Karlsruhe lehnt Eilantrag von NPD gegen Plakatentfernung gab
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Gerichtsentscheid„Multikulti tötet“ – Stadt Chemnitz darf NPD-Plakate abhängen
Die Stadt Chemnitz hat extreme Plakate der NPD abgehangen – mit Recht. Das Bundesverfassungsgericht lehnte einen entsprechenden Eilantrag der NPD ab.
Mit Plakaten wie „Migration tötet“ will die NPD werben.
(Foto: Reuters)
Karlsruhe Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Eilanträge der NPD und der rechtsextremen Kleinstpartei „Der III. Weg“ gegen die Entfernung von Wahlplakaten abgelehnt. Wie das höchste deutsche Gericht am Samstag in Karlsruhe mitteilte, wollte die NPD erreichen, dass in Zittau drei von der Stadt beseitigte Wahlplakate für den Europawahlkampf unverzüglich wieder an den alten Standorten aufgehängt werden.
Die Partei der „Der III. Weg“ wollte die Stadt Chemnitz verpflichten, von dieser entfernte Plakate mit der Aufschrift „Multikulti tötet“ unverzüglich wieder anzubringen
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