Kampf gegen die Pandemie Bund rüstet seine Corona-Warn-App mit Check-in-Funktion auf

Die App wurde bislang mehr als 26 Millionen Mal in den Stores von Apple und Google heruntergeladen.
Berlin Die staatliche Corona-Warn-App soll in den kommenden Wochen um weitere Funktionen erweitert werden, um die Wirksamkeit der Anwendung zu verbessern. Das geht aus dem Entwurf der Beschlussvorlage des Bundes für die Videokonferenz von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten an diesem Montag hervor. Im Laufe des Aprils erhalte die App weitere Funktionen, „die dazu beitragen werden, Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen“, heißt es in dem Dokument, das dem Handelsblatt vorliegt.
Konkret soll die App ein Check-in-System bekommen, mit dem die Kontaktverfolgung bei einer privaten Geburtstagsfeier oder einem Restaurantbesuch erleichtert werden soll. In der Beschlussvorlage (hier der Text im Wortlaut) ist von einer „anonymen Eventregistrierung zur Berücksichtigung von Infektionsclustern“ die Rede. Damit sollen sich Nutzerinnen und Nutzer bei einer Veranstaltung „digital einchecken“ können.
Bei einem positiven Corona-Fall im Anschluss an die Veranstaltung würden alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewarnt. Das Kanzleramt betont die Vorteile der neuen Funktion. Damit könnten „Infektionscluster besser erfasst und gerade höhere Infektionsrisiken, die aus der Aerosol-Verbreitung in geschlossenen Räumen resultieren, noch besser adressiert werden“. Die App wurde bislang mehr als 26 Millionen Mal in den Stores von Apple und Google heruntergeladen.
Der FDP-Politiker Johannes Vogel kritisierte, dass die Clustererkennung erst jetzt angekündigt werde, obwohl Datenschützer schon im vergangenen Jahr dafür geworben haben. „Das Tempo ist echt zum Mäusemelken“, schrieb Vogel auf Twitter. „Nicht „der Datenschutz“ macht uns langsam, sondern diese Regierung“.
Experten fordern schon länger weitere Funktionen und Updates, um die Warn-App effizienter und attraktiver zu machen. Einer der Vorschläge ist dabei eine automatische Erkennung, ob Nutzerinnen und Nutzer sich innerhalb einer größeren Menschenmenge oder in einer Cluster-Situation befinden.
Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Stefan Brink hatte erklärt, dass eine solche „Check-in-Funktion“ etwa für die Gastronomie jederzeit im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umsetzbar sei.
Mit Warn-App-Update kein Ende der Zettelwirtschaft
Die Eventregistrierung ersetzt allerdings das Ausfüllen von Datenblättern nicht. Das Kanzleramt weist darauf hin, dass die neue anonymisierte Funktion lediglich eine Ergänzung der in den Corona-Schutzverordnungen der Länder geforderten Kontaktlisten darstelle. Diese Vorgaben in manchen Bundesländern sehen ausdrücklich vor, dass diese Listen auf Papier geführt werden müssen.
Dieses Erfassen von Kontaktdaten für die Gesundheitsämter hat in den vergangenen Monaten aber nur mäßig gut funktioniert. Oft saßen da im vergangenen Jahr in Restaurants „Donald Duck“ oder „Micky Maus“ am Gästetisch, zumindest hatten sie sich mit diesen Namen in die Gästeliste eingetragen. Viele Gastwirte haben diese falschen Daten hingenommen, denn sie waren für die Angaben der Gäste rechtlich nicht verantwortlich und durften auch nicht die Personalien kontrollieren. Dieses Recht haben nur das Ordnungsamt und die Polizei.
Mehrere Check-in-Apps versprechen nun eine viel effizientere Methode, Restaurant-Besucher vor dem Risiko einer Corona-Infektion zu warnen, falls ein anderer Gast positiv getestet wurde. Die bekannteste Lösung ist die Luca-App, die von Smudo, Musiker der Fantastischen Vier, mitentwickelt wurde. Die Betreiberfirma Culture4Live verspricht, eine schnelle und lückenlose Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen.
Dafür müssen sich Smartphone-Besitzer im App-Store von Apple oder Google die Luca-App herunterladen und dort ihre persönlichen Kontaktdaten eintragen. Auch hier könnten sich die User als „Donald Duck“ registrieren. Im Unterschied zur Gästeliste aus Papier wird aber die Mobilfunknummer mit einer SMS gecheckt, sodass die Gesundheitsämter immerhin wüssten, unter welcher Telefonnummer „Donald Duck“ nach einem Risiko-Vorfall erreicht werden kann.
App soll künftig Schnelltestergebnisse anzeigen können
Die App-Macher wollen aber nicht nur Fake-Einträge vermeiden, sondern die sensiblen Gästedaten besser schützen als auf Papierlisten. „Ich habe ein Problem, wenn ich in ein Restaurant gehe und dort für alle sichtbar meine Privatadresse aufschreiben muss“, sagte Smudo.
Die Luca-App wird bereits bei 60 von 375 Gesundheitsämtern in Deutschland genutzt, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“. Weitere Gesundheitsämter hätten bestätigt, die App einsetzen zu wollen. Ob die App bundesweit kommt, wie vor zwei Wochen eigentlich von den Ländern angekündigt, ist nach ZDF-Informationen allerdings offen. Bisher hat nur Mecklenburg-Vorpommern eine Lizenz für die App erworben, Berlin will kommende Woche folgen.
Das Kanzleramt will die Daten der Corona-App verfügbar machen, sofern die Länder sich auf ein bundesweit einheitliches System für die Digitalisierung der personenbezogenen Kontaktnachverfolgung einigen. Die Check-in-Daten der Warn-App könnten dann in den QR-Code der ausgewählten Lösung integriert werden. „Die Besucherinnen und Besucher müssen dann nur einen einzigen QR-Code scannen und können damit beide Lösungen nutzen“, heißt es in der Beschlussvorlage für den Corona-Gipfel.
Der Bund will im Laufe des Aprils zudem die technische Möglichkeit schaffen, auch Schnelltestergebnisse in der Corona-Warn-App anzuzeigen und in einem „zeitnah“ folgenden zweiten Schritt auch eine Warn-Funktion durch Schnelltests freischalten. „Hierbei wird den Gewarnten angezeigt, ob die Warnung durch einen PCR- oder durch einen Schnelltest verursacht wurde.“ Der Bund will überdies allen Anbietern von Testzentren die Möglichkeit geben, sich an das System der Warn-App anzuschließen.
Mehr: Kanzleramt will Lockdown bis Mitte April verlängern – und bringt Ausgangssperren ins Spiel.
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.
Guten Morgen,
der Bund sollte seine Finger von Dingen lassen, die er erweiesenermaßen nicht beherrscht!
Besser:
Gewünschte Dienstleistung definieren, ausschreiben und dem Auftragnehmer strikte Vorgaben inkl. Konventionalstrafe machen.
Dann hätten wir einen funktionierende Impfstrategie, Tests.....
Das Allerwichtigste:
Einer hält die Zügel in der Hand!
Guten Morgen,
der Bund sollte seine Finger von Dingen lassen, die er erweiesenermaßen nicht beherrscht!
Besser:
Gewünschte Dienstleistung definieren, ausschreiben und dem Auftragnehmer strikte Vorgaben inkl. Konventionalstrafe machen.
Dann hätten wir einen funktionierende Impfstrategie, Tests.....
Das Allerwichtigste:
Einer hält die Zügel in der Hand!