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Hinweisgeber In Deutschland sollen Whistleblower künftig per Gesetz geschützt werden

Bislang erfuhren Hinweisgeber keinen besonderen Schutz vor Strafverfolgung. Durch eine neue Passage in einem Gesetz soll sich das ändern.
01.04.2019 - 15:05 Uhr Kommentieren
Der frühere CIA-Mitarbeiter ist einer der bekanntesten Whistleblower der Welt. Quelle: Reuters
Edward Snowden

Der frühere CIA-Mitarbeiter ist einer der bekanntesten Whistleblower der Welt.

(Foto: Reuters)

Berlin Panama Papers, Facebook-Datenskandal oder Luxleaks – immer wieder sind es Hinweisgeber, durch die Missstände ans Licht kommen. In Deutschland genossen diese „Whistleblower“ bislang keinen besonderen Schutz vor Strafverfolgung. Mit einer kleinen Passage in einem Gesetz ändert sich das nun.

„Erstmals wird Whistleblowing überhaupt gesetzlich geregelt, und zwar zum Vorteil der Hinweisgeber, tendenziell zum Nachteil von Unternehmen“, betont Nikolas Gregor von der Kanzlei CMS Deutschland. Dass Whistleblower Informationen nun straffrei aufdecken können, hängt mit einem Gesetz zusammen, das jüngst im Bundestag beschlossen wurde und in der kommenden Woche als „Top 6“ vom Bundesrat gebilligt werden soll: das „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“.

Die Regelungen wenden sich vor allem gegen Wettbewerber, die ihre Konkurrenz ausspionieren wollen. Doch ganz zuletzt schleuste der Rechtsausschuss noch explizite „Ausnahmen“ ein. In der geänderten Fassung findet sich damit ein „Tatbestandsausschluss“ für Hinweisgeber.

Für sie ist es demnach nicht verboten, Geschäftsgeheimnisse zu erlangen, zu nutzen oder offenzulegen, wenn dies „zur Aufdeckung einer rechtswidrigen Handlung oder eines beruflichen oder sonstigen Fehlverhaltens“ erfolgt und „wenn die Erlangung, Nutzung oder Offenlegung geeignet ist, das allgemeine öffentliche Interesse zu schützen“.

Der Begriff des „sonstigen Fehlverhaltens“ ist dabei erstaunlich weit gefasst. Wie in der Gesetzesbegründung ausgeführt wird, wäre das „ein unethisches Verhalten“, das aber nicht notwendigerweise gegen Rechtsvorschriften verstößt. Beispiel: Auslandsaktivitäten eines Unternehmens, die in den betreffenden Ländern nicht rechtswidrig sind, aber dennoch von der Allgemeinheit als Fehlverhalten gesehen werden, wie Kinderarbeit oder gesundheits- oder umweltschädliche Produktionsbedingungen.

Auch die systematische und unredliche Umgehung von Steuertatbeständen werde in der öffentlichen Diskussion häufig als unethisches Verhalten angesehen, heißt es weiter. Dass Whistleblower nur solche Informationen enthüllen dürfen, an denen ein öffentliches Interesse besteht, stellt eine wichtige Eingrenzung dar. Ausgeschlossen sind damit etwa die Nutzung des Geschäftsgeheimnisses als Druckmittel oder eine Offenbarung aus Rache.

Und während im Gesetzentwurf der Hinweisgeber zunächst noch „in der Absicht“ handeln musste, das allgemeine öffentliche Interesse zu schützen, muss sein Handeln nun „geeignet“ sein. Mit dieser Formulierung in der geänderten Fassung werden nun auch „Mischmotivationen“ erfasst. Damit soll der Gefahr begegnet werden, dass es nach Enthüllungen zu einer „Gesinnungsprüfung“ des Hinweisgebers kommt.

Unternehmen sollten eine „Whistleblower-Hotline“ einrichten

„Ein Grund mehr für Unternehmen, eine Whistleblower-Hotline einzurichten“, erklärt Urs Stelten von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek mit Blick auf das neue Gesetz. „Bietet ein Unternehmen Whistleblowern keine Möglichkeit, sich an das Unternehmen selbst zu wenden, dann bleibt dem Whistleblower nur der Gang zu den Behörden oder der Presse.“

Auf absehbare Zeit ist dieser Schritt für die meisten Unternehmen ohnehin nötig. Denn gerade hat auch die EU Standards für den Schutz von Hinweisgebern beschlossen. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen demnach künftig eine Stelle einrichten, an die sich Whistleblower wenden können.

Die Hinweisgeber sollen außerdem vor Kündigungen und anderen Repressalien durch ihre Arbeitgeber geschützt werden. Voraussichtlich am 17. April soll das Europäische Parlament die Richtlinie formell bestätigen. Dann haben die Länder zwei Jahre Zeit, die neuen Regelungen in nationales Recht umzuwandeln.

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