Kampf gegen Terroristen Deutschland entzieht IS-Kämpfern mit Doppelpass Staatsbürgerschaft

Bereits gefangene deutsche IS-Kämpfer sind von dem neuen Gesetz nicht betroffen, da es nicht rückwirkend gilt.
Berlin Deutsche sollen künftig ihre Staatsbürgerschaft verlieren, wenn sie für eine Terrormiliz wie den „Islamischen Staat“ (IS) kämpfen. Voraussetzung für den Passentzug ist aber, dass der Betroffene noch mindestens eine weitere Staatsbürgerschaft besitzt. Denn Deutschland entlässt niemanden in die Staatenlosigkeit.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete das Bundeskabinett am Mittwoch. Das neue Gesetz wird zudem nicht rückwirkend geltend. Das heißt, für mutmaßliche IS-Angehörige, die jetzt schon in Syrien oder im Irak in Gefangenschaft sind, ändert sich dadurch nichts.
Großbritannien und Australien hatten solche Gesetzesänderungen schon vor längerer Zeit beschlossen - und auch schon zur Anwendung gebracht. In der Union ärgern sich jetzt einige Innenpolitiker, dass es hierzulande bis zu einer Einigung so lange gedauert hat.
Der damalige Unionsfraktionsvize Thomas Strobl (CDU) habe diesen Vorschlag schon früh in 2014 eingebracht, der Koalitionspartner SPD habe dem allerdings mehrfach nicht zugestimmt. „Für viele der aktuell relevanten IS-Kämpfer kommen wir deshalb jetzt leider zu spät“, sagte der CDU-Innenpolitiker Armin Schuster der Deutschen Presse-Agentur. Als Signal für die Zukunft sei das neue Gesetz dennoch richtig.
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Fuer die IS-Freiwilligen aendert sich also nichts. Wir warten auf den naechsten IS. Grund-
saetzlich sollen Gesetze nicht rueckwirkend gelten - aber es gibt durchaus Praezendenzen.
Die Verjaehrung von Morden speziell in der Nazi-Zeit wurde rueckwirkend aufgehoben.
Das koennte so durchaus fuer die IS-Schergen gelten. In beiden Faellen gab es ja in der
Vergangenheit aehnliche Faelle nicht.