Gutachten der Monopolkommission: Neue Regeln für die Internetökonomie
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Gutachten der MonopolkommissionNeue Regeln für die Internetökonomie
Kartellrecht und Wettbewerbsregeln müssen an die Digitalwirtschaft angepasst werden, fordert die Monopolkommission. Eine Entflechtung von Google halten die Experten für unnötig - anders als der Bundeswirtschaftsminister.
Nicht überall sind der Vorsitzende der Monopolkommission und der Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel einer Meinung, etwa bei der Frage, ob es Sonderregeln für marktbeherrschende Internetunternehmen wie Google geben sollte.
(Foto: Stefan Boness/Ipon)
Berlin Die Wettbewerbsregeln in Deutschland müssen dem Internetzeitalter angepasst werden, fordert die deutsche Monopolkommission in einem neuen Sondergutachten. Beispielsweise müssten Fusionen in der Digitalbranche anders geprüft werden als in anderen Wirtschaftszweigen, sagte der Vorsitzende des Beratergremiums, Daniel Zimmer, am Montag bei der Vorstellung eines Sondergutachtens seines Gremiums zum Wettbewerb auf digitalen Märkten. Zugleich regte Zimmer auch den Wegfall von Vorschriften an, etwa für die Taxibranche.
Die fünfköpfige Monopolkommission, die die Bundesregierung zu Fragen von Wettbewerbspolitik, Wettbewerbsrecht und Regulierung berät, hält "Anpassungen des Rechtsrahmens und der Behördenpraxis" für nötig. Zimmer hob vor allem die die Fusionskontrolle hervor, also die behördliche Prüfung von geplanten Firmenzusammenschlüssen und -übernahmen unter Wettbewerbsaspekten. Die Marktstellung von Internetfirmen dürfe nicht nur anhand der Umsätze eingeordnet werden - auch das Transaktionsvolumen müsse betrachtet werden, sagte Zimmer. Schließlich komme in der Digitalwirtschaft das "wirtschaftliche Potenzial" einer Firma oftmals in ihrem Kaufpreis zum Ausdruck. Bei der Prüfung von Fusionsvorhaben sollten nach Ansicht der Monopolkommission zudem die bei den Unternehmen vorhandenen Nutzerdaten berücksichtigt werden. Oft würden neu gegründete Internetdienste "mit nur geringen Umsätzen, aber möglicherweise besonders wertvollen Datenbeständen" aufgekauft.
Zimmer kritisierte zugleich, dass die kartellrechtlichen Prüfverfahren oftmals zu lange dauerten. Als Beispiel nannte er das Verfahren der EU-Kommission gegen den US-Suchmaschinenanbieter Google, das sich bereits über viereinhalb Jahre erstreckt. Eine spezielle Regulierung extra für Suchmaschinen und andere" internetbasierte Dienste" hält die Monopolkommission allerdings für nicht erforderlich. Auch eine Entflechtung von Firmen wie Google sei nicht notwendig. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel sieht das etwas anders. Er warnte auf der gemeinsamen Pressekonferenz, Google sei beim Aufbau einer "in sich geschlossenen Internet-Infrastruktur" aus verschiedenen Diensten und Softwareangeboten bereits "sehr weit gekommen". Auch anderswo sind Monopolkommission und Minister nicht einer Meinung. Träfen neue, bislang unregulierte Dienste und herkömmliche, regulierte Dienstleistungen aufeinander, werde oft "reflexhaft" gefordert, die neuen Wettbewerber der bisherigen Regulierung zu unterstellen, kritisierte Zimmer. Die Monopolkommission empfehle aber, auch den "umgekehrten Weg" zu prüfen - also die Befreiung der althergebrachten Dienstleister von Regulierungsvorschriften. Als Beispiele nannte Zimmer die Konkurrenz des Chatdienstes WhatsApp mit der SMS, zwischen Internet-TV und herkömmlichem Fernsehen sowie zwischen dem Fahrdienstanbieter Uber und der Taxibranche.
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Google und das „Mobilegeddon“
Google will die Unternehmen dazu bringen, ihre Portale für mobile Geräte zu optimieren. Der Konzern berücksichtigt daher in seinem Algorithmus, ob die Seiten für die kleinen Bildschirme angepasst sind.
Google verlangt, dass sich Website „problemlos und intuitiv“ auf Smartphones nutzen lassen. Das betrifft Darstellung und Bedienung, aber auch das Laden von Videos und Grafiken. Zudem soll die Darstellung automatisch an die Größe des Bildschirms angepasst werden.
Die Kriterien lassen sich aufschlüsseln. Großen Wert legt Google beispielsweise darauf, dass der Text groß genug ist, außerdem sollten die Links leicht anklickbar sind und nicht zu eng beieinander stehen.
Die Optimierung für mobile Geräte fließt in das Ranking ein. Es wirkt sich somit darauf aus, auf welchem Platz eine Website in der Google-Trefferliste landet. Allerdings gilt das nur für die Suche auf mobilen Geräten, nicht auf dem Desktop.
Der Konzern nimmt regelmäßig Änderungen am Algorithmus vor. Mal geht es darum, Tricksereien zu verhindern, mit denen Website-Betreiber sich einen Vorteil verschaffen wollen, mal darum, die Verschlüsselung zu fördern. Dieses Mal steht die mobile Nutzung im Mittelpunkt.
Gabriel reagierte skeptisch. Ein Taxikunde müsse sich darauf verlassen können, dass der Fahrer "sein Gewerbe beherrscht", das Auto in Ordnung sei und auch der Preis angemessen ausfalle, sagte er. Deshalb müssten gewisse Regulierungen von allen Marktteilnehmern eingehalten werden. Das sei auch eine Frage des Verbraucherschutzes. Im Hinblick auf den Schutz von Verbrauchern und deren Daten lobte die Monopolkommission die geplante europäische Datenschutzgrundverordnung. Positiv sei etwa das geplante Recht auf Datenportabilität, also die Mitnahme von Daten beim Wechsel zu einem anderen Anbieter. Die Verordnungsentwürfe dürften nun inhaltlich nicht verwässert werden, mahnte die Kommission. Gabriel sagte, er rechne mit einer Verabschiedung der Verordnung in diesem Sommer.
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