Premium Gregor Thüsing „Schlichtung sollte zur Pflicht werden“

Die GDL hat erneut zu Streiks aufgerufen. Ab 15 Uhr soll der Güterverkehr bestreikt werden, ab Dienstag auch der Personenverkehr bis einschließlich Sonntagfrüh.
Düsseldorf Professor Gregor Thüsing ist gerade auf dem Weg zur Expertenanhörung des Bundestagsausschusses. Thema: Tarifeinheitsgesetz. Da kommen die Fragen des Handelsblatt-Redakteurs Dieter Fockenbrock zum Bahnstreik nicht unvorbereitet.
Herr Thüsing, was halten Sie von den Forderungen, das Streikrecht in Berufen einzuschränken, auf die die Allgemeinheit angewiesen ist wie Lokführer, Erzieher oder Krankenhauspersonal?
Es gibt ja bislang in Deutschland kein besonders modifiziertes Tarifrecht, abgesehen von den aktuellen Plänen zur Einführung eines Tarifeinheitsgesetzes. Der Gesetzgeber regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, stellt aber bislang nicht die Frage nach den Folgen für Betroffene von Streiks. Zum Beispiel Flug- und Bahnreisende oder Eltern mit Kindern in Kindertagesstätten. Meiner Meinung nach sollten wir dafür besondere Regeln finden.

Professor am Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit, Arbeitsrechtsprofessor der Universität Bonn
Welche?
Eine Möglichkeit ist die Ankündigungspflicht, die auch Politiker fordern. Die Franzosen beispielsweise haben vor einigen Jahren die Vorschrift eingeführt, dass Streiks im Luftverkehr fünf Tage vorher angekündigt werden müssen.
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