Jugendkriminalität Bundesrat billigt Gesetz zum Warnschussarrest

Kriminelle Jugendliche sollen mit einem "Warnschussarrest" von weiteren Straftaten abgeschreckt werden.
Berlin Gegen jugendliche Straftäter kann neben einer Bewährungsstrafe künftig auch ein Warnschussarrest verhängt werden. Der Bundesrat billigte am Freitag das Gesetz, das einen bis zu vier Wochen dauernden Arrest vorsieht. Ein unter anderem von Nordrhein-Westfalen unterstützter Antrag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses, mit dem die Neuregelung gestoppt werden soll, fand in der Länderkammer keine Mehrheit.
Das Gesetz hat aber eine Vorlaufzeit. Der Warnschussarrest kann somit erst sechs Monate nach Verkündung des Gesetzes verhängt werden.
Auch die vom Bundestag ebenfalls beschlossene Neuregelung, dass Jugendgerichte gegen Heranwachsende wegen Mordes eine Jugendstrafe von bis zu 15 Jahren verhängen können, billigte der Bundesrat. Die 15-jährige Haftstrafe soll dann möglich sein, wenn das bisherige Höchstmaß von zehn Jahren wegen der besonderen Schwere der Schuld als nicht ausreichend erscheint. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit, obwohl dies die zuständigen Ausschüsse empfohlen hatten.
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