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Horrorbilder auf Zigarettenschachteln Schock für Raucher

Seit Freitag müssen Schockbilder auf Zigarettenpackungen gedruckt werden – ein Eilantrag beim Verfassungsgericht dagegen scheiterte. Bis Raucher den Anblick der Packungen ertragen müssen, wird es aber wohl noch dauern.
20.05.2016 - 14:40 Uhr
Der Eilantrag eines Unternehmens gegen die neuen Schachteln vor dem Bundesverfassungsgericht ist gescheitert. Quelle: dpa
Schockbilder auf Zigarettenpackungen

Der Eilantrag eines Unternehmens gegen die neuen Schachteln vor dem Bundesverfassungsgericht ist gescheitert.

(Foto: dpa)

Karlsruhe Das Bundesverfassungsgericht hat eine einstweilige Anordnung gegen Schockbilder auf Zigarettenschachteln abgelehnt. In einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung wies das Gericht den Eilantrag eines mittelständischen Unternehmens ab. Somit müssen die Hersteller ab Freitag als Abschreckung gedachten Bilder auf Zigaretten- und Tabakpackungen anbringen. Altbestände ohne Fotos dürfen jedoch noch ein Jahr in den Handel kommen. Auch das Verbot von Mentholzigaretten kann umgesetzt werden. Hier gilt allerdings eine Übergangsfrist bis 2020.

Ein Familienunternehmen mit 142 Mitarbeitern hatte gegen die neuen Regelungen Verfassungsbeschwerde eingelegt und wollte ihr Inkrafttreten zusätzlich durch einen Eilantrag verhindern. Eine einstweilige Anordnung wurde aber von einer Kammer des Ersten Senats einstimmig abgelehnt.

Zur Begründung heißt es, das Unternehmen habe keine irreparablen, „an die Schwelle der Existenzbedrohung heranreichenden“ Nachteile für die Tabakbranche dargelegt. Andererseits diene das Gesetz dem Gesundheitsschutz und solle den europäischen Binnenmarkt harmonisieren. Dies seien gewichtige Ziele. Die Abwägung ergebe daher, dass die Regelungen nicht im Eilverfahren außer Kraft zu setzen seien.

Von Bedeutung war für die Bundesverfassungsrichter auch, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Tabakrichtlinie gebilligt hat. Das deutsche Gesetz setzt diese Richtlinie um. Ein vorläufiger Stopp komme deshalb „allenfalls in besonderen Ausnahmefällen“ infrage, erklärte das oberste deutsche Gericht.

  • rtr
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