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Klage gegen Grundrechtsverletzung Verband zieht gegen Mängel in Pflegeheimen vor Gericht

Sie wollen vorsorgen: Sieben Privatpersonen ziehen mit dem VdK vor das Verfassungsgericht, um gegen den Notstand in Pflegeheimen im Land zu klagen. Denn das System bedinge, dass die Würde des Menschen verletzt werde.
08.11.2014 - 11:49 Uhr Kommentieren
Die Würde des Menschen ist unantastbar – egal, wie alt er ist. Doch was selbstverständlich scheint, ist in deutschen Pflegeheimen oft nicht gegeben. Quelle: dpa

Die Würde des Menschen ist unantastbar – egal, wie alt er ist. Doch was selbstverständlich scheint, ist in deutschen Pflegeheimen oft nicht gegeben.

(Foto: dpa)

Berlin „Vernachlässigung, mangelnde Ernährung, freiheitsentziehende Maßnahmen mit Fixiergurten oder durch Medikamente“ - wegen solcher Zustände in deutschen Pflegeheimen ziehen sieben Betroffene mit Hilfe des Sozialverbandes VdK nun vor das Verfassungsgericht in Karlsruhe. Wie die VdK-Präsidentin Ulrike Mascher am Samstag in Berlin erklärte, legten sie Verfassungsbeschwerde ein, „um gegen die Verletzungen der Grundrechte in deutschen Pflegeheimen vorzugehen“. Dort komme es viel zu oft zu Verstößen gegen Artikel eins des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar. „Dem können und wollen wir nicht länger zusehen“, so Mascher.

Die sieben Beschwerdeführer gehen nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ (Samstag) davon aus, dass sie selbst in absehbarer Zeit in ein Pflegeheim ziehen müssen und dann von den Missständen betroffen sein werden, ohne sich noch dagegen wehren zu können. Sie führten die Beschwerden, weil die Wahrscheinlichkeit sehr groß sei, dass sie in ihren Grundrechten verletzt würden, sagte der Verfassungsrechtler Alexander Graser.

VdK-Präsidentin Mascher räumte ein, dass mit ihrer Klage „ein ungewöhnlicher Weg“ beschritten werde. Aber Missstände wie Druckgeschwüre oder Austrocknung von Pflegebedürftigen in Heimen seien keine „bedauerlichen Einzelfälle“, sondern Folgen der Bedingungen, unter denen Pflegekräfte arbeiten müssten. Die bisherigen gesetzlichen Vorgaben seien unzureichend. Der VdK erhofft sich vom Bundesverfassungsgericht, dass es den Gesetzgeber zum Handeln verpflichtet. Nach Angaben des VdK wird in einem ersten Schritt die Zulässigkeit der Beschwerden geprüft. Die Dauer des Verfahrens lasse sich noch nicht vorhersagen.

In Deutschland gibt es rund 2,6 Millionen Pflegebedürftige. Etwa 30 Prozent von ihnen leben in Pflegeheimen. Zum 1. Januar 2015 steigen die finanziellen Leistungen an Pflegebedürftige, aber auch das Pflegepersonal. Die Zahl der Betreuungskräfte in Heimen sollen von 25.000 auf 40.000 steigen. Für diese erste Stufe der Pflegereform hatte der Bundesrat am Freitag den Weg freigemacht. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird dafür um 0,3 Prozentpunkte angehoben, was Mehreinnahmen von etwa 3,6 Milliarden Euro bringt.

  • dpa
  • rtr
  • afp
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