Juristischer Vorbereitungsdienst Rechtsreferendare müssen sich in der Coronakrise gedulden

In manchen Bundesländern verzögert sich die Einstellung der Rechtsreferendare.
Berlin Die Coronakrise überschattet nun auch den juristischen Vorbereitungsdienst. Berlin hat die für Mai vorgesehenen Einstellungen der Rechtsreferendare auf den 3. August verschoben. „Wir haben die Betroffenen so schnell wie möglich informiert, als klar wurde, wie ernst die Lage ist“, hieß es auf Anfrage bei der Senatsverwaltung für Justiz. Die Referendare im Wartestand müssen nun also vorerst auf Bezüge verzichten.
Nach dem Universitätsstudium folgt auf dem Weg zum Volljuristen ein zweijähriger Vorbereitungsdienst. Derzeit absolvieren bundesweit 15 000 Rechtsreferendare diese Ausbildung, die mit dem zweiten Staatsexamen endet. Jedes Bundesland hat andere Einstellungstermine.
Nordrhein-Westfalen strich in der Coronakrise sehr kurzfristig die Einstellungen für April. In der derzeitigen Situation könnten keine Einführungslehrgänge stattfinden, hieß es zur Begründung. Nachdem zunächst kein neuer Starttermin genannt wurde, sollen die Rechtsreferendare nun ab dem 1. Mai einsteigen.
Berücksichtigt werden demnach alle Bewerber, denen für die Monate April und Mai 2020 eine Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst in Aussicht gestellt wurde. „Im Einzelfall kann es allerdings dazu kommen, dass die Einstellung nicht mehr an dem Wunschort erfolgen kann“, räumte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) ein. Die finanzielle und emotionale Unsicherheit dauert für die Rechtsreferendare also an.
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Die bisherigen Präsenzveranstaltungen, also die Arbeitsgemeinschaften und die Besprechung von Aufsichtsarbeiten, sollen baldmöglichst als Onlineveranstaltungen angeboten werden. Hierfür würden derzeit die „technischen Voraussetzungen“ geschaffen, teilte das NRW-Justizministerium mit.
Zugang zu Lernplattform
Mehr Glück hatten die Rechtsreferendare in Baden-Württemberg. Hier gab es keine Verschiebung des Vorbereitungsdienstes: Die Einstellung erfolgte planmäßig zum 1. April. Lediglich die Präsenzveranstaltungen wurden aufgeschoben.
Die Einsteiger erhielten aber Zugang zur elektronischen Lernplattform des Landes und wurden durch die Ausbildungsleiter zudem mit „Arbeitspaketen“ versorgt. „Die Einführungslehrgänge als Präsenzveranstaltungen sollen nach derzeitigem Stand so schnell wie möglich nachgeholt werden, sei es virtuell oder durch Präsenzunterricht“, hieß es aus Stuttgart.
Bayern startete die Ausbildung ebenfalls planmäßig zum April. Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus sei der Präsenzunterricht aber aktuell ausgesetzt, teilte das Staatsministerium der Justiz auf Anfrage mit. Die Stoffvermittlung finde derzeit online statt, etwa per Video oder E-Mail. Ebenso „kontaktlos“ verfahren Hamburg und Bremen mit den April-Startern.
In Schleswig-Holstein erhielten die Referendare ihre Einstellungsurkunden für April per Post. Trotz Coronakrise solle so weit wie möglich ausgebildet werden, hieße es. Die Einführungslehrgänge werden zunächst via Post oder elektronischer Kommunikation durchgeführt. „Sollten einige Ausbildungsinhalte auf diesen Wegen nicht vermittelt werden können, sollen sie zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden“, teilte das Justizministerium mit.
Die Bundesländer, in denen der juristische Vorbereitungsdienst zum Mai beginnen soll, zeigten sich zuversichtlich, dass das Referendariat planmäßig starten kann. Dazu zählen Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen. Das hessische Justizministerium teilte auf Anfrage ebenfalls mit, es werde keine Verzögerungen geben: „Wir möchten den jungen Leuten die Ausbildung zum geplanten Zeitpunkt ermöglichen.“
Etwas mehr Luft haben Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Hier beginnt der nächste juristische Vorbereitungsdienst erst im Juni. Im Saarland und in Sachsen-Anhalt wird sogar erst wieder zum September eingestellt.
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