Ein „Gefährder“, der nur geduldet ist, weil er nicht abgeschoben werden kann, sollte wenigstens in Abschiebehaft genommen werden können, wird gefordert. Die Abschiebehaft sollte verlängert werden. Heute kann sie bis zu sechs Monate dauern. Die Möglichkeit für Ausreisegewahrsam, der an weniger Voraussetzungen geknüpft ist, soll nach dem Willen der CDU von vier Tagen auf vier Wochen verlängert werden.
Schnellere Abschiebung: Nach den Kölner Silvester-Übergriffen wurden Aufenthaltsgesetz und Abschieberegeln verschärft. Schnelle Abschiebungen sind danach möglich: „Die oberste Landesbehörde kann gegen einen Ausländer auf Grund einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr ohne vorhergehende Ausweisung eine Abschiebungsanordnung erlassen. Die Abschiebungsanordnung ist sofort vollziehbar.“
Eine Duldung ist kein Aufenthaltsrecht, sondern sichert nur eine befristete Aussetzung der Abschiebung zu. In Deutschland sind etwa 205.000 Menschen ausreisepflichtig. Davon hatten Ende November 153.000 eine Duldung. Diese Menschen hatten keinen Erfolg mit ihrem Asylantrag, werden aber trotzdem vorerst nicht abgeschoben, etwa weil sie keine Papiere haben. Die Duldung soll maximal 18 Monate dauern.
Fußfesseln für alle Gefährder: Damit würde man sich über die Unschuldsvermutung hinwegsetzen. Eine Rechtsgrundlage gibt es nicht. Zudem leben nicht alle „Gefährder“ in Deutschland.
„Gefährder“ stärker überwachen: Das Bundeskriminalamt (BKA) führt 549 Menschen als islamistische „Gefährder“. Auch der mutmaßliche Attentäter von Berlin, der Tunesier Anis Amri, wurde diesem Kreis zugerechnet. Eine Komplettüberwachung aller „Gefährder“ ist aber kaum möglich. Um einen gefährlichen Islamisten rund um die Uhr zu observieren, sind laut Experten etwa 40 Beamte nötig.
Mehr Grenzkontrollen innerhalb der EU: Amri konnte nach Deutschland einreisen, nach seiner Tat über Frankreich nach Italien flüchten. Das liegt am „Schengen-Abkommen“ mit der weitgehenden Abschaffung von Grenzkontrollen in der EU. Grenzkontrollen würden mehr Personal erfordern und nicht nur die Bewegungsfreiheit von EU-Bürgern einschränken, sondern auch der Wirtschaft erheblichen Schaden zufügen.
Bereits im August hat de Maizière gefordert, dass die Justiz leichter auf verschlüsselte Kommunikation zugreifen können soll.
Schärfere Meldeauflagen: Eigentlich gibt es schon strenge Auflagen – geregelt im Aufenthaltsgesetz Paragraf 56: „Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit“. Amri hätte sich mindestens einmal wöchentlich bei der Polizei melden müssen. Sein Aufenthalt wäre auf einen Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde in NRW beschränkt. Ein Verstoß gilt als Straftat. Der Mann hätte somit in U-Haft genommen werden können, da er zum Beispiel häufig in Berlin war.
Eine Obergrenze von 200 000 einreisenden Flüchtlingen: Das verlangt die CSU schon lange. Zuwanderung soll so besser kontrolliert werden, damit Deutschland bei der Integration nicht überfordert wird. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Behörden den Überblick behalten, wer einreist.
Wer im Ausland für eine Terrormiliz gekämpft hat, der soll die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren – sofern er Doppelstaatler ist. Auch das hat die Union vielfach gefordert, sie konnte die SPD bisher aber nicht überzeugen.
Tunesien, Marokko und Algerien sollen als sichere Herkunftsländer eingestuft werden. Das hatten die Grünen im Bundesrat blockiert. Die Anerkennungsquoten für Asylbewerber aus diesen Ländern sind gering. Eine Einstufung als „sicher“ ermöglicht schnellere Asylverfahren. Eine rasche Abschiebung garantiert das aber nicht.
CSU-Politiker plädieren dafür, einen neuen Haftgrund zu schaffen für Ausreisepflichtige, von denen eine unmittelbare Gefahr ausgeht. Innenminister Thomas De Maizière (CDU) hatte einen Gesetzentwurf vorgelegt, um eine Ausreisepflicht wirkungsvoll durchzusetzen und einen Haftgrund der „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ vorgeschlagen - dieser ist aber umstritten.
Transitzonen an deutschen Außengrenzen: Die Forderung der CSU ist nicht neu. Dort sollte vor einer Einreise zunächst die Identität von Flüchtlingen geklärt werden und auch über viele Asylanträge schnell entschieden werden. Kritiker halten dies für wenig praktikabel. Die Prüfung der Identität kann Monate dauern.
Viele Politiker wollen die Videoüberwachung ausbauen. Im Gespräch ist eine automatische Gesichtserkennung, die beim Identifizieren von Straftätern helfen soll. Experten sehen in flächendeckender und dauerhafter Videoüberwachung einen Eingriff in die Grundrechte unbescholtener Bürger. Mehr Videoüberwachung war auch schon Teil des Sicherheitspakets von Innenminister Thomas de Maizière im August.
Bessere Überwachung von Hasspredigern und der Finanzierung von Moscheen: Auch diese Forderung der Union ist nicht neu. Die CSU will, dass Behörden mit Vereinsverboten härter und konsequenter auf Radikalisierung reagieren.
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>>Abschiebehaft auch ohne Ausreise-Perspektive >>
Geht der LAUFENDE JUSTIZMETER jetzt unter Gesetzesbrecher ?
Will er die Illegalen jetzt auch illegal abschieben, ohne Papiere ?
Nur wollen und nichts machen. Nur gegen die eigene Bevölkerung vorsätzlich, ungestraft arbeiten.
Herr Maas will schon wieder zu kurz springen! Abschiebehaft nur für ausreisepfichtige Gefährder, was soll das denn? Laut EU Gesetzen ist schon heute die Abschiebehaft für ALLE Ausreisepflichtigen möglich. Herr Maas wir brauchen nur die Anwendung des bereits in der EU erlaubten!