Gesundheitspolitik Digitalisierungsgesetz: Ärzte sollen Apps verordnen

Mediziner sollen fortan mehr auf digitale Anwendungen setzen.
Berlin Gesundheits-Apps auf Krankenkassenkosten, Ausbau von Onlinesprechstunden, schärfere Sanktionen für Digitalisierungsverweigerer in der Ärzteschaft: Mit dem am Mittwoch vom Kabinett verabschiedeten „Digitale-Versorgung-Gesetz“ treibt Gesundheitsminister Jens Spahn seine Digitalisierungsagenda voran. Kurz zuvor hatte der CDU-Politiker allerdings Bestimmungen zur geplanten elektronischen Patientenakte aus dem Vorhaben ausgegliedert. Hier soll beim Datenschutz nachgearbeitet werden.
Ärzte sollen künftig auch digitale Anwendungen verschreiben können, die beispielsweise Diabetiker bei der Therapie unterstützen oder Patienten mit Bluthochdruck an die Einnahme ihrer Medikamente erinnern. Die Leistung wird dann von den Kassen bezahlt. Um in die Erstattung zu kommen, müssen Apps ein Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durchlaufen.
Außerdem sollen Patienten leichter Ärzte finden, die Onlinesprechstunden anbieten. Spahn will Medizinern erlauben, auf ihrer Internetseite über diese Angebote zu informieren. Ein weiterer Punkt: Bis Ende September 2020 sollen die knapp 20.000 Apotheken verpflichtend an das zentrale Gesundheitsdatennetz angebunden werden, bis Januar 2021 die rund 2000 Krankenhäuser.
Bei den niedergelassenen Ärzten erhöht Spahn den Druck. Schon heute droht Praxen, die den Anschluss verweigern, eine Kürzung der Honorare aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um ein Prozent. Der Strafabschlag soll ab März 2020 auf 2,5 Prozent steigen.
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Anders als ursprünglich geplant fehlen in dem Gesetz weitere Regelungen zur elektronischen Patientenakte, die Krankenkassen ihren Versicherten spätestens ab 2021 anbieten müssen. So wollte Spahn Ärzte verpflichten, Gesundheitsdaten auf Wunsch des Patienten in der Digitalakte abzulegen. Nach Bedenken des Justizministeriums muss Spahn für das Projekt nun erst mal ein Datenschutzgesetz vorlegen.
„Das ist die Quittung dafür, dass Spahn kein Ohr für die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer der künftigen Akte hatte“, sagte die Grünen-Gesundheitsexpertin Maria Klein-Schmeink. Der Minister müsse „zügig dafür sorgen, dass die Versicherten Datenschutzeinstellungen in der Akte vornehmen können“.
Kritik kam auch von der Linken. Die Verschreibung von Apps sei eine „Goldgrube für die IT-Industrie“, sagte Achim Kessler, Sprecher für Gesundheitsökonomie der Linksfraktion. Spahns Gesetz diene der Wirtschafts- und nicht der Gesundheitsförderung. Auch einige Krankenkassen sehen das Verfahren zur Aufnahme von Gesundheits-Apps in den Erstattungskatalog skeptisch.
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