Großrazzia gegen Reichsbürger: „Verlust der Ruhestandsbezüge“: Ampelpolitiker für hartes Vorgehen gegen extremistische Beamte
Die Bundesinnenministerin will „Verfassungsfeinde“ im Staatsdienst schneller loswerden.
Foto: dpaBerlin. SPD und Grüne haben nach der Großrazzia gegen sogenannte Reichsbürger wegen mutmaßlicher Umsturzpläne ein konsequentes Vorgehen gegen Extremisten im öffentlichen Dienst gefordert. „Natürlich muss sich das Disziplinarrecht ändern“, sagte der kriminalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Fiedler, dem Handelsblatt.
Der Vorsitzende des Geheimdienstgremiums des Bundestags, Konstantin von Notz (Grüne), rief die Bundesregierung auf, jetzt „entschlossen zu handeln“.
Laut Fiedler arbeitet das Bundesinnenministerium bereits „intensiv“ an einer Verschärfung des Beamtenrechts. Worum es im Kern gehen soll, zeigt eine Formulierung im Koalitionsvertrag der Ampelparteien. Dort heißt es: „Um die Integrität des Öffentlichen Dienstes sicherzustellen, werden wir dafür sorgen, dass Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem Dienst entfernt werden können.“
Mit der Festnahme der Richterin Birgit Malsack-Winkemann im Zusammenhang mit der bundesweiten Reichsbürger-Razzia kommt nun Bewegung in das Thema. Malsack-Winkemann saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag, im März 2022 kehrte sie in den Richterdienst am Landgericht Berlin zurück.
Aus Sicht der Bundesanwaltschaft gehören die am Mittwochmorgen bundesweit 25 Festgenommenen einer terroristischen Vereinigung an. Sie wirft den Beschuldigten vor, einen politischen Umsturz und etwa einen bewaffneten Überfall auf den Bundestag geplant zu haben.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte dazu, wer Umsturzfantasien habe und die demokratische Grundordnung überwinden wolle, der habe nichts mehr im öffentlichen Dienst zu suchen. Mit einer Verschärfung des Disziplinarrechts solle es künftig möglich sein, „solche Verfassungsfeinde“ schneller loszuwerden. Diese Fälle „rauszufiltern“ dauere oft viel zu lange.
Welche Disziplinarmaßnahmen gegen aktive Beamte möglich sind
Tatsächlich können sich Disziplinarverfahren gegen Beamtinnen und Beamte über mehrere Jahre erstrecken. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums betrug die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in behördlichen Verfahren knapp 15 Monate, bei gerichtlichen Verfahren fast 30 Monate.
Beamte müssen normalerweise dann mit Disziplinarmaßnahmen rechnen, wenn sie gegen die Pflicht zur Verfassungstreue verstoßen. „Liegen zureichende Anhaltspunkte für diesen Verdacht vor, muss ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden“, heißt es im Innenministerium. Als Disziplinarmaßnahmen gegen aktive Beamte kommen demnach Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge, Zurückstufung und schließlich die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis in Betracht.
Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) plädierte für eine Verschärfung des Bundesdisziplinarrechts nach dem Vorbild seines Bundeslandes. „Unser Disziplinarrecht sieht schon seit Längerem vor, dass das Beamtenverhältnis nach sorgfältiger Prüfung durch eine Entscheidung der Exekutive beendet werden kann“, sagte Strobl dem Handelsblatt. „Das vereinfacht und beschleunigt das Disziplinarverfahren.“
Baden-Württemberg sei da schon weiter als der Bund. Dort sei nach den derzeit geltenden Vorschriften „die Entscheidung über die Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis den Gerichten zugewiesen“. Strobl sieht hier dringenden Handlungsbedarf.
„Von unseren Beamtinnen und Beamten erwarten wir zu Recht, dass sie sich aktiv für Freiheit, Demokratie und unseren Rechtsstaat einsetzen“, sagte der CDU-Politiker. „Wo Rechtsextremisten am Werk sind, muss deshalb schnell und entschlossen gehandelt werden.“ Der Bund müsse da schneller werden.
Der Fall des früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier hat jüngst gezeigt, wie schwierig es ist, solche Personen aus dem aktiven Dienst zu entfernen. Maier wird vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft. Er hatte sein Mandat bei der Bundestagswahl 2021 verloren und wollte danach als Richter in den Justizdienst zurückkehren. Seitdem beschäftigt sein Fall die sächsische Justiz.
Anfang Dezember entschied schließlich das Leipziger Dienstgericht für Richter, dass Maier in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden soll. Das Gericht folgte damit einem entsprechenden Antrag des sächsischen Justizministeriums.
Verfassungsschutz will obligatorische Sicherheitsüberprüfung bei der Einstellung von Mitarbeitern in Sicherheitsbehörden
Der SPD-Innenpolitiker Fiedler erwartet auch mit Blick auf die mutmaßlichen rechtsterroristischen Aktivitäten der Richterin Malsack-Winkemann, „dass es zu Kürzungen beziehungsweise zum Verlust der Ruhestandsbezüge kommen wird“.
Dringenden Handlungsbedarf sieht auch der Grünen-Fraktionsvize von Notz, zumal im Zusammenhang mit der Aufdeckung rechtsextremer und terroristischer Netzwerke immer wieder auch Angehörige des öffentlichen Dienstes eine Rolle spielten. „Gerade diejenigen, die unserem Staat dienen und ihn repräsentieren, stehen in einer ganz besonderen Verantwortung“, sagte von Notz. An ihrer Integrität dürfe es keinen Zweifel geben.
Scharfe Konsequenzen hält auch der parlamentarische Geschäftsführer der CSU im Bundestag, Stefan Müller, für geboten. „Wer den Staatsstreich plant, der hat im Staatsdienst nichts verloren und gehört ohne Wenn und Aber aus dem Beamtenverhältnis entlassen“, sagte Müller dem Handelsblatt.
„Reichsbürger sind Republikgefährder, die unsere Rechtsordnung aktiv bekämpfen“, betonte der CSU-Politiker. Er erwarte daher von Ministerin Faeser „klare Kante gegen Verfassungsfeinde und eine Verschärfung des Beamtenrechts“.
Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, regte in der ARD einen Sicherheitscheck für alle Personen an, die in die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern aufgenommen werden. Nötig seien auch intensive Fortbildungsmaßnahmen zum Umgang mit Rechtsextremismus in den eigenen Reihen und verbesserte Meldepflichten. „Es sind mehr als Einzelfälle“, sagte der oberste Verfassungsschützer.