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Grundrechtsdebatte Bundestag regelt Rechte für Geimpfte – Mehrheit für Verordnung erwartet

Der Bundestag will am Donnerstag über rechtliche Erleichterungen von Geimpften und Genesenen entscheiden. Bereits am Sonntag könnte die Verordnung in Kraft treten.
06.05.2021 - 12:30 Uhr Kommentieren
Nach Angaben von Gesundheitsminister Jens Spahn soll die Verordnung bereits am Sonntag in Kraft treten. Quelle: dpa
Rednerpult im Bundestag

Nach Angaben von Gesundheitsminister Jens Spahn soll die Verordnung bereits am Sonntag in Kraft treten.

(Foto: dpa)

Berlin Vor dem Hintergrund sinkender Corona-Infektionszahlen will der Bundestag am Donnerstag die Verordnung verabschieden, nach der vollständig Geimpfte von Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen befreit werden. Zugleich forderten die FDP sowie der Vorsitzende der Jungen Union aber eine Gleichstellung von getesteten Personen mit Geimpften.

„Es geht darum, dass wir Normalität für alle schaffen – für Genesene, Geimpfte und Negativ-Getestete“, sagt der CDU-Politiker Tilman Kuban den Sendern RTL und ntv. Umstritten ist, warum nicht etwa auch Restaurants für Voll-Geimpfte geöffnet werden dürfen.

Nach Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI) sind in Deutschland bislang 8,6 Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft, 30,6 Prozent haben mindestens eine Erstimpfung erhalten.

Im Bundestag wird dennoch eine deutliche Mehrheit für die Verordnung erwartet, der am Freitag auch der Bundesrat zustimmen soll. Nach Angaben von Gesundheitsminister Jens Spahn tritt sie dann am Sonntag in Kraft, so dass sich Geimpfte und Genesene dann nicht mehr an die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen halten müssen.

Hauptargument der Regierung ist, dass Grundrechte für sie wieder gelten müssen, weil von ihnen keine Infektionsgefahr mehr ausgeht. Für sie gilt aber weiter eine Masken- und Abstandspflicht.

Das Robert-Koch-Institut stuft das Restrisiko einer Infektionsübertragung für Personen mit vollem Impfschutz als etwas geringer ein als bei Personen mit einem tagesaktuellen Negativtest. JU-Chef Kuban forderte aber, es müsse darum gehen, die Gesellschaft zusammenzuhalten. Deshalb müsse man das Risiko in Kauf nehmen, dass von negativ getesteten Personen im Vergleich zu Voll-Geimpften ausgehe.

„Angesichts eines zurückgehenden Infektionsgeschehens und einer fortschreitenden Impfkampagne sollten wir mehr Öffnungsschritte unternehmen“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Marco Buschmann, zu Reuters.

Bundesverfassungsgericht hatte Stopp der Ausgangssperre abgelehnt

„Für Geimpfte, Genesene und auch Getestete sollten Restaurants, Geschäfte, Hotels, Museen, Theater und Kinos mit Schutzkonzepten wieder öffnen dürfen, wenn sie nicht in einem Hotspot liegen. Nur bestimmte Freiheitseinschränkungen für Geimpfte und Genesene zurückzunehmen, reicht nicht aus.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte es am Mittwoch abgelehnt, die in der sogenannten „Bundes-Notbremse“ vorgesehene Ausgangssperre zu stoppen. Damit blieben mehrere Eilanträge erfolglos. Die FDP, die ebenfalls geklagt hatte, verwies darauf, dass man nun die Entscheidung Karlsruhes im Hauptsacheverfahren abwarten müsse.

Die Debatte könnte sich auch durch die seit Tagen sinkende Zahl der Corona-Neuinfektionen verändern. Das RKI meldete am Donnerstag 21.953 weitere Corona-Fälle binnen eines Tages und rund 2800 weniger als am Donnerstag der Vorwoche.

Die Sieben-Tage-Inzidenz fiel auf 129,1, am Vortrag betrug sie 132,8. Der Wert gibt an, wie viele Menschen je 100.000 Einwohner sich in den vergangenen sieben Tagen mit dem Virus angesteckt haben. 250 weitere Menschen starben im Zusammenhang mit dem Virus.

Mehr: Ausgehen, Reisen, Einkaufen: Was künftig für Geimpfte und Genesene gilt

  • rtr
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