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Gesundheitspolitik Bundesrat macht Weg für Pflegereform frei

Eines der letzten Projekte der Koalition von CDU/CSU und SPD ist beschlossen. Ab 2020 soll die Pflegereform schrittweise greifen.
25.06.2021 - 11:34 Uhr Kommentieren
Heimbewohner sollen ab Januar 2022 Zuschläge bekommen, die ihre Zuzahlungen für die reine Pflege senken. Quelle: dpa
Pflegeeinrichtung

Heimbewohner sollen ab Januar 2022 Zuschläge bekommen, die ihre Zuzahlungen für die reine Pflege senken.

(Foto: dpa)

Berlin Der Weg für eine Pflegereform mit Entlastungen für Pflegebedürftige und einer besseren Bezahlung von Pflegekräften ist frei. Der Bundesrat ließ am Freitag ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, wonach es Versorgungsverträge ab September 2022 nur noch mit Einrichtungen geben darf, die Pflegekräfte nach Tarifvertrag oder in ähnlicher Höhe bezahlen.

Heimbewohner sollen ab Januar 2022 Zuschläge bekommen, die ihre Zuzahlungen für die reine Pflege senken. Zur Finanzierung soll der Pflegebeitrag für Menschen ohne Kinder von 3,3 auf 3,4 Prozent steigen. Der Bund gibt ab 2022 außerdem einen Zuschuss von jährlich einer Milliarde Euro in die Pflegeversicherung.

In der Altenpflege mit rund 1,2 Millionen Beschäftigten bekommt laut Bundesarbeitsministerium nur knapp die Hälfte Tariflohn. Ein Anlauf für einen Tarifvertrag, den die Regierung für die ganze Branche verbindlich machen wollte, war gescheitert.

Zugleich steigen die Eigenanteile für Heimbewohner seit Jahren rasant. Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten trägt. Für Heimbewohner kommen allerdings auch noch Zuzahlungen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen dazu.

Das Gesetz legt daneben weitere Neuregelungen fest. Um steigende Beiträge zu vermeiden, soll der Bund 2022 zunächst sieben Milliarden Euro als Extra-Zuschuss für die gesetzliche Krankenkassen geben – über die regulären 14,5 Milliarden Euro hinaus. Bei Bedarf soll der Steuerzuschuss so erhöht werden können, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag das heutige Niveau von 1,3 Prozent nicht übersteigt.

Mehr: 24-Stunden-Betreuung: Bundesarbeitsgericht bestätigt Anspruch auf Mindestlohn – auch für Bereitschaftszeiten

  • dpa
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