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Justizministerin mit Eckpunkten Beschneidung in Deutschland ist weiterhin erlaubt

Mit Spannung wurde der Gesetzesentwurf zur Beschneidung von Jungen erwartet. Nun ist er da – und deklariert die Beschneidung zwar als Körperverletzung, nicht aber als rechtswidrig. Und damit ist sie nicht strafbar.
25.09.2012 - 19:05 Uhr 17 Kommentare
Plakat einer Kinderrechtskampagne gegen Zwangsbeschneidung. Quelle: dpa

Plakat einer Kinderrechtskampagne gegen Zwangsbeschneidung.

(Foto: dpa)

Berlin/München Die Bundesregierung will medizinisch fachgerechte Beschneidungen von jüdischen und muslimischen Jungen erlauben. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) legte am Dienstag Ländern und Verbänden Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung vor, wie verschiedene Medien übereinstimmend berichteten. Demnach bliebe eine Beschneidung, die mit Einwilligung der Eltern und nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wird, zwar eine Körperverletzung. Sie wäre aber nicht rechtswidrig und damit nicht strafbar. Ein Sprecher des Justizministeriums sagte auf dpa-Anfrage, eine Ausnahmeregelung solle greifen, wenn das Kindeswohl gefährdet sei.

Hintergrund für die Gesetzespläne ist ein Urteil des Landgerichts Köln. Die Richter hatten im Mai die Entfernung der Vorhaut bei Neugeborenen und Kleinkindern als Eingriff in die körperliche Unversehrtheit gewertet, also als strafbare Körperverletzung. Das Urteil, das für andere Gerichte nicht bindend ist, hatte internationale Aufmerksamkeit erregt und erhebliche Unruhe unter Juden und Muslimen ausgelöst. Der Bundestag hatte daraufhin im Juli mit breiter Mehrheit einen Antrag angenommen, wonach die Bundesregierung bis zum Herbst eine gesetzliche Grundlage für religiöse Beschneidungen schaffen soll.

Nach dem Willen von Leutheusser-Schnarrenberger soll die Beschneidung straffrei bleiben, wie die „Süddeutsche Zeitung“, die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ und die „Welt“ berichteten. Demnach soll im Kindschaftsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein Paragraf angehängt werden, der klarstellt, dass Eltern unter bestimmten Voraussetzungen in die Beschneidung ihres Sohnes einwilligen können. Der Eingriff muss dabei nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen werden. Das beinhaltet bei Bedarf auch eine Schmerzbehandlung.

Der Sprecher von Leutheusser-Schnarrenberger sagte auf dpa-Anfrage: „Die Regelung soll die Verunsicherung nach dem Urteil des Landgerichts Köln beseitigen.“ Das Ressort habe mehrere Anforderungen berücksichtigt: Die Beschneidung müsse fachgerecht und möglichst schonend ablaufen.

Dem Eingriff müsse eine umfassende Aufklärung vorausgehen. Eltern müssten den Kindeswillen bei der Frage miteinbeziehen. Und: Eine Ausnahme gelte, wenn das Kindeswohl gefährdet sei, etwa durch gesundheitliche Risiken bei Blutern.

Auf religiöse Motivation wird nicht eingegangen
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17 Kommentare zu "Justizministerin mit Eckpunkten: Beschneidung in Deutschland ist weiterhin erlaubt"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • ich möchte meinem Jungen, aber auch meinem Mädchen die Verbindung zu Gott ohne Narkose zumuten. Nach dem neuen Gesetz-Entwurf ist dies aber nicht möglich. Warum die Diskreminierung der Jungen? Warum diese Diskreminierung der Ärzte gegenüber den nicht dem ärztlichen "Kunst"verständnis" entsprechende Regelung. Was ist Kunst?

  • Da steht doch auf Seite 1, unten: Eltern müssen den Kindeswillen mit einbeziehen. Bedeutet das, wenn der acht Tage alte Säugling nicht laut "nein" ruft, will er beschnitten werden? Ich hoffe, dass die Menschen zu tausenden auf die Straße gehen um dieses Gesetz zu stoppen. Ich bin dabei!

  • Und bei der nächsten Wahl denken wieder alle nur an das, was ihnen innerhalb der letzten zwei Wochen zum Wohle ihrer Brieftaschen versprochen wurde.
    Wann hat das Volk endlich wieder den Mut, der Politik eine Quittung für das hartnäckige, bürgerverachtende Aushebeln des Grundgesetzes vorzulegen?

  • Politik nach dem Prinzip des kleinsten Wiederstandes, denn welche Lobby haben schon Babies? Kann denn die Politik mal eben durch einen Anhang im einschlägigen Paragrafen das Grundgesetz aushebeln? Wo bleibt der Grundsatz der körperlichen Unversehrtheit? Was wird aus der Gleichbehandlung der Geschlechter, wenn es einen Sonderparagraphen für die straffreie Körperverletzung bei Jungen, nicht aber für Mädchen gibt? Letztere wird ja auch von eher afrikanischen Gesellschaften praktiziert. Wird nicht hier ein Präzedenzfall für die Aushebelung mühsam genug errungener westlicher Werte geschaffen?

  • »Demnach bliebe eine Beschneidung, die mit Einwilligung der Eltern und nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wird, zwar eine Körperverletzung.«
    ...
    »Der Eingriff muss dabei nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen werden. Das beinhaltet bei Bedarf auch eine Schmerzbehandlung.«
    +++ Beitrag von der Redaktion editiert +++

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  • Sie sprechen aus, was ich spontan dachte. Die Politikerdarsteller in Berlin knicken wieder einmal vor religiösen Interessensgruppen resp. Fanatikern ein.
    Die Videos dieses archaischen, primitiven Ritus habe ich mir geschenkt. Das muß ich mir nicht antun. Die Beschreibung reicht völlig um einem den Magen umzudrehen...

  • @gilbertmontagne
    Einfach mal ein Video von einer Beschneidung ansehen und anhören.
    Sorgerecht? Ich nehme für mich das Recht in Anspruch, mich um Kinder zu sorgen, deren Eltern dafür sorgen, dass ihnen vorsorglich die Vorhaut abgeschnitten wird. Bei den Kindern muslimischer Eltern wäre auf der Basis des geplanten Gesetzes eine Vollnarkose vorzunehmen. Das wäre schon mal ein großer Fortschritt. Aber einige Knaben werden dabei sterben. Bei den acht Tage alten Kindern jüdischer Eltern kommt eine Vollnarkose nicht in Betracht. Die meisten Ärzte halten eine lokale Betäubung nicht für ausreichend. Es ist also damit zu rechnen, dass sich ein Teil der jüdischen Eltern und wohl auch Teile der muslimischen Eltern nicht an das geplante Gesetz halten werden. Es hat lange gedauert, bis Menschenopfer abgeschafft wurden. Es wird auch lange dauern, bis die Inhumanität der Beschneidung zumindest in Deutschland der Vergangenheit angehört.

  • Wer Kinder wegen des Glaubens verunstaltet, und noch in einem alter wo es sich nicht äußern kann, ist ein Verbrecher. Wie schon angesprochen, wer seinem Kind eine Klebt, kommt vor den Kadi, was für eine Rechtsprechung macht sich in der Bananenrepublik mit Namen BRD breit? Man hat hier im Zeichen des Glaubens, das Schächten von Tieren erlaubt, den heimischen Schlachtern dies unter Straffe verboten. Weg mit diesen grausamen Verstümmlungen von Jungen im Zeichen des Glaubens. Alle deutschen Politiker die für diese Rituale sind, haben sich öffentlich beschneiden zu lassen.
    Wer bestimmt den eigentlich in unserem Land, ist die der Islam oder das Judentum???

  • Verstümmelung im Namen des Deutschen Volkes. Nein - im Namen der Politiker.
    Ein Kotau vor religiösen Eiferern mit dem Ergebnis Rechtsbeugung durch Rechtsmittel - aber damit hat die Politik ja reichlich Erfahrung.
    Pfui Teufel.

  • Damit kann man das GG in die Tonne treten,unsere Politiker haben es fuer wertlos erklaert.

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