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Gesetz gegen Hasskriminalität Neuer Streit über Herausgabe von Passwörtern

Trotz Bedenken des Bundesdatenschutzbeauftragten lehnt die Union Änderungen an den Plänen zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz ab. Die FDP fordert den Stopp des Vorhabens.
20.01.2020 - 14:40 Uhr 1 Kommentar
Datenschutz: Neuer Streit über Herausgabe von Passwörtern Quelle: dpa
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Nach den Gesetzesplänen zum Kampf gegen Hasskriminalität im Internet sollen Netzwerkbetreiber zukünftig Daten zur Verfügung stellen, die den Behörden eine Strafverfolgung erlaubt.

(Foto: dpa)

Berlin Der rechtspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), hat die Bedenken des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber gegen die Pläne der Bundesregierung zur Eindämmung sogenannter Hasskriminalität im Internet zurückgewiesen.

„Uns geht es darum, dass Strafverfolgungsbehörden von Online-Diensten in konkreten Verdachtsfällen mit Zustimmung eines Richters die Herausgabe von verschlüsselten Passwörtern verlangen können“, sagte Luczak dem Handelsblatt. „Eine Entschlüsselung kann und muss dann mit entsprechendem Aufwand durch die Strafverfolgungsbehörden erfolgen.“

Gegenüber der aktuellen Rechtslage, nach der Online-Dienste schon heute zur Herausgabe von Passwörtern verpflichtet sind, werde somit sogar eine „Verbesserung des Schutzes der persönlichen Daten“ geschaffen, betonte Luczak. „Denn bisher obliegt die Entscheidung, eine Herausgabe der Daten anzufordern, ausschließlich der Polizei oder Staatsanwaltschaft.“ Künftig müsse ein Richter nach klar definierten Vorgaben entscheiden.

„Völlig klar ist dabei für uns, dass Meinungsfreiheit und Schutz der persönlichen Daten im Netz auch weiterhin gewahrt bleiben“, fügte der CDU-Politiker hinzu. Anders als der Datenschutzbeauftragte meine, dürften Passwörter auch zukünftig nicht unverschlüsselt gespeichert werden. „Die Datenschutz-Grundverordnung tasten wir nicht an“, so Luczak.

Kelber hatte in einer Stellungnahme zu dem vom Bundesjustizministerium erarbeiteten Gesetzentwurf von „gravierenden Eingriffen in Grundrechte“ gesprochen. „Es ist teilweise zweifelhaft, ob diese mit dem Grundgesetz vereinbar sind.“ Konkret bezog er sich unter anderem auf die im Entwurf vorgesehene Verpflichtung von Anbietern, den Ermittlungsbehörden auch den Zugang zu den Online-Konten ihrer Nutzer zu gewähren.

„Weiterer Sargnagel für den Datenschutz“

Kelber gab zu bedenken, dass gesetzeskonform arbeitende Online-Anbieter Passwörter kryptographisch verschlüsselt speicherten und deshalb nicht herausgeben können. Dies bedeute, dass die im Gesetzesentwurf enthaltene Herausgabepflicht nicht umgesetzt werden könne, „ohne von den Diensteanbietern zu verlangen, datenschutzrechtliche Vorgaben zu verletzen“.

Kritisch sieht er zudem, dass diese „Bestandsdaten“ auch vom Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst erhoben werden dürften. „Ob eine derart eingriffsintensive Erhebungsgrundlage zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verfassungsrechtlich überhaupt denkbar wäre, ist zu bezweifeln“, glaubt Kelber.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte vor einigen Wochen ihre Gesetzespläne zum Kampf gegen Hasskriminalität im Internet vorgestellt. Demnach sollen Netzwerkbetreiber künftig schwere Straftaten wie Morddrohungen, die Belohnung und Billigung von Delikten sowie Volksverhetzung und Gewaltdarstellungen melden müssen. Sie sollen zugleich auch Daten zur Verfügung stellen, die den Behörden eine Strafverfolgung erlaubt.

Der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle teilt die Bedenken Kelbers und forderte, die Pläne des Ministeriums im Sinne des Datenschutzes und der IT-Sicherheit zu stoppen. „Kein Mensch hat Verständnis dafür, dass Unternehmen einerseits die Hölle heiß gemacht wird, wenn sie Passwörter rechtswidrig im Klartext speichern und sie diese andererseits plötzlich auf richterliche Anordnung herausgeben müssen“, sagte Kuhle dem Handelsblatt. „Ein solcher Schritt wäre technisch gefährlich und rechtlich ein weiterer Sargnagel für den Datenschutz.“ Der Datenschutzbeauftragte Kelber solle seiner Parteifreundin Lambrecht „dringend ins Gewissen reden“.

„Internet darf kein rechtsfreier Raum sein“

Die Grünen reagierten zurückhaltend auf die Vorbehalte des Bundesdatenschützers. „Herr Kelber hat recht, wenn er darauf hinweist, dass Grundrechte auch im Kampf gegen Hasskriminalität gewahrt werden müssen“, sagte die Grünen-Rechtsexpertin Katja keul dem Handelsblatt. „Allerdings geht es oft nicht nur um Ordnungswidrigkeiten, sondern teilweise um schwere Straftaten, sodass die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in Grundrechte unterschiedlich zu bewerten ist.“ Wo Passwörter nur verschlüsselt gespeichert werden dürften, können sie auch nicht herausgegeben werden.

Der CDU-Politiker Luczak wies indes darauf hin, dass in der Anonymität des Netzes Beleidigungen, Hass und Hetze bis hin zu Gewaltandrohung heute leider zum Alltag gehörten. „Das können wir als Rechtsstaat nicht hinnehmen, das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein“, betonte der Abgeordnete. Der Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität ermögliche daher, gegen Drohungen, Hass und Hetze zukünftig „härter und effektiver“ vorzugehen.

Mehr: Lesen Sie hier, warum der Bundesdatenschützer Kelber Gesetzespläne zur Hasskriminalität infragestellt.

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1 Kommentar zu "Gesetz gegen Hasskriminalität: Neuer Streit über Herausgabe von Passwörtern"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Das Internet ist heute schon kein rechtsfreier Raum. Gegenteilige Aussagen der CDU sind Fake News. Jeder kann ermittelt werden, aber hier sollen Grundrechte der Bürger aufgrund von Unfähigkeit und Faulheit des Staates geopfert werden.
    Gesetzespläne zur Hasskriminalität sind eindeutig Grundgesetzwidrig
    Ein wesentlicher Punkt der ist doch der, dass nicht eindeutig definiert ist was Hasskriminalität überhaupt sein soll/ist bzw. was man darunter versteht. Beispiel Bundestag Begriff „ Judaslohn“ beim SPD-Politiker der ihn zuerst benutzt hatte alles korrekt, bei der AfD Herrn Brandner hellste Empörung. Ein Gesetz kann und darf nicht die politische Ausrichtung als Grundlage zur Verurteilung einer Aussage des Bürgers hernehmen die beim einen Bürger straffrei bleibt und beim andern Bürger zur Verurteilung führt, dies wären mehr als chinesische Verhältnisse wobei wir uns mit großen Schritten darauf zu bewegen.
    Wenn der Staat auf die persönlichen Passwörter der Bürger zugreifen kann, dann unterstelle ich, dass der Staat dann auch per Geheimdienst bzw. V-Leute in meinem Namen Hass im Netz verbreiten kann. Zudem liegen die Passwörter bei den Blattformbetreibern nur verschlüsselt vor was voraussetzt, dass es eine Entschlüsselungsfunktion beim Platzformbetreiber geben muss. Somit haben auch die Mitarbeiter des Plattformanbieters Zugriff auf meine Passwörter.
    Somit ist bei Hassmails nicht mehr auszuschließen dass andere Personen (Staat, V-Leute, Platzformbetreiber) diese unter dem Namen eines Bürgers verbreitet haben um eine diese Person zu diskreditieren. Der Nachweis, dass dieser Hasskommentar nicht von dem einzelnen Bürger stammt, kann der normale Bürger überhaupt nicht erbringen.
    Zukünftig muss dann wohl auch der Vermieter einen Wohnungsschlüssel des Mieters oder Autohersteller einen Autoschlüssel beim Staat hinterlegen. Big Brother is watching you and writing hate comments on your behalf on the web.

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