Keine Änderung Bundesregierung dementiert Vereinfachung von Rüstungsexporten

Der Kampfpanzer Leopard 2 gehört zz den Exportschlagern der deutschen Rüstungsindustrie.
Berlin Die Bundesregierung plant nach eigener Darstellung keine Vereinfachung von Rüstungsexporten. Das Bundeswirtschaftsministerium dementierte am Sonntag einen Bericht des „Spiegels“ und erklärte: „Durch die im Koalitionsvertrag vereinbarte und jetzt vorgelegte Novelle des Außenwirtschaftsrechts werden die Regelungen über den Export von Rüstungsgütern ausdrücklich nicht berührt.“
Der „Spiegel“ hatte zuvor berichtet, das Ministerium bereite eine Anpassung der deutschen Regelungen an EU-Recht vor. Damit sollten die bisherigen Benachteiligungen deutscher Unternehmen beseitigt werden. In zwei Referentenentwürfen sei das Ziel formuliert, das Außenwirtschaftsrecht (AWR) zu entschlacken und „deutsche Sondervorschriften aufzuheben“. Mit den neuen Bestimmungen würden zwar Exporte in Drittländer außerhalb der EU weiter strikt geregelt; für Waffengeschäfte innerhalb der EU solle es dagegen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren geben.
Dazu erklärte das Ministerium, die aufzuhebenden deutschen Sondervorschriften, beträfen „nicht den Export von Rüstungsgütern“. „Hier bleibt es bei den bewährten Grundsätze des AWR, wonach die Ausfuhr von Rüstungsgütern im jeweiligen Einzelfall unter sorgfältiger Abwägung vor allem der außen-, sicherheits- und menschenrechtspolitischen Argumente geprüft wird.“
Jetzt die besten Jobs finden und
per E-Mail benachrichtigt werden.
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.