Gutachten So lassen sich Bauprojekte beschleunigen

Große Infrastrukturprojekte verzögern sich oft, weil Bürger und Verbände dagegen klagen können.
Berlin Das Thema ist ein Dauerbrenner im politischen Berlin: Die Planung und der Bau von Infrastrukturprojekten ziehen sich oft über Jahre zäh hin – auch weil betroffene Bürger oder Verbände mehrfach klagen können. Mit der Folge, dass es immer weniger planfestgestellte Vorhaben gibt – so wenige, dass teilweise im Bundeshaushalt für Investitionen bereitgestellte Mittel nicht verbaut werden können, weil baureife Projekte Mangelware sind.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte sich im vergangenen Jahr des Themas angenommen und ein Gesetz zur „Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ auf den Weg gebracht. Als ein Bremsklotz wurden seinerzeit etwa lange Gerichtsverfahren ausgemacht. Künftig sollte deshalb das Bundesverwaltungsgericht für mehr Schienenvorhaben als bisher zuständig sein, lautete ein Vorschlag.
Scheuer traf damit einen wunden Punkt, wie sich jetzt zeigt. Denn genau hier, bei den Gerichten, setzt nun auch ein Gutachten an, das der Kieler Anwalt Wolfgang Ewer, langjähriger Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), im Auftrag des Normenkontrollrats erstellt hat.
Das Gremium untersucht Gesetze auf unsinnige Vorschriften und zu viel Bürokratie. Die aktuelle Expertise, die heute an Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) übergeben wurde, beschäftigt sich mit der Frage, wie verwaltungsgerichtliche Verfahren zur Überprüfung von Planungs- und Genehmigungsentscheidungen für Großvorhaben effizienter und schneller durchgeführt werden können.
Dass diese Verfahren so lange dauerten, sei ein Grund für die Investitionszurückhaltung, heißt es in dem Papier. Und das, obwohl Deutschland in Sachen Infrastruktur seit Jahren von seiner Substanz lebe, wie der Kontrollrats-Vorsitzende, Johannes Ludewig, nüchtern feststellt. Jedoch dauere es hier wie auch bei Industrieanlagen „zu lange von der Idee bis zur Realisierung“. Das habe zwar auch betriebswirtschaftliche Gründe, liege aber eben auch an der langen Dauer der Planungs-, Genehmigungs- und Gerichtsverfahren, so Ludewig.
Initiativen, dieses zu ändern, habe es schon viele gegeben. Die verwaltungsgerichtlichen Kontrollverfahren seien hingegen kaum auf Beschleunigungsmöglichkeiten hin untersucht worden. „Diese Lücke zu schließen, dazu leistet unser Gutachten einen wichtigen Beitrag“, betonte Ludewig.
In dem Gutachten werden zahlreiche Vorschläge skizziert, um Verwaltungsgerichtsverfahren zu beschleunigen: etwa die Einführung eines obligatorischen frühen ersten Erörterungstermins, damit die Verfahrensbeteiligten schneller in die Klärung der Rechtsfragen eintreten können oder die Nutzung elektronischer Akten.
In verwaltungsgerichtlichen Großverfahren umfassen allein die Akten der Behörden häufig zahlreiche Ordner, gibt Gutachter Ewer zu bedenken. Diese Unterlagen allen Verfahrensbeteiligten zugänglich zu machen, koste viele Monate Zeit, denn Papierakten ließen sich nicht von allen Beteiligten und Richtern zeitgleich lesen. Behörden sollten daher, so sein Vorschlag, zur Vorlage von digital durchsuchbaren elektronischen Dokumenten verpflichtet werden.
Experten sollen Gerichte unterstützen
Das Gutachten rät zudem, eine schnellere Aktenbearbeitung zu ermöglichen. Insbesondere umweltrechtliche Fragen seien häufig komplex, so dass für Richter ein hoher Zeitaufwand zur Durchdringung dieser Fragen entstehe. Jurist Ewer empfiehlt daher, dass Gerichte Fachgutachter oder zusätzliche wissenschaftliche Mitarbeiter in die Verfahren einbeziehen, um diese Arbeit zu beschleunigen. Diese könnten etwa „Plausibilitätsprüfungen“ durchführen und den Richter beratend unterstützen.
Bei den Verwaltungsrichtern kommen die Ideen gut an. „Es gibt schon seit einiger Zeit Überlegungen und Versuche, Richter bei der Vorbereitung ihrer Entscheidungen durch Hinzuziehung von Hilfskräften zu entlasten“, sagte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter, Robert Seegmüller, dem Handelsblatt. Im Asylrecht etwa arbeiteten wissenschaftliche Mitarbeiter vorab die Situation in den Herkunftsstaaten auf.
„Am Ende muss aber der Richter, der entscheidet, die komplexe Materie durchdrungen haben“, betonte Seegmüller. „Das kostet umso mehr Zeit je umfangreicher das zu prüfende materielle Recht ist.“
Gleichwohl sei es „sinnvoll“, dass der Normenkontrollrats sich Gedanken über eine Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren mache, die Großvorhaben betreffen. Diesem Thema werde sich auch der anstehende 19. Verwaltungsgerichtstag Mitte Mai in Darmstadt ausgiebig widmen, so Seegmüller.
Bei der Realisierung von Großvorhaben sei eine sehr große Menge an Normen zu beachten, erläuterte der Verwaltungsjurist. Viele beträfen das Umweltrecht, das sicherstellen soll, dass bestehendes Recht keinen Schaden nehme. „Das führt zu komplexen Prozessen“, so Seegmüller. „Wer viel bewahren will, muss auch viel prüfen.“
Gutachten ist eine gute Grundlage
Die einzelnen Vorschläge aus dem Gutachten böten aber Potenzial, sagte Seegmüller weiter. Die Digitalisierung von Akten bei Behörden und Gerichten etwa sei indes schon beschlossene Sache. Aber es sei kompliziert, die Prozesse umzustellen und sinnvolle Programme zu entwickeln. „Papier ist eben auch sehr flexibel.“
Normenkontrollrat-Chef Ludewig sieht das Gutachten als gute Grundlage, bestehende Missstände zu beheben. Die betriebswirtschaftliche Entscheidung für eine Investition liege zwar beim Unternehmer. Der Staat müsse aber seinerseits dafür sorgen, dass die Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Vorhaben bestmöglich seien.
Das gelte auch für die verwaltungsgerichtliche Kontrolle. „Wir erwarten, dass die Bundesregierung die Vorschläge prüft und die notwendigen gesetzlichen Änderungen auf den Weg bringt“, so Ludewig.
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Das Tool „ Planx im Zusammenhang vom WIKIHOUSE“ - Ist jetzt - OPEN Systems Lab (Das Tool visualisiert die Zusammenhänge von Baugesetzgebung und örtliche Gegebenheiten in einer benutzerfreundlichen Oberfläche und vereinfacht so den Prozess des Bauantrags bis zur Genehmigung. PS und Zu ende gedacht: Das könnte... Richter/Anwälte... ersetzen. MfG