Kabinett Schlichtungsstelle für Fluggäste beschlossen

Fluggäste können in Zukunft eine Schlichtungsstelle anrufen.
Berlin Fluggäste sollen bei Streitigkeiten mit Fluggesellschaften künftig eine Schlichtungsstelle um Hilfe bitten können. Den zugehörigen Gesetzentwurf brachte das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg. Details stießen auf Kritik bei Opposition und Verbraucherverbänden. Auch die bayerische Justiz- und Verbraucherministerin Beate Merk bemängelte fehlende Klarheit für die Verbraucher. „Guter Verbraucherschutz sieht anders aus."
Bei den erwarteten Fällen geht es im wesentlichen um Ärger über Flugausfälle, Überbuchungen, Verspätungen oder Gepäckprobleme. Die Kunden können die Schlichtungsstelle erst anrufen, wenn sie mit einer Beschwerde direkt bei der Fluggesellschaft keinen Erfolg hatten. Die Stelle sollen die Unternehmen auf freiwilliger Basis einrichten. Dazu kommt eine behördliche Schlichtungsmöglichkeit für Konflikte mit Unternehmen, die sich an der privaten Einrichtung nicht beteiligen.
Die Kosten für die Fluggesellschaften werden mit jährlich etwa 1,2 Millionen Euro veranschlagt, die der behördlichen Schlichtung mit rund 377.000 Euro. Die Bundesregierung rechnet mit rund 6.500 Eingaben jährlich, von denen 20 Prozent auf die behördliche Schlichtung entfallen.
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