Premium Infektionsschutzgesetz Regierung beschließt Corona-Notbremse – Nächtliche Ausgangssperren für große Teile des Landes

Die Notbremse soll per Gesetz durchgesetzt werden.
Berlin Die Bundesregierung hat sich auf eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes verständigt, mit der eine bundesweit verbindliche „Notbremse“ ab einer bestimmten Infektionsrate eingeführt wird. Einen entsprechenden Entwurf des Bundesgesundheits- und des Innenministeriums hat das Kabinett am Vormittag beschlossen. Innerhalb der Regierungskoalition gibt es aber noch erheblichen Unmut über die geplante Neuregelung.
Mit der Neuregelung werden Arbeitgeber verpflichtet, nicht im Homeoffice tätigen Beschäftigten mindestens einen Corona-Test pro Woche anzubieten. Die geänderte Arbeitsschutzverordnung soll nach Aussage von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in der kommenden Woche in Kraft treten.
Ab einer Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche müssen Landkreise oder kreisfreie Städte unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr am nächsten Morgen verhängen. So steht es im Kabinettsentwurf für die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, der dem Handelsblatt vorliegt. Ab einer Inzidenz von 200 müssen Schulen ihren Präsenzunterricht einstellen.
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