Geimpft, genesen oder getestet 3G im Büro kommt – aber viele Fragen sind noch offen

Eine 3G-Regel am Arbeitsplatz macht aus Sicht der Arbeitgeber nur mit einem Auskunftsrecht Sinn.
Berlin Beschäftigte sollen künftig nur noch ins Büro oder in die Fabrik dürfen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Man habe das Arbeitsministerium um einen Vorschlag gebeten, die 3G-Regel am Arbeitsplatz ins Infektionsschutzgesetz zu integrieren, erklärten die Gesundheitsexperten von SPD, Grünen und FDP am Dienstag in Berlin. Das Ministerium wird einen Änderungsantrag für den gerade erst vorgelegten Entwurf der Ampelfraktionen zur Novelle des Infektionsschutzgesetzes formulieren.
Für Beschäftigte ohne Impf- oder Genesenennachweis würde die 3G-Regel bedeuten, dass sie sich künftig am Arbeitsplatz täglich auf Corona testen lassen müssen. Offen sind allerdings noch viele Fragen. Etwa, ob Beschäftigte Sanktionen fürchten müssen, wenn sie den täglichen Coronatest verweigern.
Für den Hauptgeschäftsführer der Arbeitgebervereinigung BDA, Steffen Kampeter, liegt das auf der Hand: „Wer seiner Nachweispflicht nicht nachkommt, wird vielfach nicht mehr beschäftigt werden können“, sagt er. Außerdem mache eine 3G-Regel aus Sicht der Arbeitgeber nur Sinn, wenn alle Beschäftigten über ihren Impfstatus Auskunft geben müssen.
Nach geltendem Recht darf der Arbeitgeber Gesundheitsdaten von Beschäftigten nicht abfragen. Die Große Koalition hatte aber Ausnahmen für Beschäftigte in bestimmten Einrichtungen – etwa Kitas und Pflegeheimen – beschlossen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt eine darüber hinausgehende Auskunftspflicht ab. Beschäftigte müssten am Arbeitsplatz bestmöglich vor Infektionen geschützt werden, und die Arbeitgeber seien verpflichtet, dies sicherzustellen, sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann. Die von den Ampelparteien geplante Verlängerung der Arbeitsschutzverordnung, die unter anderem Hygienekonzepte und eine Testangebotspflicht vorsieht, sei ein wichtiger Schritt.
Es dürfe aber nicht „unverhältnismäßig in die Grundrechte der Beschäftigten eingegriffen werden“, betonte Hoffmann. Deshalb sei eine Auskunftspflicht abzulehnen. Eine 3G-Regelung könne dagegen durchaus ein wirksames Instrument für den Infektionsschutz am Arbeitsplatz sein. Aber: „Die Kosten für die Tests muss weiterhin der Arbeitgeber tragen und das Testen muss Teil der vergütungspflichtigen Arbeitszeit sein.“
„Sinnvolle Konkretisierung des Arbeitsschutzes“
Rechtlich spreche nichts gegen eine 3G-Regelung, sagt Wolfgang Lipinski, Arbeitsrechtler bei der Kanzlei Advant Beiten in München: „Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung, seine Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leib und Gesundheit zu schützen.“ So habe das Arbeitsgericht Offenbach im Februar die Klage eines Beschäftigten abgewiesen, der den zum Betreten des Werksgeländes vorgeschriebenen PCR-Test nicht machen wollte.
Ampel-Parteien wollen 3G-Regel an allen Arbeitsplätzen einführen
Für den Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing ist die 3G-Regelung „eine sinnvolle Konkretisierung des Arbeitsschutzes, die überfällig war“. Allerdings seien Fragen offen, etwa die, ob Arbeitgeber auch verlangen dürfen, dass sich nachweislich Geimpfte testen lassen.
Oder ob Arbeitgeber auch verpflichtet werden, die 3G-Regel anzuwenden. Johanna Wenckebach, Direktorin des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht (HSI), forderte die Politik auf, offene Fragen rasch zu klären: Betriebsräte hätten in den letzten zwei Jahren viel geleistet, um die Gesundheit von Beschäftigten – auch abseits des Homeoffice – zu schützen. Aber: „Unklare rechtliche Rahmenbedingungen belasten die Betriebsparteien und schaffen zusätzliche Konflikte.“
Thüsing wie Lipinski hielten es dagegen für sinnvoll, endlich auch eine Auskunftspflicht über den Impfstatus festzuschreiben: „Die Regierung sollte die Arbeitgeber hier nicht im Regen stehen lassen“, sagt Lipinski.
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