Premium Infektionsschutzgesetz Verhältnismäßig oder nicht? So urteilten Gerichte bisher über lokale Ausgangssperren

Ab 22 Uhr sollen die Bürgerinnen und Bürger zuhause bleiben.
Berlin Im Kampf gegen die Corona-Pandemie sieht die geplante „Bundes-Notbremse“ nach den letzten Änderungen von Union und SPD auch eine bundeseinheitlich geregelte Ausgangssperre vor. Diese soll in Kreisen und Städten von 22 Uhr bis fünf Uhr greifen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 100 überschritten hat. Bis Mitternacht soll es aber erlaubt sein, dass Einzelpersonen auch ohne Hund draußen etwa spazieren gehen dürfen.
Die FDP hat bereits eine Verfassungsbeschwerde angekündigt, sollte die Regierung nicht auf bestimmte Maßnahmen wie Ausgangssperren verzichten. Auch Bürger könnten den Gang nach Karlsruhe antreten.
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