Gesetzgebung im Eilverfahren Unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Noch schnell ein paar Gesetze durchdrücken, bevor der Wahlkampf beginnt.
Berlin Die E-Mails aus der Bundesregierung erreichten die Verbände am Mittwochabend – nach Feierabend. Und das, obwohl es dringend war. „Eilt sehr“ war die eine Nachricht aus dem Bundesfinanzministerium überschrieben. „Frist 19.01.2017 Dienstschluss“ stand über der des Verkehrsressorts. Gut 50 Verbände und Gewerkschaften sowie die Bundesländer sollten in weniger als 24 Stunden bewerten, ob die beiden korrigierten Gesetze zur Einführung der Ausländer-Maut in Deutschland aus ihrer Sicht in Ordnung sind. Die Abstimmung zwischen den Ministerien sei zwar noch nicht abgeschlossen. „Aus Zeitgründen“ erfolge die Anhörung aber „zeitlich parallel“, hieß es in den E-Mails.
Der zuständige Abteilungsleiter aus dem Verkehrsressort machte keinen Hehl daraus, warum die Anregungen der Verbände und Länder zwar abgefragt, aber wohl nicht mehr berücksichtigt werden könnten: Die „enge Terminsetzung“ ergebe sich „aus dem vorgesehenen Kabinettstermin 25. Januar 2017“.
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