Aufteilung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages in drei Pauschbeträge für Fahrtkosten (560 Euro), Computerkosten (140 Euro) und übrige Werbungskosten (300). Etwa fünf bis sechs Millionen Arbeitnehmern bliebe damit künftig das Sammeln zusätzlicher Belege erspart. Mehraufwendungen könnten weiterhin geltend gemacht werden. Das Entlastungsvolumen für sie beziffern die Länderminister auf 1,5 Milliarden Euro.
Die Steuerbefreiung für Arbeitgeberleistungen zur Kinderbetreuung (etwa Übernahme der Kindergartengebühren von Beschäftigten) wird aufgehoben. Sie wird an die steuerliche Behandlung der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von 4000 Euro pro Kind angeglichen. Mehreinnahmen für den Staat: 15 Millionen Euro.
Abschaffung der 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge, die Beschäftigte von Arbeitgebern erhalten. Die Regelung wurde missbraucht, etwa indem Teile des Lohns steuerfrei als Tankgutscheine ausgezahlt werden. Mehreinnahmen: 400 Millionen Euro
Die Pauschbeträge für behinderte Menschen werden um 30 bis 50 Prozent erhöht, der Einzelnachweis tatsächlicher Kosten wird vereinfacht. Entlastung für Betroffene: 220 Millionen Euro.
Die Kosten für Pflegeleistungen und ärztliche Betreuung sollen von der Rechnung der Pflegeeinrichtung direkt in die Steuererklärung übernommen werden und nicht mehr in Bereiche wie Pflege, Unterkunft und Verpflegung aufgespalten werden. Mehreinnahmen für den Staat: 300 Millionen Euro.
Unterhaltsleistungen an bedürftige Erwachsene, die im Ausland leben, können nicht mehr steuerlich abgezogen werden. Damit soll systematischer Steuermissbrauch verhindert werden. Mehreinnahmen für die öffentliche Hand: 400 Millionen Euro.
Private Handwerker-Rechnungen können bei der Steuer nur noch geltend gemacht werden, wenn eine oder mehrere Rechnungen zusammen 300 Euro überschreiten. Mehreinnahmen: 400 Millionen Euro.
Wegfall der Steuer-Ausnahmen für Initiatorenvergütungen im Bereich von Private-Equity-Fonds (plus 100 Millionen Euro).
Die Arbeitnehmer-Sparzulage entfällt, sie wird in die Altersvorsorgezulage (Riester-Sparen) integriert (plus 100 Millionen Euro).
Vereinfachung des Verlustabzugs bei beschränkter Haftung. Paragraf 15a des Einkommensteuergesetzes wird durch das „Steuerbilanzmodell“ vom Handelsrecht gelöst. Aufkommensneutral.
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