorgeschrieben.
Berlin Die in der Großen Koalition lange umstrittene Frauenquote für die Vorstände von knapp 70 großen Unternehmen in Deutschland soll noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Die Fraktionsspitzen von Union und SPD verständigten sich auf letzte Details der Regelung, mit der erstmals eine Mindestbeteiligung von Frauen in Unternehmensvorständen vorgeschrieben wird. Bislang gibt es eine Frauenquote nur für Aufsichtsräte.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) wertete die Einigung als großen Erfolg. „Mit unserem Gesetz muss künftig ab vier Vorstandsmitgliedern mindestens eine Frau am Tisch sitzen“, sagte die SPD-Politikerin. „Das ist ein Meilenstein für die Frauen in Deutschland und bietet gleichzeitig eine große Chance sowohl für die Gesellschaft als auch für die Unternehmen selbst.“
Den Handlungsbedarf begründete Lambrecht damit, dass hochqualifizierte Frauen bisher noch immer viel zu häufig an „gläserne Decken“ stießen. „Es gibt in den Vorständen immer noch reine Männerklubs, die gern unter sich bleiben“, sagte sie. Damit werde zukünftig Schluss sein.
Die neue Vorstandsquote gilt nur für börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten. Laut dem Gesetzentwurf muss in Vorständen mit mehr als drei Mitgliedern mindestens eine Frau sitzen. Für Unternehmen mit einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes gibt es noch strengere Regeln: Hier soll generell bereits bei mehr als zwei Mitgliedern in der Geschäftsführung mindestens eine Frau sein. Außerdem müssen Firmen künftig speziell begründen, wenn sie den Vorstand, die beiden obersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands und den Aufsichtsrat ohne Frauenanteil planen.
Über die nun vereinbarte Mindestbeteiligung für Vorstände war in der Koalition jahrelang gestritten worden. Im Januar hatte das Kabinett einen entsprechenden Entwurf von Bundesjustizministerin Lambrecht und der damaligen Familienministerin Franziska Giffey (SPD) auf den Weg gebracht. Im Bundestag drohte zuletzt angesichts des Ablaufs der Wahlperiode ein Scheitern, weil das Parlament vor der Bundestagswahl nur noch in zwei Sitzungswochen tagt.
Bundesministerin Christine Lambrecht begrüßt die Einigung zur #Frauenquote für Unternehmensvorstände. #FüPoG2 pic.twitter.com/KYoYbN8PBY
— BM der Justiz und für Verbraucherschutz (@BMJV_Bund) May 28, 2021
Das Gesetz soll nun in der zweiten Juniwoche vom Bundestag verabschiedet werden. In den Verhandlungen seien inhaltliche Verbesserungen erreicht worden, sagte die Vizechefin der Unions-Fraktion, Nadine Schön (CDU). „Mit einer verlängerten Übergangsfrist von einem Jahr geben wir Unternehmen nun einen realistischen Zeitraum für die Kandidatinnenauswahl.“
Die Regelung betrifft derzeit laut einer Studie des Vereins Frauen in die Aufsichtsräte (Fidar) 66 Unternehmen, von denen 25 bisher keine Frau im Vorstand haben. Darunter sind auch die Dax-Unternehmen Heidelberg Cement und MTU. Der Baustoffkonzern Heidelberg Cement hat aber am Donnerstagabend mitgeteilt, dass ab September eine Frau mit der Zuständigkeit für Nachhaltigkeit in den Vorstand berufen werde.
Lambrecht, die nach dem Rücktritt von Bundesfrauenministerin Franziska Giffey (SPD) auch deren Ressort führt, ist von der neuen Quotenregelung überzeugt. Dass solche Vorgaben Wirkung zeigten, habe man schon bei der 2015 eingeführten Quote für die Aufsichtsräte sehen können.
Dax-Konzerne haben bereits reagiert
Quoten veränderten nicht nur die Zusammensetzung der Führungsgremien, sondern sie wirkten sich auf die gesamte Unternehmenskultur aus. „Damit geben wir qualifizierten und motivierten Frauen die Möglichkeiten, die sie verdienen“, betonte Lambrecht. Das sei längst überfällig.
Laut Fidar haben Unternehmen schon im Vorgriff auf die kommende Frauenquote für Vorstände reagiert. So hätten im Dax der Sportartikelhersteller Adidas, der Chemie- und Pharmakonzern Bayer, der Energieversorger Eon, der Halbleiterhersteller Infineon und im SDax die Optikerkette Fielmann und der Zuckerkonzern Südzucker seit Bekanntgabe des Gesetzesvorhabens eine Frau in den Vorstand berufen.
Fidar-Präsidentin Monika Schulz-Strelow forderte: „Es muss endlich Schluss sein mit frauenfreien Dax-Vorständen.“ Viele Konzerne hätten keine Frauen in Führungspositionen und verfolgten offensichtlich auch keine Strategie, das zu ändern. „Dann ist es konsequent, dass sie mit mehr Nachdruck zu gleichberechtigter Teilhabe aufgefordert werden“, sagte Schulz-Strelow.
Kritik kam vom Arbeitgeberverband BDA. Die Qute greife „in verfassungsrechtlich fragwürdiger Weise in das Unternehmensgefüge ein“, erklärte der Verband. „Wenn entsprechende Kandidaten oder Kandidatinnen nicht vorhanden sind oder nicht bereit, eine entsprechende Position zu übernehmen, so kann eine gesellschaftlich und vor allem von den Unternehmen gewünschte Entwicklung nicht per Gesetz erzwungen werden.“
Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, wertete die Koalitionseinigung hingegen als nur „kleinen Schritt“ in Richtung Chancengleichheit. „Die Tatsache, dass der nun vereinbarte Kompromiss die Frauenquote nur für relativ wenige Unternehmen bindend macht und lediglich eine Frau im Vorstand verlangt, zeigt, wie weit der Weg in Deutschland bis zur tatsächlichen Gleichstellung noch ist“, sagte Fratzscher dem Handelsblatt.
Der DIW-Chef betonte, die Frauenquote sei positiv für die Unternehmen und für die deutsche Wirtschaft. „Unternehmen mit einem ausgewogenen Management und einem hohen Maß an Diversität sind wirtschaftlich erfolgreicher und widerstandsfähiger“, sagte Fratzscher. Er verwies auf das sogenannte Managerinnen-Barometer des DIW. Die Studie zeige, dass Unternehmen, die in den vergangenen Jahren erfolgreich die Frauenquote für Aufsichtsräte umgesetzt hätten, gleichzeitig auch mehr Frauen in ihre Vorstände gebracht haben.
Neu aufgenommen in das Gesetz wurde zudem der Anspruch auf Familienauszeiten. Bislang zwingen längere Abwesenheiten durch Mutterschutz, Elternzeit, Krankheit oder die Pflege von Angehörigen Vorstandsmitglieder faktisch dazu, ihr Mandat niederzulegen. Wird das Mandat nicht beendet, bestehen die Organpflichten auch während der Abwesenheit fort, und es drohen erhebliche Haftungsrisiken.
Ein wichtiger Meilenstein und längst überfällig! Herzlichen Dank an alle Unterstützer:innen für ihre Beharrlichkeit! #Frauenquote https://t.co/v0nDCUcyN8
— Monika Schnitzer (@MonikaSchnitzer) May 28, 2021
Nunmehr dürfen Auszeiten von bis zu drei Monaten künftig nur dann versagt werden, wenn dem „wichtige unternehmerische Interessen“ entgegenstehen. Bei der Regelung hat sich vor allem die SPD bewegt. Denn Lambrecht wollte ursprünglich keinen Rechtsanspruch festschreiben, weil dies „mit der Funktion eines selbstständigen und unternehmerisch handelnden Vorstandsmitglieds nicht vereinbar“ sei.
„Für mich bleibt unverständlich, warum sich die SPD mit diesen Forderungen der aus der Wirtschaft kommenden Initiative Stay on Board so schwergetan hat“, sagte die CDU-Politikerin Schön. Doch das Ergebnis könne sich sehen lassen.
Erfolg für „Stay on Board"-Initiative aus der Wirtschaft
Auch die SPD-Fraktionsvizin Katja Mast zeigte sich zufrieden, dass es in den parlamentarischen Verhandlungen gelungen sei, „gleichstellungspolitisch eine weitere Lücke zu schließen“. „Für Vorstandsmitglieder schaffen wir einen rechtlichen Anspruch auf Mutterschutz, Elternzeit und die Pflege von Familienangehörigen“, sagte Mast.
Diese spezielle Regelung ist auch ein Erfolg der „Stay on Board“-Mitgründerin Verena Pausder. Zusammen mit weiteren Mitstreitern hat die Investorin und Aufsichtsrätin der Comdirect Bank auf eine Änderung der Rechtslage noch in dieser Legislaturperiode gedrungen. Unterstützt wird die Initiative auch von einflussreichen Wirtschaftsgrößen wie Ex-Daimler-CEO Dieter Zetsche, dem Präsidenten des Startup-Verbands, Christian Miele, und der Multiaufsichtsrätin Ann-Kristin Achleitner.
#stayonboard und die Frauenquote werden noch vor der Sommerpause Gesetz! Was für eine wichtige Weichenstellung für unser Land! Großer Dank an @HHirte @NadineSchoen @JM_Luczak @FranziskaGiffey und Christine Lambrecht! https://t.co/75pSEnyaTn
— Verena Pausder (@VerenaDE) May 28, 2021
Pausder sprach nach der Koalitionseinigung von einem „starken Signal für eine zukunftsfähigere Wirtschaft“. Dass Führungskräfte nun einen „echten Rechtsanspruch auf eine haftungsfreie Auszeit“ im Zuge der Geburt ihres Kindes oder einer schweren Krankheit hätten, sei eine „bedeutende Weichenstellung für mehr Menschlichkeit in Führungsetagen“, sagte Pausder dem Handelsblatt.
Der CDU-Rechtspolitiker Jan-Marco Luczak sagte: „Die Initiative #stayonboard wird damit Gesetz.“ Das sei ein „riesiger Schritt in Richtung Vereinbarkeit von Familie und Beruf“.
Mehr: Keine Frau im Vorstand: Diese 25 Unternehmen stehen auf der „schwarzen Liste“
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Bundesjustizministerin Lambrecht: „Es gibt in den Vorständen immer noch reine Männerklubs, die gern unter sich bleiben“
Und das offensichtlich auch gern bleiben wollen.
Am 1. September 2020 in Den Vorständen der 160 Deutschen Börsenunternehmen: 603 Männer und 68 Frauen. Bei einer Quote von 30% reden wir also über 181 Frauen (mindestens), selbst wenn wir das paritätisch durchziehen geht es um lächerliche 234 "zusätzlich weiblich zu besetzende Stellen". Lächerlich angesichts 22,6 Millionen erwerbstätiger Männer und 19,7 Millionen erbwerbstätiger Frauen (2019). Lächerlich angesichts 93,6% Vollzeitquote Mann und 33,8% Vollzeitquote Frau wenn Kinder im Haushalt sind (2019; https://de.statista.com/statistik/daten/studie/38796/umfrage/teilzeitquote-von-maennern-und-frauen-mit-kindern/ ). Oder insgesamt 90,1% Vollzeitmänner und 73,2% Vollzeitfrauen in Q3/2020.
Man kann mit Fug und Recht sagen, dass dieses Gesetzesvorhaben der Ausbund an Symbolpolitik ist und völlig an der Realität von Millionen Frauen geht. Wer Gleichstellung wirklich will, der Stellt den Mann im Familienrecht gleich und baut den Mutterschutz zum Elternschutz aus. Zwei Monate Familienzeit, zwei Monate Erwerbsunterbrechung für beide - zack fällt der "biologische Nachteil" von Frauen mit Kinderwunsch weg. Genauso eine Gleichbepflichtigung im Unterhaltsrecht - wenn beide erwerbsobliegen und barunterhaltspflichtig sind und einen gegenseitigen Betreuungsanspruch haben (aktuell haben nur Kinder einen gesetzl. Umgangsanspruch), dann hat das einen Effekt auf 2,2 Millionen Frauen, und damit Faktor 9500 mehr als diese Quote. Die Berufspolitik sollte endlich mit ihrer Schönwetter- und Symbolpolitik ohne Effekt aufhören und sich um die Bevölkerung kümmern und nicht um ein paar 100 Frauen, die jetzt schon ausreichend privilegiert sind.