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Gesetzentwurf Wie die geplanten Polizeigesetze in Bayern in die Grundrechte eingreifen

In Bayern soll künftig eine „drohende Gefahr“ ausreichen, um Personen zu überwachen. Die SPD und die FDP wollen notfalls vor das Verfassungsgericht ziehen.
16.04.2018 - 19:48 Uhr Kommentieren
Das geplante Polizeigesetz in Bayern sorgt für Protest. Quelle: imago/Pacific Press Agency
Demonstration in München

Das geplante Polizeigesetz in Bayern sorgt für Protest.

(Foto: imago/Pacific Press Agency)

Berlin Genau 101 Seiten lang ist der Gesetzentwurf für das neue „Polizeiaufgabengesetz“ in Bayern. Darin findet sich eine massive Ausweitung der Befugnisse: So dürfte die bayerische Polizei im Kampf gegen Kriminalität künftig schon bei einer „drohenden Gefahr“ eingreifen. Eine „konkrete“ Gefahrensituation muss nicht mehr nachgewiesen werden.

Den Beamten wäre es dann erlaubt, Post sicherzustellen, Telefone abzuhören, Daten auszulesen, auch aus der Cloud, mit Drohnen Verdächtige zu filmen oder verdeckte Ermittler einzusetzen. Darüber hinaus soll „intelligente Videotechnik“ automatisch Personen scannen und damit Verhaltensweisen aufspüren, die auf eine Straftat hindeuten. Polizisten dürften Bodycams einsetzen, sogar in Wohnungen.

„Das ist eine Entwicklung, die rechtsstaatlich außerordentlich bedenklich ist“, sagte der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) dem Handelsblatt. „Alles läuft darauf hinaus, dass vage Anhaltspunkte, Wahrscheinlichkeiten und andere Überlegungen, die nicht auf Tatsachen beruhen, dazu führen, dass Bürger polizeipflichtig werden.“ Freiheitsrechte würden nun wirklich abgeschliffen.

„Das kann sehr viele Menschen treffen, die nichts mit Kriminalität zu tun haben“, warnt auch die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). „Das neue Gesetz droht die Balance von Freiheit und Sicherheit in Bayern zu sprengen.“

Tatsächlich lässt sich derzeit in vielen Bundesländern beobachten, dass Polizeigesetze neu ausgerichtet werden. Sie orientieren sich dabei am BKA-Gesetz mit seiner Ermächtigung zu heimlichen Überwachungsmaßnahmen. Hier hatte das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass verdächtige Personen schon bei einer „drohenden Gefahr“ überwacht werden dürfen – allerdings zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus.

Nun findet sich die „drohende Gefahr“ auch auf Landesebene, so im Entwurf für das neue Polizeigesetz in Nordrhein-Westfalen, der in der kommenden Woche in den Landtag eingebracht werden soll. Möglich wäre damit künftig etwa die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, bei der Ermittler Nachrichten schon im Handy des Absenders abfangen können. Geplant ist zudem eine Art Schleierfahndung, also „verdachtsunabhängige Anhalte- und Sichtkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum“.

Die Novelle des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes ist ebenfalls gerade im Landtag. Baden-Württemberg verfügt bereits seit Ende 2017 über eines der schärfsten Polizeigesetze Deutschlands. Hier kann die Polizei etwa Telefongespräche abhören und SMS mitlesen. Rheinland-Pfalz hat Mitte 2017 sein neues Polizei- und Ordnungsbehördengesetz verabschiedet.

In Bayern war zuletzt schon eine umstrittene Präventivhaft beschlossen worden: Personen, denen Ermittler eine Straftat zutrauen, können nun unbegrenzt in Haft genommen werden. Zuvor betrug die Vorbeugehaft bis zu 14 Tage.

Der frühere Bundesinnenminister sieht Freiheiten beschnitten. Quelle: imago/Future Image
Gerhart Baum

Der frühere Bundesinnenminister sieht Freiheiten beschnitten.

(Foto: imago/Future Image)

Dass in vielen Fällen ein Richter den Maßnahmen zustimmen muss, beruhigt den ehemaligen Bundesinnenminister Baum nicht: „Das wird meist nur zum Trost in Gesetze geschrieben.“ Es gebe keine Notwendigkeit, dass sich die Länder bei der Kriminalitätsbekämpfung das BKA-Gesetz zur Terrorbekämpfung als Muster nähmen.

Im Falle des Polizeiaufgabengesetzes hat die Bayern-SPD bereits verkündet, über einen Gang vor das Verfassungsgericht nachzudenken. Auch die Liberalen prüfen, wie sie gegen das Gesetz vorgehen. „Die Verfassungsbeschwerde ist dabei eine Option, die wir intensiv betrachten“, sagte der Landeschef der Bayern-FDP, Daniel Föst, dem Handelsblatt. Die Landtags-Grünen hatten bereits angekündigt, vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof zu ziehen.

Doch im Freistaat ist Wahlkampfjahr, und die CSU setzt voll auf das Thema Sicherheit. „Der aktuelle Entwurf aus Bayern zeigt, dass eine CSU im Wahlkampf sogar bereit ist, aus einem Rechtsstaat einen Polizeistaat zu machen“, kritisiert die Grünen-Innenexpertin Irene Mihalic. Leutheusser-Schnarrenberger rügt: „Ministerpräsident Markus Söder verwechselt eine gute Innenpolitik mit juristisch fragwürdiger Law-and-Order-Politik.“

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