Benachrichtigung aktivieren Dürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafft Erlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviert Wir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke

Immobilien Bundesverfassungsgericht verwirft Eilantrag gegen Berliner Mietendeckel

Die Richter halten den Antrag für verfrüht. Zwar hatte das Abgeordnetenhaus in Berlin das Gesetz in zweiter Lesung beschlossen, doch eine dritte Lesung sei noch möglich.
14.02.2020 - 10:38 Uhr Kommentieren
Mit dem Gesetz sollen die Mieten in der Hauptstadt für fünf Jahre nicht steigen dürfen. Quelle: dpa
Wohnungen in Berlin

Mit dem Gesetz sollen die Mieten in der Hauptstadt für fünf Jahre nicht steigen dürfen.

(Foto: dpa)

Karlsruhe Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag von Vermietern gegen den Berliner Mietendeckel als unzulässig verworfen. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei verfrüht, entschied die 3. Kammer des Ersten Senats in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss (1BvQ 12/20).

Ein Eilantrag gegen ein Gesetz vor dessen Verkündung setze voraus, dass der Inhalt feststehe und die Verkündung unmittelbar bevorstehe. Zwar habe das Abgeordnetenhaus von Berlin das Gesetz zum Mietendeckel in zweiter Lesung beschlossen. Möglich sei aber noch eine dritte Lesung auf Verlangen des Präsidenten des Abgeordnetenhauses oder des Senats. Es sei nicht vorgetragen worden oder ersichtlich, dass diese keine dritte Lesung verlangt hätten.

Berlin führt als erstes Bundesland einen Mietendeckel ein. Das Abgeordnetenhaus hatte das Gesetz Ende Januar mit rot-rot-grüner Mehrheit gegen die Stimmen der Opposition beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die Mieten in der Hauptstadt für fünf Jahre nicht steigen dürfen.

  • dpa
Startseite
Mehr zu: Immobilien - Bundesverfassungsgericht verwirft Eilantrag gegen Berliner Mietendeckel
0 Kommentare zu "Immobilien: Bundesverfassungsgericht verwirft Eilantrag gegen Berliner Mietendeckel"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%