Nach dem Auffliegen der Terrorzelle im November 2011 nahmen sich mehrere Parlamente ihre Verbrechen und die Ermittlungspannen vor und setzten dazu Untersuchungsausschüsse ein: im Bundestag und in den Landtagen von Thüringen, Sachsen und Bayern. Die parlamentarischen Aufklärer beklagten mehrfach mangelnden Kooperationswillen der Behörden in Bund und Ländern, beschwerten sich über vernichtete oder vorenthaltene Dokumente. Die Ausschüsse brachten bereits viele ernüchternde Erkenntnisse: Die Sicherheitsbehörden sprachen zu wenig miteinander, Akten gingen im Behörden-Wirrwarr unter, Informationen machten an Landes- oder Behördengrenzen halt. Immer mal wieder kamen Ermittler dem Trio bei ihren Nachforschungen nahe. Doch sie stellten die falschen Fragen, erkannten Zusammenhänge nicht - und bis zuletzt auch nicht den rechtsextremen Hintergrund der Morde.
Mehrere Verfassungsschutzchefs räumten ihre Posten. Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, trat ab, weil in seinem Haus noch nach Auffliegen der Terrorzelle sensible Unterlagen zur rechten Szene im Reißwolf landeten. Auch andere oberste Verfassungsschützer - aus Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin - nahmen wegen Fehlern in ihren Behörden den Hut. In anderen Sicherheitsbehörden blieben personelle Folgen aus.
Einige Neuerungen brachten Bund und Länder schnell auf den Weg: das gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus in Köln und Meckenheim zum Beispiel, wo sich die Sicherheitsbehörden ständig über Gefahren aus der rechten Szene austauschen. Oder die Neonazi-Datei, in der Ermittler aus Bund und Ländern Informationen über gewaltbereite Rechtsextremisten bündeln. Die Innenminister von Bund und Ländern einigten sich auf Änderungen beim Verfassungsschutz: Eine zentrale Datei für Informanten des Inlandsgeheimdienstes und einheitliche Kriterien zur Führung dieser V-Leute. Die Verfassungsschützer im Bund sollen die Zusammenarbeit mit den Ländern stärker als bislang koordinieren und wollen mit mehr Transparenz, neuen Schwerpunkten und klaren Akten-Schredder-Regeln aus der Vertrauenskrise kommen.
Der Fall NSU hat die Debatte über ein mögliches Verbot der rechtsextremen NPD neu entfacht. Ein erster Versuch war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Länder preschten vor und beschlossen, einen neuen Anlauf für ein NPD-Verbot zu starten, der jedoch im Frühjahr 2017 ebenfalls scheiterte.
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.
Das 2 Ossis sich auf den Weg nach Köln machten um genau in der einen Strasse ihre Fahradbombe zu platzieren ist schon aus einen Grund interessant warum soweit fahren.? Das die Beiden dann in 10 Jahren durch Deutschland tourten um Türken umzubringen ist noch merkwürdiger. Türken gibt es Abermillionen in Deutschland, man könnte einen Stein werfen und immer einen treffen. Dazu muss man nicht 1000 KM reisen. Dann erschiessen sich beide auch noch gegenseitig und zünden den Wohnwagen an?
Da ist alles faul an der Geschichte. Vermutlich sind beide als Auftragkiller für den Staat unterwegs gewesen , so sehen jedenfalls ihre Reisen aus. Am Ende wurden sie entsorgt.
Auch Tschäpe wird wohl nicht lange überleben , sie weis das und schweigt lieber vor Gericht ,in der Hoffnung das sie verschont wird.
Man müsste als Presse nochmal alle Opfer überprüfen ,hier
stecken die Lösungen vermutlich.