Kritiker befürchten deswegen schon länger, dass die Betreiber in vorauseilendem Gehorsam in Zweifelsfällen lieber löschen oder sperren. Und tatsächlich war die Aufregung groß, als vor wenigen Wochen mehrere Twitter-Accounts blockiert und Tweets gelöscht wurden. Für FDP, Grüne und Linke war die Ursache seinerzeit schnell ausgemacht: Das NetzDG sei schuld. Dass die Kritiker mit ihrer Einschätzung offenbar nicht ganz falsch gelegenen haben, zeigt nun der Jahresbericht der Beschwerdestelle des Internetverbands Eco, der am Dienstag in Berlin vorgestellt wurde.
Auch die Eco-Experten sehen das Risiko, dass die im Gesetz vorgesehenen Löschfristen im Ergebnis zum sogenannten Overblocking von Inhalten durch die Plattform-Betreiber führen können. Dies kann an den teils juristisch schwierig zu beurteilenden Fällen liegen. Eco geht vor allem gegen Kinderpornografie, aber auch gegen Hass und Hetze vor.
Was man zu Hasskommentaren wissen sollte
Die Beschwerdestelle selbst hat die Erfahrung gemacht, dass das mitunter aufwendige Prüfen von Inhalten im Bereich Rassismus deren Löschung zum Teil erheblich verzögert. Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen können dann oft nicht eingehalten werden. Auch deshalb, weil die Provider oft erst nach einigen Tagen über zu löschende Inhalte informiert werden, um eine Strafverfolgung nicht zu gefährden. handelsblatt
Im Jahr 2017 waren laut Eco die in Deutschland gehosteten beanstandeten Inhalte erst nach durchschnittlich 80 Tagen ab Meldung nicht mehr verfügbar. Dagegen dauerte es durchschnittlich 32 Tage ab Meldung bei der Beschwerdestelle, bis alle monierten Fälle weltweit nicht mehr verfügbar waren.
Der SPD-Rechtspolitiker Fechner relativierte die Löschdauer von 32 Tagen. Die Zahl beziehe sich auf die weltweite Löschung bei den unterschiedlichsten Anbietern, sagte er, und gehe damit "weit über den Anwendungsbereich des NetzDG hinaus". Das Gesetz nehme indes die Anbieter der sozialen Netzwerke "direkt" in die Verantwortung und sehe eigene Berichtspflichten vor, die Auskunft über die Anzahl der gemeldeten Inhalte im Anwendungsbereich des NetzDG und die durchschnittliche Löschdauer für eben diese Inhalte geben.
Auch das Beschwerdeaufkommen macht den Prüfern zu schaffen. „2017 war für uns ein absolutes Rekordjahr“, sagte Alexandra Koch-Skiba, Leiterin der Eco-Beschwerdestelle. Die Zahl der insgesamt gemeldeten Beschwerden im Netz ist demnach im vergangenen Jahr um 11,2 Prozent gestiegen. Insgesamt seien 27.660 Beschwerden – beispielsweise zu rassistischen Äußerungen – eingegangen. Davon seien 4063 Fälle einschlägig gewesen. Das umstrittene NetzDG habe zudem Phänomene wie Hassrede stärker in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gerückt.
„Wir haben hohe Zuwachsraten bei Beschwerden aus dem Bereich Rassismus festgestellt – im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der erhaltenen Beschwerden um über 120 Prozent angestiegen“, sagte Koch-Skiba. Doch gerade Beschwerden aus diesem Deliktsbereich bewiesen immer wieder, wie wichtig eine sorgfältige rechtliche Prüfung ist. „76 Prozent der gemeldeten Inhalte waren letztlich nach deutschem Recht nicht zu beanstanden und zulässig.“
Nicht selten würden juristische Grenzfälle gemeldet. Es sei daher immer ein „Balanceakt mit demokratischen Grundprinzipien“, so Koch-Skiba.
Der Befund wirft ein Schlaglicht auf die Wirksamkeit der geltenden Lösch-Vorschriften. „Grundsätzlich ist nichts in Stein gemeißelt“, sagte die Vize-Chefin der Unions-Bundestagsfraktion, Nadine Schön (CDU), dem Handelsblatt. Auch die 24-Stunden-Frist nicht. „Man muss sich aber vor Augen halten, dass davon nur die ganz offensichtlichen Fälle erfasst sind“, fügte die CDU-Politikerin hinzu. Und bei offensichtlichen Straftaten wie Volksverhetzung oder Morddrohungen gebe es doch unbestritten ein allgemeines Interesse daran, dass diese Inhalte schnell wieder verschwinden und sich nicht viral weiterverbreiten. „Da zählt jede Stunde.“ Bei allen anderen, strittigen Fällen lasse das NetzDG schon jetzt mehr Zeit.
„Das Gesetz wurde in einem Hauruck-Verfahren durch das Parlament gepeitscht“, bemängelt dagegen die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast im Gespräch mit dem Handelsblatt. Alle Vorschriften müssten daher „evaluiert und gegebenenfalls verbessert werden“. Künast sieht mit dem Eco-Jahresbericht belegt, dass es „kaum offensichtliche Fälle“ gebe, bei denen sofort gelöscht werden müsste.
Künast setzt auf eine Evaluierung des NetzDG bis zum Sommer. Laut Justizministerium müssen bis dahin Betreiber sozialer Netzwerke Berichte vorlegen, was auf welcher Grundlage gelöscht wurde. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse könnte dann die Tauglichkeit des NetzDG überprüft werden. Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD heißt es dazu: „Die Berichte, zu denen die Plattformbetreiber verpflichtet sind, werden wir sorgfältig auswerten und zum Anlass nehmen, um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, insbesondere im Hinblick auf die freiwillige Selbstregulierung weiter zu entwickeln.“
Eine Abschwächung der Vorschriften schloss der SPD-Politiker Fechner aber aus. „Sollten die Beschwerden stark steigen oder die gesetzlichen Löschfristen nicht eingehalten werden, kann die Konsequenz nicht die Lockerung der rechtlichen Vorgaben für die Anbieter, die Milliardengewinne machen, sein.“ Vielmehr müssten die Plattformen dann ihre Anstrengungen verstärken, um den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen.
Für Härte plädiert auch der Digitalexperte der Grünen-Bundestagsfraktion, Dieter Janecek. Das NetzDG benötige eine "grundlegende Überarbeitung", sagte Janecek dem Handelsblatt. "Statt bloßer Zielvorgaben, die Overblocking Tür und Tor öffnen, muss eine sorgfältige rechtliche Prüfung über die konkrete Ausgestaltung der Verfahrensregeln gewährleistet werden." Unternehmen müssten wissen, nach welchen Vorgaben sie vorzugehen haben. Außerdem müssten sie die betroffenen Nutzer in die Prozesse miteinbeziehen und effektiv mit Strafverfolgungsbehörden und Gerichten kooperieren. "Das Netz darf weder ein straffreier Raum sein, noch sollten darin Unternehmen die Maßstäbe an eine rechtliche Prüfung bestimmen", betonte der Grünen-Politiker.
Die Union will indes von Plattformanbietern wie Facebook und Twitter künftig verlangen, ihre Löschentscheidungen in einem transparenten Verfahren offenzulegen. „So bin ich der Ansicht, dass die Netzwerkanbieter verpflichtend mit einer freiwilligen Selbstkontrolle zusammenarbeiten sollen“, sagte die CDU-Politikerin Schön.
Laut dem Gesetz besteht für die Unternehmen schon heute die Möglichkeit, die juristische Beurteilung besonders komplizierter Löschentscheidungen an eine unabhängige Einrichtung der regulierten Selbstregulierung zu übertragen. Das NetzDG erlaubt den Netzwerkbetreibern den Aufbau einer solchen vom Bundesamt für Justiz anerkannten Einrichtung. Eine gesetzliche Pflicht besteht aber nicht. „Bisher ist dies fakultativ – ein Zugeständnis an den Koalitionspartner“, sagte Schön mit Blick auf die SPD.
Gleichwohl wundere sie, dass die Plattformen das Angebot des Gesetzgebers nicht nutzen. „Denn durch die Zusammenarbeit mit einer Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle könnten sie leicht dem Vorwurf begegnen, zu früh und zu viel zu löschen. Außerdem können keine Sanktionen mehr verhängt werden“, sagte die CDU-Politikerin.
Das sieht auch der CDU-Digitalpolitiker Thomas Jarzombek so. Die gesetzlichen Löschfristen gelten nur, wenn hausintern bei Facebook und Co. gelöscht werde. „Durch das Anschließen an eine anerkannte Beschwerdestelle werden diese Fristen außer Kraft gesetzt“, sagte Jarzombek dem Handelsblatt. „Warum Facebook und Twitter das nicht tun, ist mir rätselhaft.“
Allerdings sind aktuell die Beschwerden über die Plattformanbieter wegen mangelhafter Löschungen überschaubar. Beim Bundesamt für Justiz in Bonn seien deswegen erst 205 Anzeigen eingegangen, berichtete der „Spiegel“. „Das ist deutlich weniger als ein Prozent der Prognose“, sagte einen Behördensprecher. Ursprünglich sei die Bundesregierung von 25.000 Beschwerden ausgegangen, die von Hassbotschaften betroffene Internetnutzer an das Amt richten würden, weil soziale Netzwerke auf ihre Hinweise nicht schnell genug reagierten.
Das Amt in Bonn ist für die Umsetzung des seit 1. Januar geltenden NetzDG zuständig. Über ein Online-Formular können dort Internet-Nutzer Verstöße gegen das Gesetz melden. Die Behörde prüft dann, ob es gegen das Unternehmen ein Bußgeldverfahren wegen Mängeln im Beschwerdemanagement einleitet. Das scheint offenkundig bisher nicht der Fall. Womöglich wirkt das Gesetz also doch und Facebook, Twitter & Co. lösen die Probleme mit Hasskommentaren selbst.
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Da die Löscher nicht (sündhaft teure) Volljuristen sein können, die über "legal" und "illegal" entscheiden, können das nur willkürliche Entscheidungen sein, die eklatant dem Recht auf freie Meinungsäußerung entgegen stehen.
Wenn ich etwa schreibe: "Ich hasse Heiko Maas abgrundtief." (was zutreffend ist), dann ist das NOCH nicht strafbar. Der Übergang einer Meinungs- und Gesinnungsdiktatur in eine harte Diktatur braucht auch etwas Zeit...
Heiko wird mich schützen.
Als noch kein Internet gab hatte man z,B in der DDR die Stasi die entscheiden konnte wer
Hass oder Widerstand gegen das Regime betrieb. Da gab es Fehlendscheidungen durch
falsche Informationen , Heute nenne ich das im Netz Leseschwäche . Die neue Stasi mit Maas als
Oberwächter zwingt also Spitzel dazu Vorgänge zu melden, die zwischen Hass und Wut
nicht immer richtig entscheiden. Ein gefährliches Spiel. Da das Internet nicht abgeschaltet
werden kann wird alles immer schlimmer werden. Gute Politik für die Menschen aber wird den Hass verringern.
Anstatt sich zu fragen, Welche Ursachen dieser Haß hat und ob nicht die eigene Politik diesen Haß fördert (Stichwort: Neubürger aus dem Morgenland), versucht man, ihn zu unterdrücken.
Dieser Versuch wird scheitern.
Nebenbei: Die EU plant noch viel weitergehende Zensurschritte als das NetzDG (https://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-verlangt-von-Online-Plattformen-Upload-Filter-ab-sofort-3984699.html)
Woher kommt denn dieser "Hass", den es vorher so nicht gab.
Besser die Ursachen bekämpfen, als die Symptome.
Sonst bleibt es ein Kampf gegen Windmühlen.
Da ist es doch wohl möglich , nicht eindeutige Fälle direkt an das Justizministerium
zur sofortigen Klärung zu melden und deren Auftrag abzuwarten !
Dort hat man doch den richtigen Maßstab dafür ! Wo sonst ?