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Gesetz in Bremen verfassungswidrig EU-Ausländer dürfen nicht an Landtagswahlen teilnehmen

Die rot-grüne Landesregierung in Bremen wollte das Wahlrecht bei Landtagswahlen auf Ausländer aus EU-Staaten ausweiten, doch der Staatsgerichtshof stoppt die Pläne: Voraussetzung bleibe die deutsche Staatsangehörigkeit.
24.03.2014 - 14:56 Uhr 8 Kommentare
Für EU-Ausländer bleibt es dabei: Bei Kommunalwahlen dürfen sie in Deutschland an die Urne, bei Landtags- und Bundestagswahlen bleiben sie außen vor. Quelle: dpa

Für EU-Ausländer bleibt es dabei: Bei Kommunalwahlen dürfen sie in Deutschland an die Urne, bei Landtags- und Bundestagswahlen bleiben sie außen vor.

(Foto: dpa)

Bremen Ausländer aus EU-Staaten bleiben in Deutschland weiter von Landtagswahlen ausgeschlossen. Die Bremische Bürgerschaft ist am Montag vor dem Verfassungsgericht des Landes mit dem Versuch gescheitert, das Wahlrecht auszuweiten. Der Staatsgerichtshof bewertete ein entsprechendes Gesetz als nicht vereinbar mit der Landesverfassung. Begründung: Voraussetzung für das Wahlrecht sei die deutsche Staatsbürgerschaft. Damit können in Deutschland lebende EU-Bürger weiter nur an Kommunalwahlen teilnehmen. Hier gibt es eine Ausnahme, die auf EU-Recht basiert und 1992 in das Grundgesetz aufgenommen wurde. (Az: St 1/13)

Gerichtspräsidentin Ilsemarie Meyer begründete die Entscheidung unter anderem damit, dass der Begriff des Volkes in Artikel 66 Absatz 1 der Bremischen Landesverfassung dem Begriff des Staatsvolkes im Grundgesetz entspreche. Danach ist das Wahlrecht grundsätzlich an die deutsche Staatsbürgerschaft geknüpft.

Die Entscheidung des Gerichts fiel mit sechs Stimmen gegen eine Stimme. Richterin Ute Sacksofsky vertrat eine abweichende Meinung. Die strengen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht 1990 an das Wahlrecht in den Ländern gestellt habe, sind ihrer Überzeugung zufolge nach der Aufnahme des Kommunalwahlrechts für EU-Bürger in das Grundgesetz nicht mehr maßgeblich.

Die Bürgerschaft hatte das Gesetz bereits einmal beraten und dem Staatsgerichtshof vor der Verabschiedung zur Überprüfung vorgelegt. Die Bremische Bürgerschaft, in der SPD und Grüne über eine Mehrheit verfügen, wollte EU-Bürgern das Wahlrecht auch auf Landesebene einräumen. Ausländische Bürger aus anderen Ländern sollten zudem über die Zusammensetzung der kommunalen Räte mitbestimmen können.

  • dpa
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8 Kommentare zu "Gesetz in Bremen verfassungswidrig: EU-Ausländer dürfen nicht an Landtagswahlen teilnehmen"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • @ prinzeugen,
    so weit ich informiert bin kann diese Klientel in Hamburg in den sieben Bezirken wählen.

  • Warum wollen sie die von den bezeichneten Parteien gehätschelten "Kulturbereicherern" das Wählen verbieten ??? Die hatten soooo auf mehr Stimmen gehofft... hähähähähähä

  • Die Gründen können gerne in die Türkei Übersiedeln und dort tatkräftig um Stimmen ringen...! Ob Erdogan dann auch so viel Verständnis zeigt wie wir Deutschen ?

  • Ausländerwahlrecht????? Geht's noch? Was Rote und Grüne langsam treiben ist im höchsten Maße staatsfeindlich!!!

  • Es ist schon mehr als bedenklich, daß erst ein Staatsgerichtshof die Machenschaften einer rot-grünen Regierung stoppen kann!
    Wo bleiben Strafanzeigen und auch Bestrafung für die Dummköpfe aus der Politik? Daß dies wissentlich geschah, um Vorteile bei den Stimmen zu erschleichen ist zu offensichtlich.
    Es greift immer mehr um sich, daß jeder Politiker glaubt, alles machen zu können. Weg mit diesem Gesock`s, spätestens bei den nächsten Wahlen.

  • Wir brauchen Volksentscheide in der Verfassung, einer richtigen und souveränen Verfassung. Stoppt die irren Volksverräter!

  • Wir brauchen keine neuen Vorschriften. Das Gesetz garantiert Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit alle Wahlen. Dem rot-grünen Spuk des Deutschlandausverkaufs muss ein Ende bereitet werden. Es gibt einen deutschen Staat und keinen europäischen Staat!

  • "Die Bremische Bürgerschaft, in der SPD und Grüne über eine Mehrheit verfügen, wollte EU-Bürgern das Wahlrecht auch auf Landesebene einräumen. Ausländische Bürger aus anderen Ländern sollten zudem über die Zusammensetzung der kommunalen Räte mitbestimmen können."
    ---
    Daß die GrünSozen das gerne hätten, liegt auf der Hand: Migranten rankarren, damit man die nötige Stimmenzahl bekommt, um an der Macht zu bleiben.
    Aber diesmal nicht, liebe GrünInnen, diesmal nicht!
    Schon das Wahlrecht auf Kommunalebene für Ausländer ist zuviel!

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