Hartz IV Forscher wollen Vollzeitarbeit für „Aufstocker“ lohnenswerter machen

Eine geringfügige Beschäftigung lohnt sich für Arbeitslose nur selten.
Berlin Wer mehr arbeitet, soll auch mehr verdienen. Für viele Erwerbstätige im Niedriglohnsektor, die ihr Arbeitseinkommen mit Hartz IV aufstocken müssen, gilt der Grundsatz nur bedingt. Unter dem Strich bleibt ihnen kaum mehr Geld, wenn sie die Zahl ihrer Arbeitsstunden erhöhen, weil zugleich die Transferzahlung sinkt.
In einem Gutachten für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) macht sich das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) deshalb für eine Reform der Freibeträge stark. Das geltende Recht „begünstigt in starkem Maße die Ausübung von Tätigkeiten mit geringen Wochenarbeitszeiten“, heißt es in dem Papier, das dem Handelsblatt vorliegt.
So hat ein alleinstehender Aufstocker, der zum Mindestlohn arbeitet, derzeit nur 70 Cent pro zusätzlicher Arbeitsstunde mehr in der Tasche, wenn er seine Wochenarbeitszeit von 20 auf 40 Stunden aufstockt, rechnet IW-Ökonom Holger Schäfer vor.
Aktuell werden Arbeitseinkommen bis 100 Euro nicht auf die Grundsicherung angerechnet, bei höheren Verdiensten sind es dagegen 80 bis 90 Prozent. Das verfügbare Einkommen aus Arbeitslohn und staatlicher Stütze erhöht sich in diesem Fall also nur um zehn bis 20 Prozent.
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Das IW schlägt vor, den Grundfreibetrag von 100 auf 20 Euro zu kürzen und darüber hinausgehende Bruttoeinkommen bis 300 Euro komplett auf den Hartz-IV-Anspruch anzurechnen. Von Verdiensten zwischen 300 und 1 400 Euro bleiben Hartz-IV-Empfängern ohne Kinder 35 Prozent. Noch höhere Einkommen werden wiederum vollständig auf den Transferanspruch angerechnet.
Nach einer solchen Reform hätte der Aufstocker, der seine Arbeitszeit von 20 auf 40 Wochenstunden erhöht, nicht 70 Cent, sondern 2,44 Euro pro zusätzlicher Arbeitsstunde mehr in der Tasche. Arbeitslose, die einen Vollzeitjob aufnehmen, würden zudem stärker profitieren als jene, die nur einen Minijob oder eine Teilzeitstelle wählen. Nach geltendem Recht ist es genau umgekehrt.
Von den 1,1 Millionen Aufstockern haben rund zwei Drittel nur einen Mini- oder Teilzeitjob. Der starke Teilzeitanreiz sei ein Problem, „weil das eigentliche sozial- und arbeitsmarktpolitische Ziel darin besteht, dass Leistungsempfänger einen möglichst großen Anteil ihres eigenen Bedarfs aus eigener Kraft erwirtschaften“, schreibt Schäfer. Entsprechend werden alleinstehende Erwerbstätige bis maximal 1.000 Euro Bruttoeinkommen im IW-Modell schlechtergestellt als im Status quo.
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