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Homeoffice-Pflicht Persönliche Beratung in Jobcentern: Personalräte fordern mehr Telefon- und Videoberatung

Während der Arbeitsminister Beschäftigte wieder ins Homeoffice schickt, soll in den Jobcentern die Beratung vor Ort stattfinden. Das sorgt für Ärger bei den Jobcenter-Personalräten.
25.11.2021 Update: 06.01.2022 - 15:53 Uhr Kommentieren
In der ersten Hochphase der Pandemie wurde die persönliche Beratung in den Jobcentern stark eingeschränkt. Das soll jetzt anders werden. Quelle: dpa
Jobcenter

In der ersten Hochphase der Pandemie wurde die persönliche Beratung in den Jobcentern stark eingeschränkt. Das soll jetzt anders werden.

(Foto: dpa)

Berlin Seit Mittwoch gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz – und wenn irgend möglich, sollen Arbeitgeber Arbeitnehmern mit Bürojobs anbieten, von zu Hause aus zu arbeiten. Doch Beschäftigte in den Jobcentern sind in Sorge, dass bei ihnen mit zweierlei Maß gemessen wird.

Denn die Bundesagentur für Arbeit (BA) legt Wert darauf, dass Gespräche mit Arbeitslosen und Leistungsbeziehern auch persönlich im Jobcenter geführt werden – und nicht nur per Telefon oder Videoberatung.

Der Vorsitzende der Jobcenter-Personalräte, Moritz Duncker, hat sich deshalb jetzt in einem Schreiben an den geschäftsführenden Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gewandt.

Viele Jobcenter stünden derzeit vor der schrittweisen und an einigen Orten sogar kompletten Rückkehr zum ungesteuerten Kundenzugang, während gleichzeitig die Infektionszahlen in die Höhe schössen, heißt es in dem Brief, der dem Handelsblatt vorliegt. „Dies allein führt schon zu Friktionen, da sich manche Geschäftsführungen schwertun, Homeoffice auszuweiten und die Beschäftigten von zu Hause aus arbeiten zu lassen.“

Darüber hinaus stelle sich aber auch die Frage, was in der aktuellen Situation an persönlichen Vorsprachen tatsächlich erforderlich sei. Vielerorts werde Druck zur vermeintlichen Zielerreichung und zur Kundenbetreuung in Präsenz ausgeübt, was für die Beschäftigten zusätzliche psychische Belastungen zur Folge habe.

Die BA hatte pandemiebedingt im letzten Winter zeitweise fast 65.000 ihrer insgesamt rund 100.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mobil arbeiten lassen. Viele Services wie die Verlängerung von Arbeitslosengeld II können auch online erledigt werden.

2G in Arbeitsagenturen und von BA betriebenen Jobcentern

In einem Schreiben an alle Jobcenter-Mitarbeiter wies der dreiköpfige BA-Vorstand jetzt aber darauf hin, wie bedeutsam das persönliche Gespräch „für den Erfolg unserer Beratungs- und Vermittlungsarbeit bei bestimmten Personengruppen ist“. Hierbei dürfte er beispielsweise Langzeitarbeitslose im Blick haben, von denen viele ohne enge und regelmäßige Betreuung kaum die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt schaffen.

Ab diesem Donnerstag gilt in den Arbeitsagenturen die 2G-Regel. Das heißt, geimpfte und genesene Kundinnen und Kunden werden möglichst persönlich beraten, den anderen bleibt die Möglichkeit der Onlineberatung oder einer Kurzberatung an einem Notfallschalter. In den gemeinsam mit den Kommunen betriebenen Jobcentern entscheidet dabei jeweils die Geschäftsführung vor Ort über Homeoffice und Zugangsregeln.

Die Personalräte fürchten aber, dass die Entscheidung oftmals zulasten der Beschäftigten ausfällt – auch um den Wunsch der Nürnberger Zentrale nach persönlicher Ansprache gerecht zu werden. Zuweilen ist es auch die Kommune als Träger des Jobcenters, die die Erwartungen an die Mitarbeiter hochschraubt.

Die Homeoffice-Regelung sei ein wichtiges Instrument der Kontaktreduzierung und damit des Infektionsschutzes, heißt es deshalb auch in dem Brief an Arbeitsminister Heil. Die Formulierung, dass die Arbeit von zu Hause zu ermöglichen ist, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen, „eröffnet jedoch einen gewissen Interpretationsspielraum und wird im Zweifelsfall nicht immer im Sinne des Infektionsschutzes ausgelegt“.

So gebe es teilweise Vorgaben, wonach Erstgespräche oder der Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen grundsätzlich in Form einer persönlichen Beratung erfolgen müssten. „Dies entspricht unter Berücksichtigung der extremen pandemischen Rahmenbedingungen in keiner Weise unseren Vorstellungen eines notwendigen Arbeits- und Gesundheitsschutzes“, kritisieren die Personalvertreter.

Kontaktreduzierung als erstes Mittel der Wahl

Die 2G-Regel für die Kundinnen und Kunden sei allein nicht ausreichend, weil auch Geimpfte und Genesene das Coronavirus übertragen könnten. Deshalb müsse Kontaktreduzierung das erste Mittel der Wahl sein. Die Kolleginnen und Kollegen in den Jobcentern täten das ihnen Mögliche, um Ratsuchende und Leistungsbezieher zu bedienen, zu beraten und ihnen passende Angebote zu unterbreiten, heißt es in dem Brief an Heil weiter.

Dies sei eine verantwortungsvolle und in Pandemiezeiten besonders aufreibende Aufgabe, die sie dennoch gern übernähmen. „Sie brauchen keinen zusätzlichen Druck zur persönlichen Beratung am Schreibtisch, wenn es auch anders (zum Beispiel telefonisch oder per Videoberatung) geht.“

Der Arbeitsminister möge doch deshalb bitte auf die Träger und die Geschäftsführungen der Jobcenter einwirken, „dass diese verantwortungsbewusst mit der aktuellen Pandemiesituation umgehen und den Druck aus dem operativen Geschäft nehmen“.

Mehr: Überraschende Schlussabrechnung – Arbeitsagentur kontrolliert rückwirkend Kurzarbeitergeld

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