Gebäudeenergiegesetz Öffentliche Hand muss Energie sparen

Gebäude spielen eine Schlüsselrolle im Klimaschutz.
Berlin Bund, Länder und Gemeinden müssen künftig in die Energieeffizienz ihrer Gebäude investieren. Das geht aus dem Entwurf von Bundeswirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hervor, der dem Handelsblatt vorliegt. Der Entwurf soll im Februar vom Kabinett verabschiedet werden.
Das GEG bezieht sich zunächst nur auf Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand, also etwa auf Rathäuser, Schulen oder Ministerien. Es soll ab 2019 gelten. Ursprünglich war geplant, auch private Wohn- und Nichtwohngebäude in die Regelung einzubeziehen. Doch nach Protesten aus der Wohnungswirtschaft wurde dieser Plan zurückgestellt. In der Vorbemerkung zum Entwurf heißt es nun, die Bestimmungen für private Gebäude müssten „in einer zweiten Stufe rechtzeitig vor 2021“ festgelegt werden. Damit wären die Umsetzungsfristen der einschlägigen EU-Richtlinie noch eingehalten.
Gebäude spielen eine Schlüsselrolle im Klimaschutz. Sie stehen für 30 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland. Ziel der Bundesregierung ist ein „nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050“.
Ausnahmen für die Kommunale Ebene
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